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Was ist eine Betreuungsverfügung?

Ein plötzlicher Unfall, eine fortschreitende Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen – es gibt viele Gründe, warum Menschen plötzlich nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. In solchen Situationen wird häufig eine gesetzliche Betreuung erforderlich. Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es, für diesen Fall frühzeitig selbst zu bestimmen, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll – und ebenso wichtig: wer nicht.

Was ist eine Betreuungsverfügung? – Eine verständliche Definition

Eine Betreuungsverfügung ist ein rechtlich anerkanntes Vorsorgedokument, in dem eine volljährige Person schriftlich festlegt, wer sie im Falle einer späteren Entscheidungsunfähigkeit rechtlich vertreten soll. Diese Verfügung greift erst dann, wenn ein Gericht feststellt, dass eine Betreuung notwendig ist – etwa aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistigen oder körperlichen Behinderung (§ 1896 BGB ff.).

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, die sofort mit Ausstellung und Unterschrift wirksam wird, tritt die Betreuungsverfügung erst mit gerichtlicher Anordnung in Kraft. Sie ist somit kein direkter Handlungsauftrag, sondern ein Wunsch an das Gericht, dem in der Regel entsprochen wird, sofern keine schwerwiegenden Einwände bestehen.

💡 Beispiel aus der Praxis: Frau M. erleidet mit 72 Jahren einen schweren Schlaganfall und kann nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden. Da sie zuvor eine Betreuungsverfügung aufgesetzt hat, in der sie ihren Sohn als Betreuer benennt, folgt das Gericht ihrem Wunsch – der Sohn wird offiziell zum rechtlichen Betreuer bestellt.

Ziel der Betreuungsverfügung: Selbstbestimmung auch im Ernstfall

Das zentrale Ziel der Betreuungsverfügung ist es, die Selbstbestimmung auch bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit zu wahren. Sie ermöglicht es, persönliche Wünsche und Werte in rechtlich bindende Bahnen zu lenken. Dazu gehört:

  • Die Benennung einer Wunschperson zur Betreuung
  • Die Ausschlussmöglichkeit unerwünschter Personen
  • Konkrete Anweisungen, z. B. zur Wohnform, medizinischen Behandlung oder Vermögensverwaltung

Diese individuellen Vorgaben geben dem Gericht eine klare Orientierung – und schützen vor Entscheidungen, die nicht im Sinne der betroffenen Person wären.

Rechtliche Grundlage: §§ 1896 ff. BGB

Die gesetzliche Grundlage für die Betreuungsverfügung bildet das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere die §§ 1896 bis 1908i BGB. Sie regeln die Voraussetzungen, unter denen eine Betreuung eingerichtet wird, sowie die Aufgaben, Pflichten und Grenzen des rechtlichen Betreuers.

Wichtig: Das Gericht ist an die Betreuungsverfügung gebunden – es darf nur dann vom Vorschlag abweichen, wenn die vorgeschlagene Person offensichtlich ungeeignet ist (z. B. wegen mangelnder Zuverlässigkeit oder Interessenkonflikten).

Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung

MerkmalBetreuungsverfügungVorsorgevollmachtGesetzliche Betreuung ohne Verfügung
WirksamkeitBei gerichtlicher AnordnungSofort nach UnterschriftBei Anordnung durch Gericht
Beteiligung des GerichtsJaNeinJa
Einflussnahme durch BetroffeneIndirekt (über Wunschäußerung)Direkt (durch Bevollmächtigten)Keine vorherige Einflussnahme möglich
MissbrauchsschutzHoch (gerichtliche Kontrolle)Geringer (keine feste Kontrollinstanz)Hoch (durch das Gericht)

Kurz gesagt: Die Vorsorgevollmacht ist schneller wirksam, bietet jedoch weniger Schutz vor Missbrauch. Die Betreuungsverfügung ist sicherer reguliert, braucht aber den Schritt über das Betreuungsgericht.

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

Eine Betreuungsverfügung ist für jeden Erwachsenen sinnvoll, insbesondere aber für:

  • Menschen mit chronischen oder fortschreitenden Erkrankungen
  • Ältere Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für Entscheidungsunfähigkeit besteht
  • Alle, die ihre Betreuung nicht dem Zufall überlassen wollen

Mit Blick auf das seit 2023 geltende Notvertretungsrecht für Ehegatten ist die Betreuungsverfügung weiterhin wichtig. Dieses erlaubt Ehepartnern zwar eine zeitlich begrenzte Vertretung (max. 6 Monate), doch ersetzt es nicht die langfristige Betreuungslösung durch eine Betreuungsverfügung.

Fazit: Vorausschauend entscheiden, rechtlich absichern

Eine Betreuungsverfügung ist ein Schlüsselinstrument der persönlichen Vorsorge. Sie verbindet rechtliche Sicherheit mit dem Wunsch nach Selbstbestimmung – und entlastet Angehörige im Krisenfall von schweren Entscheidungen.

Wer seine Wünsche klar dokumentiert, sorgt dafür, dass im Fall der Fälle nicht fremde Dritte, sondern vertraute Menschen im eigenen Sinne handeln können. Und genau das ist der Kern einer wirksamen, modernen Vorsorgeplanung.

🔎 Tipp: Kombinieren Sie Ihre Betreuungsverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung, um alle Lebensbereiche rechtlich abgesichert zu regeln. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche ganzheitlich respektiert werden.

Wann und für wen ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

Eine plötzliche Krankheit, ein schwerer Unfall oder das schleichende Fortschreiten einer Demenz – oft sind es unerwartete Ereignisse, die Menschen aus der Bahn werfen und sie handlungsunfähig machen. Genau dann wird eine Betreuungsverfügung zum rettenden Instrument: Sie sichert Selbstbestimmung, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Doch wann genau ist eine solche Verfügung sinnvoll? Und für wen ist sie besonders wichtig?

Warum eine Betreuungsverfügung? Ein Blick auf den Ernstfall

Wenn Sie infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln, greift das Betreuungsrecht. Ohne klare Verfügung kann das Gericht einen Betreuer bestimmen – und dieser muss nicht unbedingt Ihrem persönlichen Wunsch entsprechen. Eine rechtzeitig verfasste Betreuungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen: Sie bestimmen, wer Sie vertreten soll, wie Ihre Betreuung ablaufen soll und welche Werte und Wünsche zu berücksichtigen sind.

Für wen ist eine Betreuungsverfügung besonders wichtig?

1. Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko

Chronisch Erkrankte, Menschen mit diagnostizierten psychischen oder neurologischen Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose, Parkinson, Alzheimer) sowie Personen mit genetisch erhöhtem Risiko für Demenz oder Schlaganfall profitieren besonders. Die Verfügung schafft Klarheit – für die Betroffenen ebenso wie für Angehörige.

2. Senioren und pflegebedürftige Personen

Mit steigendem Alter wächst die Wahrscheinlichkeit, auf Hilfe angewiesen zu sein. Gerade in Kombination mit einer Pflegebedürftigkeit oder dem Wunsch, nicht in einem Pflegeheim zu landen, ist eine frühzeitige Verfügung entscheidend für eine würdevolle Zukunft.

3. Alleinstehende Menschen

Wer keine nahestehenden Angehörigen hat oder wessen Familie weit entfernt lebt, sollte durch eine Betreuungsverfügung sicherstellen, dass eine Vertrauensperson die Betreuung übernimmt – nicht ein fremder Berufsbetreuer.

4. Verheiratete Paare – trotz Notvertretungsrecht 2023

Seit 2023 dürfen Ehepartner sich im medizinischen Notfall für bis zu sechs Monate gegenseitig vertreten (§ 1358 BGB). Doch: Dieses Notvertretungsrecht ist zeitlich und inhaltlich begrenzt. Eine Betreuungsverfügung bleibt deshalb wichtig – für langfristige Regelungen und alle anderen Lebensbereiche wie Vermögensverwaltung, Wohnsitzwahl oder Behördenangelegenheiten.

5. Eltern mit behinderten Kindern

Wer ein Kind mit geistiger oder körperlicher Behinderung hat, kann über eine Verfügung festlegen, wie die Betreuung im Erwachsenenalter geregelt werden soll. Ebenso sollten sich Menschen mit Behinderung selbst absichern, um die Auswahl eines geeigneten Betreuers aktiv mitzugestalten.

Wann sollte eine Betreuungsverfügung erstellt werden?

Je früher, desto besser. Eine häufige Fehleinschätzung lautet: „Ich bin noch gesund, das hat Zeit.“ Doch: Die Verfügung kann nur gültig verfasst werden, solange Sie einsichtsfähig sind. Das heißt: Sie müssen verstehen, was Sie erklären. Wer also wartet, bis erste Einschränkungen auftreten, läuft Gefahr, diese Möglichkeit zu verpassen.

💡 Praxis-Tipp:

Ein ärztliches Attest, das Ihre Einsichtsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung bestätigt, erhöht die Rechtssicherheit. Noch besser: Lassen Sie die Verfügung in Gegenwart von Zeugen unterzeichnen – aber achten Sie darauf, dass der gewünschte Betreuer nicht als Zeuge fungiert.

Konkrete Szenarien, in denen eine Betreuungsverfügung entscheidend ist

  • Unfall eines jungen Erwachsenen: Nach einem Motorradunfall liegt ein 28-Jähriger im Koma. Ohne Verfügung muss das Gericht einen Betreuer benennen – obwohl die Schwester alle medizinischen Entscheidungen im Sinne des Betroffenen treffen könnte.
  • Demenzdiagnose bei einem Rentner: Ein 72-jähriger Mann wird mit Alzheimer im Frühstadium diagnostiziert. Seine selbst verfasste Betreuungsverfügung hilft später dem Gericht, den gewünschten Neffen als rechtlichen Betreuer einzusetzen.
  • Alleinerziehende Mutter mit Krebsdiagnose: Die Betreuungsverfügung legt fest, dass ihre Schwester die rechtlichen Angelegenheiten übernimmt, sollte sie aufgrund der Therapie phasenweise nicht geschäftsfähig sein.

Fazit: Für mehr Sicherheit – für Sie und Ihre Angehörigen

Eine Betreuungsverfügung ist kein Thema nur für Hochbetagte oder Pflegebedürftige. Sie ist ein zentraler Bestandteil rechtlicher Vorsorge – für alle, die Wert auf Selbstbestimmung, Vertrauen und klare Verhältnisse legen. Ob jung oder alt, alleinstehend oder verheiratet: Jede volljährige Person sollte sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen.

👉 Stichwort Rechtssicherheit: Eine gute Verfügung wirkt entlastend – für Familie, Freunde und alle, die im Fall der Fälle für Sie handeln müssen. Und sie schützt davor, dass Fremde über Ihr Leben entscheiden.

Was regelt eine Betreuungsverfügung konkret?

In einer Betreuungsverfügung können Sie weit mehr festlegen als nur den Namen einer Vertrauensperson. Dieses Dokument ist Ihr persönlicher Leitfaden für den Ernstfall – und kann maßgeblich mitbestimmen, wie Ihr Leben weitergeführt wird, wenn Sie es selbst nicht mehr aktiv gestalten können. Damit Ihre Wünsche später klar und rechtssicher umgesetzt werden, sollte die Verfügung sorgfältig und mit Weitblick formuliert sein.

Eine Betreuungsverfügung ist mehr als ein Vorschlag – sie ist eine Willenserklärung mit rechtlichem Gewicht. Das Betreuungsgericht orientiert sich im Regelfall an den darin festgelegten Wünschen, sofern diese realisierbar und die genannten Personen geeignet sind (§ 1897 Abs. 4 BGB).

Benennung einer Betreuungsperson

Der zentrale Bestandteil jeder Betreuungsverfügung ist die Vorschlagsbenennung einer Vertrauensperson als rechtlicher Betreuer. Hierbei kann es sich um Angehörige, Freunde oder auch berufliche Betreuer handeln.

💡 Tipp aus der Praxis: Notieren Sie zusätzlich, warum Sie gerade diese Person ausgewählt haben. Dies stärkt Ihre Willensbekundung vor Gericht.

Ausschluss unerwünschter Personen

Ebenso wichtig wie die Benennung ist der explizite Ausschluss bestimmter Personen. Wenn es Konflikte in der Familie gibt oder Sie Zweifel an der Eignung bestimmter Angehöriger haben, können Sie dies festhalten.

🛡️ Beispiel: „Meine Schwester, Anna M., soll unter keinen Umständen meine gesetzliche Betreuerin werden.“

Regelung von Wohnsituation und Aufenthaltsort

Wo möchten Sie wohnen, falls Sie pflegebedürftig werden? In den eigenen vier Wänden? In einem bestimmten Pflegeheim?

Mit Ihrer Verfügung können Sie konkrete Wohnwünsche äußern, z. B.:

  • „Ich wünsche, solange wie möglich im eigenen Zuhause zu bleiben.“
  • „Sollte ein Umzug notwendig werden, ziehe ich das Pflegeheim X in Betracht.“

Finanzielle Angelegenheiten & Vermögensverwaltung

Ein rechtlicher Betreuer kann umfassende Befugnisse über Ihre Vermögenswerte erhalten. Sie sollten daher klar bestimmen:

  • Wer Ihre Finanzen verwalten darf
  • Welche Entscheidungen er treffen darf (z. B. Verkauf einer Immobilie)
  • Ob bestimmte Maßnahmen nur mit gerichtlicher Genehmigung erfolgen sollen

📌 Wichtig: Geben Sie Anweisungen zur Kontoführung, zum Umgang mit Versicherungen oder zur Zahlung wiederkehrender Kosten.

Medizinische Versorgung & Gesundheitsfürsorge

Auch gesundheitliche Wünsche dürfen nicht fehlen. Sie können z. B. erklären:

  • Welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen
  • Ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
  • Ob Sie bestimmte Kliniken oder Ärzte bevorzugen

✍️ Tipp: Ergänzen Sie Ihre Verfügung durch eine Patientenverfügung für eine noch klarere Regelung medizinischer Fragen.

Klar definierte Aufgabenbereiche des Betreuers

Sie haben das Recht, den Umfang der Betreuung individuell zu begrenzen. Beispiele:

  • „Mein Betreuer soll ausschließlich Entscheidungen in Gesundheitsfragen treffen.“
  • „Für meine finanziellen Belange soll ein Dritter eingesetzt werden.“

Beispiele aus der Praxis: So sehen Betreuungsverfügungen inhaltlich aus

Beispiel 1:

„Ich bestimme hiermit meinen Sohn, Max Mustermann, als rechtlichen Betreuer. Ich wünsche ausdrücklich, dass er alle Angelegenheiten für mich regelt, mit Ausnahme des Immobilienverkaufs, der nur mit gerichtlicher Zustimmung erfolgen soll.“

Beispiel 2:

„Meine Tochter Anna Mustermann soll mich nicht betreuen. Grund: mangelndes Vertrauensverhältnis.“

Rechtssicherheit: Was das Gericht prüft

Auch wenn Ihr Wille zählt, prüft das Betreuungsgericht immer, ob:

  • Die genannte Person geeignet ist (z. B. keine Schulden, ausreichende Sprachkenntnisse, gesundheitlich belastbar)
  • Ihre Wünsche durchführbar und nicht sittenwidrig oder unrealistisch sind

Falls der Wunsch-Betreuer ungeeignet ist, kann das Gericht eine andere Person ernennen – etwa aus dem familiären Umfeld oder eine beruflicher Betreuer*in.

Fazit: Eine gute Betreuungsverfügung schützt Ihre Selbstbestimmung

Eine präzise formulierte Betreuungsverfügung stellt sicher, dass Ihr Leben – auch im Fall eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit – weiterhin in Ihrem Sinne gestaltet wird. Je detaillierter Ihre Angaben zu Betreuungsperson, Wohnform, medizinischer Versorgung und Vermögensverwaltung sind, desto klarer kann das Gericht Ihrem Wunsch folgen.

🔎 Checkliste zum Mitnehmen:

  • Wunsch-Betreuer klar benannt
  • Unerwünschte Personen ausgeschlossen
  • Wohnwünsche beschrieben
  • Regelung der Finanzen festgelegt
  • Medizinische Vorstellungen formuliert
  • Aufgabenbereiche des Betreuers eingegrenzt
  • Begründungen hinzugefügt (zur Stärkung der Gültigkeit)

Ein durchdachtes Dokument erhöht Ihre Selbstbestimmung – und entlastet Ihre Angehörigen im Ernstfall.

Wie erstelle ich eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung zu erstellen, ist ein bedeutender Schritt in der persönlichen Vorsorge – und einer, den Sie nicht dem Zufall überlassen sollten. In wenigen, aber wohlüberlegten Schritten können Sie sicherstellen, dass im Ernstfall eine Vertrauensperson in Ihrem Sinne entscheidet. Dabei geht es nicht nur um juristische Details, sondern um ein Stück Selbstbestimmung für den Fall der Fälle.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So erstellen Sie Ihre Betreuungsverfügung

1. Überlegen Sie, was Ihnen wichtig ist

Bevor Sie das erste Wort schreiben, klären Sie Ihre Werte und Wünsche:

  • Wer soll Sie vertreten, wenn Sie es selbst nicht mehr können?
  • Wer kommt auf keinen Fall infrage?
  • Welche medizinischen, finanziellen oder persönlichen Entscheidungen sollen beachtet werden?

Tipp: Notieren Sie sich diese Gedanken vorab – als Leitlinie für die Formulierung der Verfügung.

2. Benennen Sie eine oder mehrere Betreuungspersonen

Die zentrale Funktion Ihrer Betreuungsverfügung ist die Vorschlagskraft gegenüber dem Gericht. Sie schlagen eine oder mehrere Personen als rechtlichen Betreuer vor – das Gericht muss diesem Vorschlag folgen, es sei denn, die Person ist offensichtlich ungeeignet.

Wichtig:

  • Die vorgeschlagene Person muss volljährig sein.
  • Sie sollte keine schwerwiegenden Vorstrafen haben oder im Schuldnerverzeichnis stehen.
  • Idealerweise ist sie mit Ihrer Lebenssituation vertraut und handelt in Ihrem Interesse.

Beispiel:

„Ich wünsche, dass meine Tochter Anna Mustermann, geb. am 01.01.1980 in Köln, meine rechtliche Betreuung übernimmt.“

3. Schließen Sie Personen aktiv aus (Optional)

Sie können explizit Personen benennen, die nicht als Betreuer infrage kommen sollen – ein oft übersehener, aber wichtiger Schutzmechanismus.

Beispiel:

„Ich wünsche ausdrücklich nicht, dass mein ehemaliger Lebenspartner Max Müller als Betreuer bestellt wird.“

4. Formulieren Sie Ihre persönlichen Wünsche und Grenzen

Ihre Verfügung sollte nicht nur wer, sondern auch wie beantworten:

  • Möchten Sie in Ihrer Wohnung bleiben oder ist ein Pflegeheim akzeptabel?
  • Soll Ihr Betreuer medizinischen Maßnahmen zustimmen dürfen?
  • Wie wichtig ist Ihnen der Erhalt bestimmter Lebensgewohnheiten?

Praxisnaher Hinweis:

„Ich wünsche mir, dass mein Betreuer mich so lange wie möglich in meinem häuslichen Umfeld unterstützt und ein Pflegeheim erst als letzte Option betrachtet.“

5. Beachten Sie formale Anforderungen

Eine Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Datum und Ort dürfen nicht fehlen.

Rechtssicher wird das Dokument, wenn:

  • ein ärztliches Attest die Einwilligungsfähigkeit bestätigt,
  • oder neutrale Zeugen die Unterschrift bezeugen (nicht die benannte Betreuungsperson).

Tipp: Vermerken Sie auf dem Dokument, wo das Original aufbewahrt wird und wer informiert ist.

6. Registrieren Sie Ihre Verfügung beim Vorsorgeregister

Damit Ihre Verfügung im Ernstfall auch gefunden wird, empfiehlt sich die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Die Online-Anmeldung ist unkompliziert und kostet ca. 20 Euro.

7. Aktualisieren Sie Ihre Verfügung regelmäßig

Leben ändert sich. Beziehungen entwickeln sich. Was heute richtig erscheint, kann in zehn Jahren überholt sein. Deshalb:

  • Prüfen Sie Ihre Betreuungsverfügung alle 2–3 Jahre.

  • Ändern Sie gegebenenfalls Personen oder Inhalte.

  • Versehen Sie jede neue Version mit Datum, Ort und Unterschrift.

Extra-Tipp: Kombinieren Sie die Betreuungsverfügung mit weiteren Vorsorgedokumenten

Erstellen Sie ein Vorsorgepaket, das Folgendes umfasst:

  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

So decken Sie alle rechtlichen Eventualitäten ab – und erleichtern es Ihren Angehörigen, in Ihrem Sinne zu handeln.

Fazit: Ihre Verfügung, Ihre Kontrolle

Eine Betreuungsverfügung zu erstellen ist kein bürokratischer Akt, sondern ein Akt der Selbstbestimmung. Wer klare Vorstellungen hat und sie schriftlich festhält, schützt sich vor Fremdbestimmung – und gibt Gerichten wie Angehörigen eine klare Leitlinie an die Hand. Nutzen Sie die oben genannten Schritte, um Ihre Wünsche rechtswirksam und praxisnah umzusetzen.

Kosten & Beglaubigung: Was kommt auf mich zu?

Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen – wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, kann eine Betreuungsverfügung entscheidend sein. Doch viele schrecken vor dem Aufwand und den Kosten zurück. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen klar und verständlich, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wann eine Beglaubigung sinnvoll ist – und wie Sie durch kluge Entscheidungen bares Geld sparen können.

Was kostet eine Betreuungsverfügung?

1. Eigenständig verfasst: kostenlos, aber mit Risiken

Wenn Sie Ihre Betreuungsverfügung selbst erstellen, entstehen zunächst keine direkten Kosten. Sie können kostenfreie Vorlagen nutzen.

Doch Vorsicht: Ohne rechtliche Prüfung können Formulierungen unklar oder missverständlich sein – und im Ernstfall zu Problemen führen. Eine falsche oder lückenhafte Verfügung kann dazu führen, dass das Gericht Ihren Willen nicht berücksichtigt.

Tipp: Lassen Sie Ihre selbst verfasste Verfügung zumindest von einer sachkundigen Person gegenlesen – etwa einer Beratungsstelle, Verbraucherzentrale oder einem Anwalt im Rahmen einer Erstberatung.

2. Beglaubigung durch einen Notar: Rechtssicherheit ab rund 20 €

Eine einfache Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch einen Notar kostet gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in der Regel zwischen 20 und 70 Euro. Sie schafft mehr Rechtssicherheit, da bestätigt wird, dass Sie Ihre Verfügung freiwillig und im vollen Bewusstsein unterzeichnet haben.

Wichtig: Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend vorgeschrieben – kann aber die Durchsetzbarkeit im Ernstfall erheblich erleichtern.

3. Erstellung durch einen Notar oder Anwalt: umfassende Beratung, höhere Kosten

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie die Betreuungsverfügung professionell erstellen. Das bedeutet:

  • Notar oder Fachanwalt für Sozialrecht erstellt das Dokument
  • Rechtssichere, individuell angepasste Formulierungen
  • Umfassende Beratung inklusive

Kosten:

Die Vergütung richtet sich nach dem Geschäftswert (§ 110 GNotKG), der meist auf die Hälfte Ihres Vermögens geschätzt wird. Daraus ergeben sich je nach Vermögen Kosten zwischen 100 und 500 Euro oder mehr.

💡 Beispielrechnung:

Bei einem Vermögen von 40.000 € beträgt der Geschäftswert 20.000 €. Die Notargebühr dafür liegt laut Tabelle bei etwa 150–190 €.

4. Gerichtskosten im Betreuungsfall: Wer zahlt was?

Wenn es trotz Verfügung zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren kommt, trägt in der Regel die betroffene Person die entstehenden Gerichtskosten. Diese richten sich ebenfalls nach dem Vermögen.

Ausnahme:

Liegt das Vermögen unter 25.000 €, übernimmt der Staat gemäß § 1836d BGB oft die Kosten. Es lohnt sich also, diese Grenze im Blick zu behalten – vor allem für Personen mit geringem Einkommen.

Ist eine Beglaubigung notwendig?

Die Beglaubigung ist nicht verpflichtend, kann aber in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft sein:

Vorteil der BeglaubigungOhne Beglaubigung
Höhere Akzeptanz bei Behörden und GerichtenMöglicherweise Zweifel an der Echtheit
Nachweis über Geschäftsfähigkeit (indirekt)Zweifel über Willensfähigkeit möglich
Geringes Kostenrisiko (ab ca. 20 €)Kein Schutz bei Formfehlern

Alternative:

Eine ärztliche Bescheinigung zum Zeitpunkt der Unterschrift („eindeutige Einsichtsfähigkeit“) erhöht ebenfalls die Rechtssicherheit – insbesondere bei Vorerkrankungen oder altersbedingter Einschränkung.

Spartipps: So senken Sie die Kosten

  • Vorlage verwenden & Beglaubigung kombinieren: Erstellen Sie die Verfügung selbst mithilfe offizieller Vordrucke – und lassen Sie sie anschließend nur beglaubigen.
  • Beratung bei Verbraucherzentrale oder Betreuungsverein: Viele bieten kostenlose oder kostengünstige Unterstützung an.
  • Digitale Angebote prüfen: Strukturierte Online-Hilfen können ebenfalls unterstützen.

Fazit: Gute Planung spart Geld und Nerven

Die Kosten einer Betreuungsverfügung variieren je nach Vorgehen erheblich – von 0 € bei Eigenleistung bis zu mehreren hundert Euro bei vollständiger Betreuung durch Notar oder Anwalt. Eine einfache Beglaubigung ist oft der ideale Mittelweg, um Rechtssicherheit zu schaffen, ohne tief in die Tasche greifen zu müssen.

Unser Rat:

Entscheiden Sie sich bewusst für den Weg, der zu Ihrer Lebenssituation passt – und bedenken Sie dabei: Eine gut formulierte, rechtssichere Betreuungsverfügung schützt nicht nur Sie selbst, sondern entlastet auch Ihre Angehörigen im Ernstfall.

Gültigkeit, Änderung & Widerruf

Eine Betreuungsverfügung ist ein wertvolles Instrument der persönlichen Vorsorge – aber nur dann wirksam, wenn sie gültig, aktuell und widerrufbar bleibt. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie lange Ihre Betreuungsverfügung gültig ist, wie Sie sie bei Bedarf ändern und was beim Widerruf zu beachten ist. Zudem klären wir häufige Missverständnisse und geben praxisnahe Tipps zur sicheren Umsetzung.

Wie lange ist eine Betreuungsverfügung gültig?

Eine Betreuungsverfügung ist grundsätzlich unbefristet gültig, sobald sie rechtswirksam erstellt wurde – also vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben ist. Sie verliert auch nicht durch Zeitablauf automatisch ihre Gültigkeit.

Allerdings gilt:

Die Betreuung selbst ist nur so lange aktiv, wie sie erforderlich ist.

Das heißt: Sobald der betreute Mensch seine Angelegenheiten wieder selbst regeln kann – etwa nach gesundheitlicher Genesung – endet die gerichtliche Betreuung. Die Verfügung bleibt jedoch weiterhin bestehen und kann bei erneutem Bedarf wieder herangezogen werden.

Wichtig für Angehörige und Betroffene:

Die Verfügung entfaltet erst dann Wirkung, wenn das Betreuungsgericht im Einzelfall eine rechtliche Betreuung anordnet. Vorher bleibt sie inaktiv – anders als bei einer Vorsorgevollmacht.

Wann sollte eine Betreuungsverfügung geändert werden?

Das Leben verändert sich – und mit ihm Ihre Wünsche, Beziehungen oder rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb sollten Sie Ihre Betreuungsverfügung regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen. Empfehlenswert ist eine Überprüfung:

  • alle 2–3 Jahre
  • nach größeren Lebensereignissen, z. B.:
    • Trennung/Scheidung
    • Tod oder Umzug der benannten Person
    • Änderung im Gesundheitszustand
    • Erhalt einer neuen Diagnose (z. B. Demenz im Frühstadium)
    • Wechsel der Wohnform (z. B. in ein Pflegeheim)

So ändern Sie Ihre Betreuungsverfügung rechtssicher:

  1. Neues Dokument aufsetzen: Änderungen sollten nicht handschriftlich auf dem alten Exemplar ergänzt werden.
  2. Datum und Unterschrift aktualisieren: Jede Änderung muss klar datiert und unterschrieben sein.
  3. Veraltete Versionen vernichten: Damit keine widersprüchlichen Inhalte auftauchen, sollten Sie alte Fassungen bewusst vernichten.
  4. Vermerk zur Versionierung anbringen: Optional: „Letzte Änderung am: [Datum]“ für bessere Nachvollziehbarkeit.

💡 Tipp: Wenn Sie Ihre Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen haben, vergessen Sie nicht, auch dort die aktualisierte Fassung nachzureichen.

Kann man eine Betreuungsverfügung widerrufen?

Ja – eine Betreuungsverfügung kann jederzeit widerrufen werden, solange Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind. Der Widerruf muss nicht notariell oder schriftlich erfolgen, eine mündliche Erklärung ist rechtlich ausreichend, sofern sie zweifelsfrei ist.

Für die Praxis dennoch empfehlenswert:

  • Widerruf schriftlich dokumentieren (inkl. Datum & Unterschrift)
  • Alle alten Exemplare zurückfordern und vernichten
  • Dritte informieren, etwa:
    • das Betreuungsgericht
    • die benannte Betreuungsperson
    • ggf. das Vorsorgeregister

Ein formloser Widerruf kann leicht missverstanden oder übersehen werden – insbesondere im Ernstfall. Deshalb ist ein klar dokumentierter Widerruf der sicherste Weg.

Was passiert nach dem Tod?

Mit dem Tod des Verfassers erlischt die Betreuungsverfügung automatisch, da sie ausschließlich für das Lebzeitenverhältnis gilt. Sie entfaltet keine Wirkung über den Tod hinaus – hierfür wären separate Regelungen wie ein Testament erforderlich.

Beispiel aus der Praxis: Warum Aktualität entscheidend ist

Frau Schneider hatte vor über zehn Jahren ihre Schwester als Betreuerin benannt. In der Zwischenzeit war das Verhältnis angespannt, und die Schwester zog ins Ausland. Als Frau Schneider nach einem Schlaganfall plötzlich nicht mehr selbst entscheiden konnte, wurde dennoch die alte Verfügung herangezogen – mit erheblichen Schwierigkeiten.

Lektion: Aktualisieren Sie Ihre Verfügung, bevor andere für Sie handeln müssen.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

FehlerKonsequenzBesser so
Alte Versionen werden nicht vernichtetWidersprüchliche Angaben können zur Ablehnung führenNur die aktuelle Version aufbewahren
Keine Anpassung bei geändertem Betreuer-WunschGericht setzt falsche Person einRegelmäßig prüfen & aktualisieren
Widerruf nur mündlich im Pflegeheim erklärtNicht rechtzeitig umgesetztSchriftlich dokumentieren & Gericht informieren

Fazit: Regelmäßigkeit schafft Rechtssicherheit

Eine Betreuungsverfügung ist kein Dokument für die Schublade. Sie lebt davon, dass sie aktuell, eindeutig und erreichbar ist. Mit wenigen Schritten können Sie dafür sorgen, dass Ihre Wünsche im Ernstfall auch tatsächlich beachtet werden:

✅ Alle 2–3 Jahre prüfen

✅ Bei Änderungen immer neue Version erstellen

✅ Alte Dokumente vernichten

✅ Widerruf gut dokumentieren

✅ Dritte aktiv informieren

So behalten Sie nicht nur die Kontrolle – Sie geben auch Ihren Angehörigen Sicherheit im Umgang mit einer oft belastenden Situation.

Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht: Der Unterschied

Stellen Sie sich vor, Sie geraten durch einen Unfall oder eine Krankheit in die Lage, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Wer darf dann für Sie handeln? Wer entscheidet über medizinische Maßnahmen, Bankgeschäfte oder einen Umzug ins Pflegeheim? In solchen Fällen sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zwei zentrale Instrumente. Doch obwohl beide ähnliche Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich grundlegend – und dieser Unterschied kann im Ernstfall entscheidend sein.

Vorsorgevollmacht: Handeln ohne Gerichtsbeteiligung

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson direkt – ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird. Diese Person darf dann im Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit sofort handeln, z. B.:

  • Bankgeschäfte erledigen
  • Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen
  • Behördengänge übernehmen
  • Einen Pflegeplatz organisieren

Wichtig: Die Vorsorgevollmacht ist sofort wirksam, sobald Sie selbst nicht mehr handeln können. Das spart Zeit und ermöglicht eine flexible, individuelle Unterstützung – ohne bürokratischen Aufwand.

Beispiel aus der Praxis: Frau Müller, 73, erleidet einen Schlaganfall. Ihr Sohn ist mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet. Er kann sofort mit dem Krankenhaus sprechen, Behandlungen absegnen und sich um Reha-Maßnahmen kümmern – ohne Wartezeit oder gerichtliche Entscheidung.

Betreuungsverfügung: Sicherheit durch gerichtliche Kontrolle

Im Unterschied dazu ist die Betreuungsverfügung kein direkter Auftrag, sondern ein Vorschlag an das Betreuungsgericht. Sie legen fest, wer im Fall einer gesetzlichen Betreuung vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll – etwa weil keine Vorsorgevollmacht existiert oder diese nicht ausreicht.

Das Gericht prüft:

  • Ob überhaupt eine Betreuung notwendig ist
  • Ob Ihre vorgeschlagene Person geeignet ist
  • In welchen Lebensbereichen Unterstützung erforderlich ist

Die Vorteile:

  • Höherer Schutz vor Missbrauch durch Kontrolle des Betreuungsgerichts
  • Besonders sinnvoll bei komplexen Familienverhältnissen oder Unsicherheiten
  • Klare Festlegung auch für den Fall, dass sich niemand rechtzeitig kümmern kann

Beispiel: Herr Schneider hat keine Angehörigen mit Vollmacht. Nach einem Verkehrsunfall wird er rechtlich betreut. Da er in seiner Betreuungsverfügung eine langjährige Freundin als Betreuerin vorschlug, kann das Gericht ihrem Wunsch folgen – statt einen fremden Berufsbetreuer einzusetzen.

Wann ist welche Variante sinnvoll?

KriteriumVorsorgevollmachtBetreuungsverfügung
Gerichtsbeteiligung notwendig?NeinJa
Sofortige Wirksamkeit im Notfall?Ja, bei Eintritt der GeschäftsunfähigkeitNein, erst nach gerichtlicher Prüfung
Kontrolle durch das Gericht?Nur bei MissbrauchsverdachtRegelmäßige Kontrolle durch das Betreuungsgericht
MissbrauchsschutzGeringer, da keine externe KontrolleHoch, durch gerichtliche Prüfung und Aufsicht
Flexibilität der BevollmächtigtenHochEingeschränkter durch gerichtliche Auflagen
Ideal für...Vertrauensvolle Beziehungen, z. B. EhepartnerUnklare Familienverhältnisse, Sicherheit durch Gericht

Tipp: Die Kombination beider Dokumente bietet die größtmögliche Absicherung: Mit der Vorsorgevollmacht ermöglichen Sie schnelle Hilfe im Ernstfall, die Betreuungsverfügung ergänzt diese durch gerichtlich geregelte Betreuung, falls die Vorsorgevollmacht nicht greift oder nicht ausreicht.

Typische Irrtümer – und was Sie wissen sollten

  • „Ich bin verheiratet, mein Partner darf automatisch entscheiden.“

Falsch. Nur im medizinischen Notfall besteht seit 2023 ein befristetes Notvertretungsrecht für Ehegatten – und das auch nur für maximal sechs Monate. Eine Vorsorgevollmacht ist deshalb weiterhin sinnvoll.

  • „Ich brauche nur eines der beiden Dokumente.“

Nicht unbedingt. Die Vorsorgevollmacht regelt die direkte Vertretung, die Betreuungsverfügung wirkt ergänzend oder als Auffanglösung.

  • „Das Gericht muss sich immer an meine Betreuungsverfügung halten.“

Nicht zwingend. Das Gericht prüft die Eignung der vorgeschlagenen Person. Ist sie ungeeignet, wird eine andere Person bestellt – oft ein Berufsbetreuer.

Fazit: Welche Entscheidung ist die richtige?

  • Vertrauen Sie einer bestimmten Person uneingeschränkt?

→ Dann ist die Vorsorgevollmacht der effektivste Weg.

  • Möchten Sie mehr Kontrolle durch den Staat oder haben Sie keine geeignete Vertrauensperson?

→ Dann ist die Betreuungsverfügung der sicherere Weg.

  • Wünschen Sie maximale Absicherung für alle Fälle?

→ Dann kombinieren Sie beide Dokumente – so sind Sie in jeder Lebenslage bestmöglich geschützt.

Mit der richtigen Vorsorgestrategie behalten Sie die Kontrolle – auch dann, wenn Sie sie einmal nicht mehr selbst ausüben können. Treffen Sie heute Entscheidungen für morgen – für sich selbst und Ihre Liebsten.

Registrierung im Vorsorgeregister: Warum & wie?

Um sicherzugehen, dass Ihre Betreuungsverfügung im Ernstfall tatsächlich berücksichtigt wird, reicht es nicht aus, sie nur sorgfältig zu erstellen. Sie muss im entscheidenden Moment auch auffindbar und zugänglich sein. Genau hier kommt die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer ins Spiel – ein kleiner Schritt mit großer Wirkung für Ihre rechtliche Absicherung.

Warum sollte man die Betreuungsverfügung im Vorsorgeregister registrieren?

1. Schneller Zugriff im Ernstfall

Im Notfall zählt jede Minute – etwa nach einem Schlaganfall oder Unfall. Krankenhäuser, Betreuungsgerichte und Notare können direkt beim Zentralen Vorsorgeregister prüfen, ob eine Betreuungsverfügung vorliegt und wer darin als Betreuer vorgeschlagen ist. Das erspart zeitraubende Nachforschungen bei Angehörigen oder im persönlichen Umfeld.

💡 Gut zu wissen: Das ZVR speichert nicht den Inhalt Ihrer Verfügung, sondern lediglich, dass eine existiert – samt Angaben zu Aufbewahrungsort und benannter Person.

2. Sicherung Ihrer Wünsche

Gerichte sind bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers an die Betreuungsverfügung gebunden – sofern keine Bedenken bestehen. Eine ZVR-Registrierung stellt sicher, dass Ihre Verfügung dem Gericht überhaupt bekannt wird und Ihre festgelegten Wünsche berücksichtigt werden können.

3. Missbrauchsschutz & Transparenz

Eine registrierte Betreuungsverfügung schützt Sie zusätzlich vor ungewollten Fremdbestellungen, etwa durch entfernte Angehörige oder Dritte, die nicht in Ihrem Sinne handeln würden. Auch für Ihre Angehörigen ist die Registrierung ein Signal: Sie haben vorgesorgt – rechtlich abgesichert und nachvollziehbar.

Wie funktioniert die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister?

Die Registrierung ist unkompliziert und kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

Online-Registrierung

  • Über die Website der Bundesnotarkammer
  • Dauer: ca. 10 Minuten
  • Sie benötigen:
    • Ihre persönlichen Daten
    • Informationen zur Verfügung (Art, Datum, Aufbewahrungsort)
    • Kontaktdaten der benannten Betreuungsperson

Schriftlich per Formular

  • Formular online ausdruckbar oder telefonisch anforderbar
  • Versand per Post an die Bundesnotarkammer

Über einen Notar

Wenn Sie Ihre Betreuungsverfügung notariell beglaubigen lassen, kann der Notar die Registrierung direkt für Sie übernehmen – inklusive Gewährleistung der formalen Richtigkeit.

Was kostet die Registrierung?

Die Gebühren sind transparent und moderat:

RegistrierungstypEinmalige Gebühr (Stand: 2025)
Online-Registrierung (Selbsteintrag)ca. 20,50 €
Registrierung über Notarca. 26,00 € (inkl. Eintrag)
Änderung / Widerruf der Datenkostenlos

💰 Tipp: Die Registrierung ist ein Bruchteil der Kosten, die ein späteres, langwieriges Betreuungsverfahren verursachen kann.

Wann sollte ich registrieren?

Idealerweise sofort nach Erstellung der Betreuungsverfügung – spätestens aber, wenn die Verfügung unterschrieben und rechtsgültig ist. Eine späte Registrierung kann im Ernstfall wertvolle Zeit kosten oder gar dazu führen, dass Ihre Verfügung übersehen wird.

Häufige Fragen zur Registrierung

Muss ich meine Betreuungsverfügung ins Register hochladen?

Nein. Das Register speichert lediglich dass eine Verfügung existiert, nicht deren Inhalt. Ihre Daten bleiben geschützt.

Wer hat Zugriff auf meine Angaben?

Nur autorisierte Stellen wie Betreuungsgerichte, Notare und bestimmte medizinische Einrichtungen dürfen mit berechtigtem Interesse Einsicht nehmen.

Was passiert bei Änderungen?

Ändert sich etwas – z. B. der Aufbewahrungsort oder die benannte Betreuungsperson – können Sie Ihre Angaben jederzeit kostenlos aktualisieren.

Fazit: Ein kleiner Schritt für Sie – ein großer Schutz im Ernstfall

Die Registrierung Ihrer Betreuungsverfügung im Vorsorgeregister ist der sicherste Weg, Ihre Vorsorge wirksam und auffindbar zu machen. Sie erhöhen damit nicht nur die Chance, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden – Sie entlasten gleichzeitig auch Ihre Angehörigen in einer ohnehin belastenden Ausnahmesituation.

Handeln Sie jetzt: Betreuungsverfügung erstellen, registrieren – und mit gutem Gefühl für die Zukunft vorsorgen.

Häufige Fehler vermeiden – Tipps aus der Praxis

Fehler in der Betreuungsverfügung können schwerwiegende Folgen haben – im schlimmsten Fall wird eine ungeeignete Person zum Betreuer bestellt oder wichtige Wünsche bleiben unberücksichtigt. Damit Ihre Verfügung im Ernstfall tatsächlich wirksam und in Ihrem Sinne umgesetzt wird, sollten Sie typische Stolperfallen kennen und vermeiden. Hier sind die wichtigsten Praxistipps, um Ihre Betreuungsverfügung rechtssicher, eindeutig und zukunftsfest zu gestalten.

1. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen vermeiden

Viele Formulierungen in selbst erstellten Betreuungsverfügungen sind gut gemeint, aber juristisch zu ungenau. Problematisch sind etwa Aussagen wie:

„Ich wünsche mir, dass meine Tochter sich um mich kümmert.“

Das Betreuungsgericht benötigt klare, rechtlich belastbare Aussagen – etwa:

„Ich bestimme meine Tochter, Anna Müller, geboren am 15.03.1980 in Köln, als bevorzugte Betreuerin gemäß § 1897 BGB.“

Tipp: Vermeiden Sie vage Begriffe wie „nach Möglichkeit“ oder „soweit es geht“. Besser: eindeutige, überprüfbare Festlegungen mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Bezug zur gewünschten Aufgabe.

2. Keine oder falsche Ausschlüsse unerwünschter Personen

Ein häufiger Fehler: Der Ausschluss bestimmter Personen wird vergessen – oder juristisch nicht korrekt formuliert. Dies kann dazu führen, dass jemand, den Sie ausdrücklich nicht als Betreuer wollen, trotzdem in Frage kommt.

So machen Sie es richtig:

„Ich schließe ausdrücklich Max Mustermann, geb. am 02.02.1970, wohnhaft in Berlin, von jeder Form der rechtlichen Betreuung aus.“

Wichtig: Das Gericht muss Ihre Ablehnung nachvollziehen können – etwa bei familiären Konflikten oder fehlendem Vertrauen. Eine kurze Begründung kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend.

3. Fehlende Aktualisierungen

Leben verändert sich – Ihre Verfügung sollte das auch. Viele Menschen verfassen ihre Betreuungsverfügung und lassen sie dann jahrelang unangetastet, obwohl sich ihr soziales Umfeld, Gesundheitszustand oder Vertrauensverhältnisse verändert haben.

Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Betreuungsverfügung mindestens alle zwei Jahre und nach einschneidenden Lebensereignissen (z. B. Scheidung, Umzug, neue Partnerschaft).

Hinweis für maximale Gültigkeit: Jede Aktualisierung sollte mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein.

4. Falsche Zeugenwahl oder formale Mängel

Auch wenn eine Betreuungsverfügung nicht notariell beurkundet werden muss, sind formale Fehler häufige Stolpersteine. Besonders heikel: Als Zeuge unterschreibt jemand, der selbst als Betreuer vorgesehen ist – das ist nicht zulässig.

So machen Sie es besser:

  • Zwei unbeteiligte Zeugen wählen
  • Vollständige Namen, Adressen und Unterschriften der Zeugen hinzufügen
  • Alternativ: ärztliche Bescheinigung der Einsichtsfähigkeit

Zusatz-Tipp: Eine Beglaubigung durch Notar oder Betreuungsbehörde erhöht die Beweiskraft Ihrer Verfügung – insbesondere, wenn Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit bestehen könnten.

5. Keine Angabe zum gewünschten Aufenthaltsort

Ein häufiger, aber unterschätzter Fehler: Es wird nicht geregelt, ob der Betreute im eigenen Zuhause, in einem bestimmten Pflegeheim oder bei Angehörigen wohnen soll. Ohne klare Angaben trifft das Gericht die Entscheidung – möglicherweise gegen Ihren Willen.

Formulierungshilfe:

„Ich wünsche mir, so lange wie möglich in meiner Wohnung in der Musterstraße 1, 12345 Beispielstadt zu verbleiben. Sollte ein Umzug nötig werden, bevorzuge ich das Seniorenheim Sonnengarten in Beispielhausen.“

6. Unvollständige oder zu allgemein gehaltene Aufgabenbeschreibung

Wenn Sie möchten, dass Ihre Betreuungsperson nur bestimmte Bereiche übernimmt – etwa nur medizinische Entscheidungen, nicht aber Vermögensfragen –, müssen Sie dies explizit festhalten.

Beispielhafte Formulierung:

„Die Betreuung soll sich ausschließlich auf den Bereich der Gesundheitsfürsorge beziehen. Vermögensangelegenheiten sollen nicht vom Betreuer übernommen werden.“

7. Verzicht auf das Vorsorgeregister

Ein weitverbreiteter Fehler: Die Betreuungsverfügung wird nicht registriert und kann im Ernstfall nicht rechtzeitig gefunden werden. Selbst gut formulierte Verfügungen nützen nichts, wenn sie unauffindbar sind.

Empfehlung: Melden Sie Ihre Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer an. So wird sichergestellt, dass Gerichte im Ernstfall Zugriff darauf haben.

8. Keine Kombination mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Viele Menschen erstellen nur eine Betreuungsverfügung – und vergessen dabei, dass sie sich idealerweise mit weiteren Vorsorgedokumenten ergänzt.

Tipp aus der Praxis: Erstellen Sie ein Vorsorgepaket, bestehend aus:

  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

So stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen und medizinischen Eventualitäten abgedeckt sind – ohne Widersprüche.

Fazit: Kleine Fehler – große Wirkung

Wer seine Betreuungsverfügung sorgfältig, klar und aktuell verfasst, schützt sich effektiv vor späteren Fehlentscheidungen durch Dritte. Es geht nicht nur um Rechtssicherheit – sondern um Ihre Würde und Selbstbestimmung, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Kurz-Check: Fehler vermeiden – Ihre Sofortprüfung

✅ Klare Benennung der gewünschten Betreuungsperson

✅ Ausschluss unerwünschter Personen mit Begründung

✅ Regelmäßige Aktualisierung (alle 2 Jahre)

✅ Unabhängige Zeugen oder ärztliche Bestätigung

✅ Angaben zu Wohnwünschen und Aufgabenbereichen

✅ Registrierung im Vorsorgeregister

✅ Kombination mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Unser Tipp: Nutzen Sie eine geprüfte Vorlage vom Bundesministerium für Justiz oder lassen Sie Ihre Verfügung professionell prüfen – idealerweise durch einen auf Vorsorgerecht spezialisierten Anwalt. Das gibt Ihnen maximale Sicherheit.

FAQ: Die häufigsten Fragen schnell erklärt

Mit einer Betreuungsverfügung übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Zukunft – und sorgen dafür, dass Ihre Interessen auch dann gewahrt bleiben, wenn Sie selbst einmal nicht mehr entscheidungsfähig sind. In diesem FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Betreuungsverfügung kompakt, rechtssicher und praxisnah. Ideal für alle, die schnell Klarheit suchen – mit verständlichen Antworten auf Augenhöhe.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie eine Person Ihres Vertrauens als möglichen rechtlichen Betreuer vorschlagen. Dieser Betreuer vertritt Sie in persönlichen, medizinischen oder finanziellen Angelegenheiten, wenn das Betreuungsgericht feststellt, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind – z. B. nach einem Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Demenz.

🔎 Wichtig: Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird die Betreuungsverfügung erst durch das Gericht wirksam. Sie ist ein Vorschlag, den das Gericht in der Regel berücksichtigt – es sei denn, die vorgeschlagene Person ist ungeeignet.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?

MerkmalBetreuungsverfügungVorsorgevollmacht
GerichtsbeteiligungJa – das Gericht bestellt einen BetreuerNein – direkt wirksam mit Unterschrift
Kontrolle durch GerichtJa, umfassendNein, nur bei Missbrauchsanzeichen
ZielWunschbetreuer vorschlagenSelbst gewählten Vertreter mit sofortiger Wirkung
Eignung der PersonGericht prüft die EignungWird nicht standardmäßig überprüft
VorteilHöherer Schutz vor MissbrauchSchnellere und flexiblere Handhabung

💡 Tipp: Viele Menschen kombinieren beide Dokumente. So sind Sie rechtlich maximal abgesichert – flexibel und geschützt.

Wer kann als Betreuer eingesetzt werden?

Grundsätzlich jede volljährige, geschäftsfähige Person – häufig sind es Ehepartner, Kinder oder enge Freunde. Wichtig ist:

  • Vertrauen: Die Person sollte Ihre Wünsche respektieren und in Ihrem Sinne handeln.
  • Verfügbarkeit: Der potenzielle Betreuer muss zeitlich und mental in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten zu regeln.
  • Integrität: Keine Schulden, keine Vormundschaft über andere, keine Vorstrafen – das prüft auch das Gericht.

📌 Ausschlussmöglichkeit: Sie können in der Betreuungsverfügung auch explizit Personen ausschließen, die Sie nicht betreuen sollen – z. B. bei familiären Konflikten.

Muss ich für eine Betreuungsverfügung zum Notar?

Nein, eine Betreuungsverfügung ist auch ohne notarielle Beglaubigung rechtswirksam. Sie sollte jedoch:

  • eigenhändig unterschrieben sein,
  • idealerweise mit Ort und Datum versehen werden,
  • im besten Fall von einem Arzt oder Zeugen mitunterzeichnet werden, die Ihre Einsichtsfähigkeit bestätigen.

🔐 Sicherheit durch Beglaubigung: Eine notarielle Beglaubigung (ca. 20–70 €) oder anwaltliche Beratung kann helfen, spätere Zweifel an der Gültigkeit zu vermeiden.

Wo kann ich eine Betreuungsverfügung aufbewahren oder registrieren?

Damit Ihre Verfügung im Ernstfall schnell gefunden wird, sollten Sie sie:

  1. bei sich zuhause an einem gut zugänglichen Ort aufbewahren,
  2. einer Vertrauensperson aushändigen, z. B. dem gewünschten Betreuer,
  3. im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen (online möglich, einmalig ca. 20 € Gebühr).

🔍 Vorsorgeregister-Vorteil: Das Gericht kann Ihre Verfügung direkt finden – auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

Ab wann ist eine Betreuungsverfügung gültig?

Die Verfügung tritt in Kraft, sobald das Betreuungsgericht feststellt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies kann durch ein medizinisches Gutachten nach einem Unfall, bei Krankheit oder altersbedingtem Abbau erfolgen.

➡️ Vorher hat das Dokument rein vorsorglichen Charakter.

Kann ich die Betreuungsverfügung später ändern oder widerrufen?

Ja, jederzeit! Eine Betreuungsverfügung ist nicht endgültig. Änderungen sind unkompliziert möglich – wichtig ist nur, dass die neue Version:

  • klar als aktuell erkennbar ist (Datum, ggf. "aktuelle Version"),
  • erneut unterschrieben wird,
  • idealerweise auch neu im Vorsorgeregister gemeldet wird.

🚨 Widerruf: Möchten Sie eine alte Verfügung ungültig machen, vernichten Sie alle Exemplare – und informieren Sie gegebenenfalls das Gericht oder das Register.

Gibt es eine gesetzliche Vertretung durch Ehepartner?

Ja, seit dem 1. Januar 2023 gilt das gesetzliche Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB): Ehegatten dürfen sich in medizinischen Notsituationen bis zu sechs Monate gegenseitig vertreten, z. B. bei Operationseinwilligungen oder Klinikaufenthalten.

⚠️ Achtung: Dieses Recht gilt nicht für Vermögensangelegenheiten und ersetzt keine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht!

Wo finde ich kostenlose Vorlagen?

Offizielle, geprüfte Formulare gibt es unter anderem bei:

  • Bundesministerium der Justiz (BMJ) – PDF-Vorlage zum Ausfüllen
  • Verbraucherzentralen der Bundesländer
  • Online-Tools

📝 Hinweis: Achten Sie auf Aktualität (Rechtsstand mindestens 2023) und passen Sie die Vorlage auf Ihre persönliche Situation an.

Was kostet eine Betreuungsverfügung?

VarianteKostenrahmen
Eigenhändig erstellt0 €
Notarielle Beglaubigungca. 20–70 € je nach Aufwand
Erstellung durch Anwaltca. 150–500 €, je nach Vermögen (Geschäftswert)
Gerichtskosten (Betreuung)Vermögensabhängig, ggf. Kostenübernahme durch Staat

💬 Unser Tipp: Wer Sicherheit will, investiert in eine Beglaubigung. Wer es kostenfrei regeln möchte, nutzt geprüfte Vorlagen und Registrierung im Vorsorgeregister.

Fazit: Kurz & Klar

  • Die Betreuungsverfügung ist Ihr Einflussinstrument, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
  • Sorgfältig formuliert, schafft sie Vertrauen – und schützt vor Fremdbestimmung.
  • Nutzen Sie geprüfte Vorlagen, halten Sie die Verfügung aktuell – und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen.

Tipp zum Schluss: Kombinieren Sie Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in einem Dokumentenpaket – so ist im Ernstfall alles geregelt.

Checkliste: Betreuer auswählen & Verfügung vorbereiten

Eine Betreuungsverfügung ist nur so stark wie die Person, der Sie darin Ihr Vertrauen schenken. Um im Ernstfall wirklich gut abgesichert zu sein, sollten Sie Ihre Entscheidung mit Bedacht treffen. Die folgende Checkliste unterstützt Sie dabei, systematisch vorzugehen – vom Auswählen einer geeigneten Betreuungsperson bis zur optimalen Vorbereitung Ihrer Verfügung.

Die richtige Betreuungsperson auswählen

1. Grundvoraussetzungen klären

Bevor Sie überhaupt Namen in Erwägung ziehen, prüfen Sie:

  • Ist die Person volljährig und geschäftsfähig?
  • Bestehen keine Schuldenprobleme (kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis)?
  • Verfügt die Person über ausreichende Deutschkenntnisse zur Kommunikation mit Behörden und Ärzten?

Diese Kriterien sind entscheidend, denn das Betreuungsgericht prüft, ob die vorgeschlagene Person rechtlich und persönlich geeignet ist.

2. Persönliche Eignung prüfen – 6 zentrale Fragen:

Stellen Sie sich bei jeder potenziellen Betreuungsperson folgende Fragen:

  1. Vertraue ich dieser Person vollständig?
  2. Ist sie belastbar genug, auch in Krisenzeiten in meinem Sinne zu entscheiden?
  3. Hat sie Zeit, sich regelmäßig um meine Belange zu kümmern?
  4. Kann sie meine Wünsche respektieren, auch wenn sie persönlich anders entscheiden würde?
  5. Ist sie bereit, sich mit Behörden, Ärzten und Pflegeeinrichtungen auseinanderzusetzen?
  6. Ist sie offen, mit mir über sensible Themen wie Finanzen oder Gesundheitsvorsorge zu sprechen?

💡 Tipp: Führen Sie ein offenes Gespräch mit der Person Ihrer Wahl. Erklären Sie, was ihre Aufgaben wären – und hören Sie gut zu, ob sie sich dieser Verantwortung gewachsen fühlt.

Die Betreuungsverfügung richtig vorbereiten

3. Inhalte Ihrer Verfügung strukturieren

Nutzen Sie folgende Punkte als Gliederungshilfe:

  • Name und Anschrift der gewünschten Betreuungsperson
  • 🚫 Personen ausschließen, die Sie ausdrücklich nicht als Betreuer wünschen
  • 🏠 Wünsche zum Wohnort: Möchten Sie in Ihrem Zuhause bleiben oder gibt es ein bestimmtes Pflegeheim?
  • 💰 Vermögensverwaltung: Dürfen Konten geführt, Immobilien verkauft werden?
  • 🩺 Medizinische Entscheidungen: Wie stehen Sie zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerztherapien oder bestimmten Behandlungen?

🔐 Wichtig: Vermerken Sie, wo das Originaldokument aufbewahrt wird – z. B. in einem Dokumentenordner, beim Notar oder bei einer Vertrauensperson.

4. Formvorschriften beachten

Damit Ihre Verfügung im Ernstfall rechtlich Bestand hat:

  • ✍️ Unterschreiben Sie eigenhändig mit Datum und Ort
  • 👩‍⚕️ Lassen Sie idealerweise ein ärztliches Attest beifügen, das Ihre Einsichtsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung bestätigt
  • 👥 Verwenden Sie bei Zeugen niemals die benannte Betreuungsperson selbst – sie darf nicht als Zeuge fungieren
  • 🗃️ Registrieren Sie Ihre Verfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

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Der Treppenlift hat mir meine Unabhängigkeit zurückgegeben. Die Beratung war kompetent und einfühlsam.

Gerhard M.

Treppenlift-Nutzer seit 2021