Pflegegrad 4: Umfassende Informationen zu Leistungen und Antragstellung
Erfahren Sie, was Pflegegrad 4 bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche umfangreichen Leistungen Ihnen zustehen – von Pflegegeld über Hilfsmittel bis zur Wohnraumanpassung.
Inhalt
- Was bedeutet Pflegegrad 4?
- Abgrenzung zu anderen Pflegegraden
- Wer ist betroffen?
- Warum ist die Einstufung in Pflegegrad 4 wichtig?
- Praktische Tipps für Betroffene und Angehörige
- Fazit: Pflegegrad 4 – mehr als nur eine Zahl
- Voraussetzungen & Antragstellung
- Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick
- Pflegehilfsmittel & Wohnraumanpassung
- Weitere Entlastungsangebote & Unterstützung
- Fallbeispiel: Leben mit Pflegegrad 4
- Checklisten & Downloads
- FAQs: Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 ist ein entscheidender Meilenstein im deutschen Pflegesystem – für Betroffene ebenso wie für Angehörige. Doch was genau bedeutet dieser Pflegegrad, für wen ist er relevant und welche Weichenstellungen bringt er mit sich? In diesem Abschnitt erfahren Sie nicht nur, was Pflegegrad 4 auszeichnet, sondern auch, wie Sie seine Bedeutung richtig einordnen – verständlich erklärt und mit konkreten Beispielen untermauert.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird Personen zugesprochen, die unter einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leiden. In der Praxis bedeutet das: Der Alltag ist ohne regelmäßige und intensive Unterstützung kaum noch zu bewältigen – sei es beim Waschen, Ankleiden, Gehen, Essen oder bei der Medikamenteneinnahme.
Die Einstufung basiert auf dem sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA), einem standardisierten Verfahren zur Einschätzung des Pflegebedarfs. Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn im Rahmen des Pflegegutachtens mindestens 70, aber weniger als 90 Punkte erzielt werden. Diese Punkte spiegeln das Ausmaß der Einschränkungen wider – nicht die benötigte Zeit für Pflege.
Wichtig zu wissen: Die Zeit, die für pflegerische Tätigkeiten benötigt wird, spielt seit der Reform 2017 keine Rolle mehr bei der Einstufung. Stattdessen zählt, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Abgrenzung zu anderen Pflegegraden
Pflegegrad | Beschreibung | Punktebereich |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung | 12,5 – unter 27 |
Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 27 – unter 47,5 |
Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung | 47,5 – unter 70 |
Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 70 – unter 90 |
Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 – 100 |
Pflegegrad 4 ist somit die zweithöchste Stufe im System. Im Unterschied zu Pflegegrad 3 ist die Abhängigkeit von Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten deutlich ausgeprägter – allerdings bestehen noch keine „besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“, wie sie für Pflegegrad 5 vorausgesetzt werden (z. B. bei Beatmungspflicht).
Wer ist betroffen?
Pflegegrad 4 betrifft Menschen aller Altersgruppen, allerdings vorwiegend ältere Personen mit chronischen Erkrankungen oder Folgeerscheinungen nach Unfällen oder Schlaganfällen. Häufige Auslöser sind:
- Neurologische Erkrankungen wie fortgeschrittene Demenz, Parkinson oder Multiple Sklerose
- Schlaganfallfolgen mit Lähmungen oder kognitiven Einschränkungen
- Krebserkrankungen im fortgeschrittenen Stadium
- Unfälle mit bleibenden körperlichen oder psychischen Folgen
Fallbeispiel:
Frau M., 78 Jahre, erlitt vor zwei Jahren einen schweren Schlaganfall. Seitdem ist sie halbseitig gelähmt, leidet unter einer Sprachstörung und benötigt täglich mehrfache Unterstützung – etwa beim Toilettengang, Essen, Aufstehen, Medikamentenmanagement und bei Arztbesuchen.
Im Pflegegutachten erzielt sie 76 Punkte – was ihr Pflegegrad 4 einbringt.
Warum ist die Einstufung in Pflegegrad 4 wichtig?
Die richtige Einstufung ist entscheidend, weil sie direkten Einfluss auf die Leistungen der Pflegeversicherung hat. Mit Pflegegrad 4 steigen sowohl die Geld- als auch die Sachleistungen deutlich. Das betrifft u. a.:
- Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegekräfte)
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen (z. B. Treppenlifte) oder Pflegeberatung
- Anspruch auf Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tages-/Nachtpflege
Ein korrekt zuerkannter Pflegegrad ist also die Grundlage für finanzielle Entlastung, gezielte Unterstützung und die Möglichkeit, Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu betreuen.
Praktische Tipps für Betroffene und Angehörige
- Pflegebegutachtung vorbereiten: Führen Sie ein Pflegetagebuch. Darin sollten alle alltäglichen Unterstützungsleistungen dokumentiert werden – etwa beim Waschen, Anziehen, Kochen oder der Medikamenteneinnahme. Das schafft Transparenz und vermeidet Fehleinschätzungen bei der Begutachtung.
- Pflegegrad beantragen: Der Antrag erfolgt über die Pflegekasse. Nach Einreichen prüft der Medizinische Dienst (MD) die Pflegesituation – das Ergebnis ist das Pflegegutachten.
- Pflegeberatung nutzen: Sie haben mit Pflegegrad 4 Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Dort erfahren Sie, welche Leistungen sinnvoll kombinierbar sind – und wie Sie Überforderungen vermeiden.
Fazit: Pflegegrad 4 – mehr als nur eine Zahl
Pflegegrad 4 markiert einen tiefgreifenden Wendepunkt im Leben von Betroffenen und ihren Angehörigen. Er bedeutet nicht nur einen erhöhten Pflegebedarf, sondern eröffnet auch Zugang zu umfangreichen Leistungen und Hilfsmitteln – vorausgesetzt, man kennt die Möglichkeiten und nutzt sie aktiv.
Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Antragstellung begleiten – durch Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte. So stellen Sie sicher, dass Ihre Situation realistisch abgebildet und der passende Pflegegrad anerkannt wird.
Voraussetzungen & Antragstellung
Um Pflegegrad 4 und die damit verbundenen Leistungen zu erhalten, ist eine sorgfältige Vorbereitung auf die Antragstellung entscheidend. Wer den Prozess versteht und gezielt unterstützt, kann nicht nur Zeit sparen, sondern auch eine realistische Einstufung sicherstellen – und somit die Pflege optimal organisieren. In diesem Abschnitt zeigen wir, wie Sie den Antrag korrekt stellen, worauf es bei der Pflegebegutachtung ankommt und wie das Punktesystem im Hintergrund funktioniert. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf den richtigen Pflegegrad – ohne unnötige Hürden.
Pflegegrad 4 beantragen: Der erste Schritt zur Unterstützung
Der Weg zum Pflegegrad 4 beginnt mit einem formellen Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – entweder telefonisch, schriftlich oder online. Eine formlos gestellte Anfrage reicht aus, um den Prozess zu starten. Wichtig: Der Antrag kann auch durch Angehörige oder Betreuende gestellt werden, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Tipp: Vermerken Sie das genaue Datum Ihrer Antragstellung. Der Leistungsbeginn wird rückwirkend auf diesen Tag festgelegt – Verzögerungen können zu finanziellen Nachteilen führen.
Wer kann Pflegegrad 4 erhalten?
Pflegegrad 4 wird Personen zugesprochen, die laut Pflegegutachten eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 15 SGB XI. Entscheidend ist die Bewertung im sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA): Nur wer dabei zwischen 70 und unter 90 Punkten erreicht, erfüllt die Voraussetzungen.
Pflegegrad 4 kann sowohl direkt beantragt als auch als Höherstufung eines bestehenden Pflegegrads erfolgen – etwa, wenn sich die gesundheitliche Situation deutlich verschlechtert hat.
Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung: Fehler vermeiden, Chancen nutzen
Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten Medicproof mit der Begutachtung. Diese findet i. d. R. im häuslichen Umfeld statt.
Worauf es ankommt:
- Die Gutachter:innen prüfen, wie selbstständig der Antragsteller in sechs zentralen Lebensbereichen agieren kann.
- Dabei wird nicht der Zeitaufwand für Pflege erfasst, sondern der Grad der Selbstständigkeit.
Wichtiger Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch über mindestens 7–14 Tage. Dokumentieren Sie dort:
- alle Pflegehandlungen (Waschen, Anziehen, Essen etc.)
- auftretende Probleme und Unterstützungsbedarf
- Tagesstruktur, Medikamenteneinnahme, psychische Belastungen
Beispiel: Wenn Ihre Mutter täglich Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege sowie der Medikamentengabe benötigt, sollten diese Details genau festgehalten werden – idealerweise mit Uhrzeit, Dauer und Beschreibung.
Die sechs Module des NBA: So wird bewertet
Das Pflegegutachten basiert auf sechs Begutachtungsmodulen, denen jeweils eine bestimmte Gewichtung zugeordnet ist. Daraus ergibt sich am Ende eine Gesamtpunktzahl von maximal 100 Punkten.
Modul | Inhalt | Gewichtung |
---|---|---|
1. Mobilität | Körperliche Beweglichkeit (z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen) | 10 % |
2. Kognitive & kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Kommunikation, Entscheidungen | 15 % |
3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen | z. B. nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen | 15 % |
4. Selbstversorgung | Körperpflege, Ernährung, Toilettengang | 40 % |
5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | z. B. Medikation, Therapien, Arztbesuche | 20 % |
6. Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte | Tagesstruktur, Teilhabe am sozialen Leben | 15 % |
Hinweis: Die Module 2 und 3 werden alternativ berücksichtigt – je nachdem, welches im individuellen Fall höher bewertet wird.
Pflegegrad-Punkte im Überblick
Die Höhe des Pflegegrads richtet sich nach der im Gutachten erreichten Punktzahl:
Pflegegrad | Punktzahl |
---|---|
Pflegegrad 1 | 12,5 – unter 27 |
Pflegegrad 2 | 27 – unter 47,5 |
Pflegegrad 3 | 47,5 – unter 70 |
Pflegegrad 4 | 70 – unter 90 |
Pflegegrad 5 | 90 – 100 |
Häufige Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden
- Bagatellisierung der Pflegebedürftigkeit: Viele Betroffene möchten sich nicht "hilflos" zeigen und unterschätzen ihren Unterstützungsbedarf. Seien Sie ehrlich – der Gutachter kann nur bewerten, was er sieht.
- Unvorbereitet in die Begutachtung: Wer ohne Pflegetagebuch oder mit unklarer Tagesstruktur zur Begutachtung erscheint, riskiert eine niedrigere Einstufung.
- Nichtbeachtung von psychischen Belastungen: Ängste, Demenzsymptome oder Depressionen sind relevant – sie fließen in Modul 3 ein und sollten offen angesprochen werden.
Antrag abgelehnt – was tun?
Wird der Antrag auf Pflegegrad 4 abgelehnt oder ein niedrigerer Pflegegrad bewilligt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dazu idealerweise von einer Pflegeberatung oder einem spezialisierten Sozialverband (z. B. VdK, Sozialverband Deutschland) unterstützen.
Tipp: Ein erneutes, professionell begleitetes Pflegegutachten im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erhöht die Chancen auf Korrektur.
Fazit: Gute Vorbereitung ist der Schlüssel
Ein erfolgreicher Antrag auf Pflegegrad 4 steht und fällt mit der fundierten Vorbereitung. Wer die Anforderungen kennt, das Pflegetagebuch gewissenhaft führt und sich auf die Begutachtung vorbereitet, hat beste Chancen auf eine gerechte Einstufung – und damit auf dringend benötigte Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben trotz Einschränkungen.
Merke: Pflegegrad beantragen heißt nicht, Hilfe aufzugeben – sondern Lebensqualität zu sichern.
Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick
Mit Pflegegrad 4 haben Betroffene Anspruch auf eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen – doch viele schöpfen das volle Potenzial dieser Hilfen nicht aus. Dieser Überblick zeigt Ihnen nicht nur, welche Leistungen Ihnen zustehen, sondern wie Sie sie gezielt kombinieren und optimal nutzen können. Denn: Wer die Pflege klug plant, entlastet nicht nur sich selbst oder Angehörige, sondern spart bares Geld und erhält mehr Lebensqualität im Pflegealltag.
Pflegegeld & Pflegesachleistungen: Maximale Flexibilität für die häusliche Pflege
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4, die zu Hause betreut werden, erhalten 800 Euro Pflegegeld monatlich, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Alternativ können Sie professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen – dafür stehen Ihnen 1.859 Euro Pflegesachleistungen monatlich zur Verfügung.
Tipp zur Kombination:
Nutzen Sie nicht das komplette Budget für Pflegesachleistungen, steht Ihnen anteilig weiterhin Pflegegeld zu – das nennt sich Kombinationsleistung. Beispiel: Wenn 50 % der Sachleistungen ausgeschöpft werden, erhalten Sie zusätzlich 400 Euro Pflegegeld. Diese Möglichkeit erlaubt individuelle Pflegekonzepte – ideal für Betroffene mit einem stabilen Angehörigennetzwerk und punktueller Unterstützung durch Profis.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: Wenn Pflegepersonen eine Auszeit brauchen
Verhinderungspflege (z. B. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson):
- Bis zu 1.612 Euro jährlich
- Zusätzlich bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Budget übertragbar
- Bis zu 6 Wochen pro Jahr
Kurzzeitpflege (z. B. nach Krankenhausaufenthalt):
- Bis zu 1.774 Euro jährlich
- Maximal 8 Wochen pro Jahr
Praxis-Tipp: Beide Budgets lassen sich flexibel kombinieren. Wenn Sie beispielsweise keine stationäre Kurzzeitpflege benötigen, können Sie bis zu 50 % des Budgets auf die Verhinderungspflege übertragen – das ergibt bis zu 2.418 Euro jährlich zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Tages- und Nachtpflege: Struktur und Entlastung – auch ohne Leistungseinbußen
Bei Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf bis zu 1.612 Euro monatlich für Tages- oder Nachtpflege – zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen.
Wichtig: Diese Leistungen werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet, da es sich um teilstationäre Pflege handelt. Sie können also:
- morgens zur Tagespflegeeinrichtung gehen
- abends wieder nach Hause zurückkehren
- und dennoch volles Pflegegeld erhalten (sofern keine Sachleistungen genutzt werden)
Besonders hilfreich, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind oder Unterstützung bei der Tagesstruktur gewünscht ist.
Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Alltagsunterstützung
Der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich kann für zusätzliche Hilfe im Alltag verwendet werden, z. B.:
- Haushaltshilfen
- Betreuungsdienste
- Fahrdienste oder Einkaufshilfen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht
Wissenswert: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis Juni des Folgejahres rückwirkend beantragt werden – auch für vergangene Monate.
Pflegehilfsmittel & technische Hilfen: Mehr Sicherheit und Komfort
Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) im Wert von bis zu 40 Euro monatlich
- Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Toilettenstuhl, Hausnotrufsystem) – Kostenübernahme zu 100 % oder mit geringem Eigenanteil
- Hausnotrufsystem: monatlich bis zu 25,50 Euro
Vorteil für Pflegebedürftige: Einmal beantragt, werden Verbrauchshilfen monatlich geliefert – automatisch und ohne weitere Formulare.
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro für Barrierefreiheit pro Maßnahme
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählen:
- Einbau eines Treppenlifts
- Umbau von Bad oder Dusche
- Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer
- Rutschhemmende Bodenbeläge
Hinweis: Wohnen mehrere Pflegebedürftige gemeinsam (z. B. in einer Wohngemeinschaft), kann der Zuschuss bis zu 16.000 Euro betragen – also 4.000 Euro pro Person.
Stationäre Pflege: Finanzierung durch die Pflegekasse
Ist eine häusliche Versorgung nicht mehr möglich, unterstützt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 mit 1.775 Euro monatlich für die stationäre Versorgung im Pflegeheim.
Achtung: Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bleibt unabhängig vom Pflegegrad gleich – d. h. Sie zahlen den gleichen Eigenanteil wie jemand mit Pflegegrad 2 oder 5.
Die Pflegekasse beteiligt sich an diesen Kosten mit einem gestaffelten Zuschlag, je länger Sie im Heim wohnen (z. B. 15 % ab dem 1. Jahr, 30 % ab dem 2. Jahr etc.).
Weitere Leistungen: Nicht vergessen!
Zusätzlich stehen bei Pflegegrad 4 folgende Unterstützungen zur Verfügung:
- Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): kostenlos und individuell, auch zu Hause
- Pflegekurse für Angehörige: Wissen zur besseren Versorgung & Entlastung
- Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz bei akutem Pflegebedarf (bis zu 10 Tage)
- Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich bei gemeinschaftlichem Wohnen
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 50 Euro pro Monat für anerkannte Apps und digitale Dienste
Fazit: Pflegegrad 4 bietet umfangreiche Leistungen – wenn Sie sie kennen
Pflegegrad 4 ist mehr als eine Zahl – er ist der Schlüssel zu finanzieller und praktischer Unterstützung im Alltag. Ob Pflegegeld, Sachleistungen, Zuschüsse für Umbauten oder Entlastungsangebote: Wer die Angebote kennt und strategisch kombiniert, schafft mehr Lebensqualität für Pflegebedürftige und Angehörige.
Nutzen Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen – es lohnt sich.
Pflegehilfsmittel & Wohnraumanpassung
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind essenzielle Bestandteile der Pflege zu Hause – insbesondere bei Pflegegrad 4, wenn die Selbstständigkeit stark eingeschränkt ist. Sie bieten nicht nur Sicherheit und Komfort im Alltag, sondern entlasten auch pflegende Angehörige. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche konkreten Hilfen es gibt, wie Sie sie erhalten und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.
Pflegehilfsmittel: Kleine Helfer mit großer Wirkung
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die pflegebedürftigen Menschen das Leben erleichtern oder die Pflege ermöglichen. Sie werden in zwei Gruppen unterteilt:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalprodukte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.
- Technische Pflegehilfsmittel: Wiederverwendbare Geräte wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Lagerungshilfen oder Toilettenstühle.
Anspruch bei Pflegegrad 4
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben grundsätzlich Anspruch auf beide Hilfsmittelarten:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 Euro monatlich – ohne Eigenbeteiligung.
Tipp: Anbieter wie curabox oder medihaus liefern Pflegeboxen individuell zusammengestellt direkt nach Hause – ganz ohne Vorkasse.
- Technische Pflegehilfsmittel: Die Kosten werden in der Regel komplett oder anteilig übernommen. Manche Hilfsmittel werden leihweise gestellt (z. B. Pflegebetten).
So funktioniert die Beantragung
-
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Einfaches Antragsformular beim Anbieter oder der Pflegekasse genügt. Keine ärztliche Verordnung notwendig.
-
Technische Hilfsmittel:
- Ärztliche Verordnung erforderlich
- Antrag bei der Pflegekasse oder der Krankenkasse einreichen
- In der Regel erfolgt eine Beratung oder Begutachtung vor Ort
Wichtig: Nicht jedes Produkt im Sanitätshaus ist automatisch erstattungsfähig. Achten Sie auf die Listung im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V).
Wohnraumanpassung: Barrierefreiheit schafft Selbstständigkeit
Ein sicheres Zuhause ist die Basis für gelingende Pflege. Viele Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen bauliche Veränderungen, um sich trotz Mobilitätseinschränkungen sicher bewegen und am Alltag teilnehmen zu können.
Förderfähige Maßnahmen
Zu den häufigsten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zählen:
- Einbau eines Treppenlifts oder Plattformlifts
- Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Dusch-WC)
- Türverbreiterungen für Rollstühle
- Rutschhemmende Bodenbeläge
- Absenkbare Küchenelemente für Rollstuhlfahrer:innen
Beispiel: Frau Weber (Pflegegrad 4) ließ ihr Bad umbauen: Duschsitz, Haltegriffe und ein höhenverstellbares Waschbecken – die Pflege wurde damit nicht nur sicherer, sondern auch würdevoller.
Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Die Pflegeversicherung gewährt für jede Maßnahme bis zu 4.000 Euro Zuschuss – bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt sind sogar bis zu 16.000 Euro möglich.
Voraussetzungen:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor
- Die Maßnahme dient der Pflegeerleichterung oder ermöglicht selbstständiges Wohnen
- Die Maßnahme ist wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll
Hinweis: Zuschüsse sind zweckgebunden, aber nicht einkommensabhängig.
Antragstellung Schritt für Schritt
- Kostenvoranschlag einholen (z. B. vom Sanitärunternehmen, Liftanbieter)
- Formloser Antrag bei der Pflegekasse mit Begründung der Maßnahme
- Genehmigung abwarten! Erst nach schriftlicher Zusage darf begonnen werden
- Rechnung einreichen – die Pflegekasse überweist den Zuschuss
Tipp: Kombinieren Sie die Wohnraumanpassung mit weiteren Leistungen – z. B. dem Entlastungsbetrag oder technischen Pflegehilfsmitteln.
Treppenlift – Mobilität zurückgewinnen
Für viele Pflegebedürftige ist die Treppe ein unüberwindbares Hindernis. Ein Treppenlift schafft barrierefreie Zugänge und kann oft den Umzug in ein Pflegeheim verhindern.
Zuschüsse & Finanzierungsmöglichkeiten
- Pflegekassenzuschuss: Bis zu 4.000 €, wie bei allen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- KfW-Förderung: Zusätzlich bis zu 6.250 € Zuschuss oder günstiger Kredit über das Programm „Altersgerecht Umbauen“
- Steuervorteile: Kosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
- Regionale Programme: Manche Bundesländer oder Kommunen fördern zusätzlich (z. B. Bayern, NRW)
Was kostet ein Treppenlift?
Die Preise variieren stark je nach Bauart und Treppenform:
Lift-Typ | Preisspanne |
---|---|
Gerade Treppe | ab ca. 3.000 € |
Kurviger Treppenverlauf | 6.000–12.000 € |
Plattformlift (Rollstuhl) | ab 10.000 € |
Wichtig: Lassen Sie sich mehrere Angebote geben – inklusive Wartung & Montage!
Fazit: Mit der richtigen Unterstützung länger zu Hause leben
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen wie ein Treppenlift sind mehr als nur praktische Hilfen – sie sind entscheidend für ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden. Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf umfassende Sachleistungen, die individuell angepasst werden sollten. Ein rechtzeitig gestellter Antrag kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch Selbstständigkeit und Lebensqualität langfristig sichern.
Extra-Tipp: Nutzen Sie Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), um die beste Kombination aus Pflegehilfen, Umbauten und Finanzierungen für Ihre Situation zu finden – kostenlos und individuell.
Weitere Entlastungsangebote & Unterstützung
Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur den Menschen, der Unterstützung benötigt – auch Angehörige leisten oft Enormes. Umso wichtiger sind ergänzende Leistungen, die den Alltag entlasten, finanzielle Belastungen abfedern und wertvolle Orientierung bieten. Im Pflegegrad 4 stehen Ihnen zahlreiche Hilfen zur Verfügung – viele davon bleiben jedoch ungenutzt, weil sie zu wenig bekannt sind oder als „kompliziert“ gelten. Hier zeigen wir Ihnen, was Ihnen konkret zusteht – und wie Sie das Maximum für sich oder Ihre Familie herausholen.
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich – flexibel und oft unterschätzt
Mit dem Entlastungsbetrag stellt die Pflegeversicherung jeden Monat 131 Euro zusätzlich zur Verfügung – unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und den Pflegealltag zu erleichtern.
So können Sie den Betrag nutzen:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Einkaufshilfen, Haushaltshilfen oder Betreuung (anerkannte Anbieter nach Landesrecht)
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege (anteilig)
- ambulante Pflegeleistungen, sofern die Pflegeversicherung sie anerkennt
Praxis-Tipp: Der Entlastungsbetrag kann angespart und rückwirkend geltend gemacht werden – bis zum 30. Juni des Folgejahres. Nutzen Sie ihn nicht, verfällt er. Viele Pflegekassen bieten dazu Online-Formulare oder Unterstützung bei der Abrechnung.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Kostenlos, individuell & unverzichtbar
Pflege ist komplex – und jede Situation ist anders. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft Ihnen, die beste Kombination aus Leistungen zu finden, Versorgungsangebote zu vergleichen und eine individuelle Pflegestrategie zu entwickeln.
Typische Themen:
- Wie beantrage ich eine Leistung?
- Was passt besser: Pflegedienst oder Kombinationsleistung?
- Wie finde ich regionale Hilfeangebote?
Vorteile:
- Beratung durch geschulte Pflegeberater:innen
- auf Wunsch Hausbesuch
- individuelle Versorgungsplanung (Case Management)
Extra-Vorteil: In vielen Bundesländern sind Pflegeberater:innen mittlerweile auch Ansprechpartner für die Planung von Wohnraumanpassungen oder digitale Pflegehilfen (siehe unten).
Pflegeunterstützungsgeld: Wenn Angehörige spontan einspringen müssen
Bei einem akuten Pflegefall – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt – kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Es ersetzt bis zu 10 Tage lang das Nettoarbeitsentgelt der pflegenden Person.
Voraussetzungen:
- naher Angehöriger (Kind, Ehepartner, Elternteil etc.)
- Arbeitgeber muss rechtzeitig informiert werden
- schriftliche Bestätigung der Pflegekasse notwendig
Wichtig: Der Anspruch gilt je pflegebedürftiger Person und Jahr. Bei mehreren Familienmitgliedern mit Pflegegrad kann er mehrfach in Anspruch genommen werden.
Pflegekurse: Kostenloses Wissen, das entlastet
Die Pflege zu Hause verlangt viel – auch Wissen. Kostenlose Pflegekurse für Angehörige vermitteln Grundkenntnisse, Sicherheit und Alltagstipps:
- Lagerung & Transfer
- Körperpflege
- Umgang mit Demenz
- Kommunikation in schwierigen Situationen
Die Kurse gibt es online, in Gruppen oder als Einzelberatung zu Hause.
Tipp für Pflegegrad 4: Viele Anbieter bieten zusätzlich Spezialkurse für fortgeschrittene Pflegesituationen oder die Kombination mit Technik (z. B. Umgang mit Pflegebett, Hebelift etc.).
Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich für gemeinschaftliches Leben
Pflege-Wohngemeinschaften bieten mehr als nur Kostenteilung: Sie ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben im geschützten Rahmen. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, hat Anspruch auf monatlich 224 Euro Zuschuss – unabhängig vom konkreten Pflegegrad.
Voraussetzung: Die Wohngruppe muss mindestens aus drei Pflegebedürftigen bestehen und gemeinschaftlich organisiert sein (keine rein institutionelle Leitung).
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 53 Euro für digitale Unterstützung
Ob Medikamentenerinnerung, Sturzprävention oder Video-Beratung: Digitale Pflegeanwendungen bieten smarte Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige. Die Pflegeversicherung übernimmt monatlich bis zu 53 Euro für geprüfte DiPA-Anwendungen.
Typische Beispiele:
- Apps zur Bewegungsförderung
- kognitive Trainings für Demenzbetroffene
- digitale Notrufsysteme
Voraussetzung: Die DiPA muss im offiziellen Verzeichnis des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gelistet sein.
Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige: Für mehr Sicherheit im Alter
Wer einen Menschen mit Pflegegrad 4 mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tage, zu Hause pflegt und nicht mehr als 30 Stunden berufstätig ist, kann von der Pflegekasse Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung erhalten.
Ihre Vorteile:
- Rentenpunkte, die sonst verloren gingen
- Schutz bei Arbeitslosigkeit
- Absicherung im Fall eines Pflegeunfalls
Tipp: Viele Pflegekassen informieren nicht aktiv darüber – fragen Sie gezielt danach und lassen Sie sich die Berechnungsgrundlage erklären.
Fazit: Wer Pflegegrad 4 hat, verdient mehr als nur Pflegeleistungen
Hinter dem Pflegegrad 4 steht nicht nur ein erheblicher Unterstützungsbedarf – sondern auch ein Recht auf umfassende Entlastung. Ob durch finanzielle Zuschüsse, fachkundige Beratung, kostenlose Pflegekurse oder digitale Helfer: Die Pflegeversicherung bietet Ihnen ein starkes Unterstützungsnetz. Entscheidend ist, diese Leistungen proaktiv zu nutzen – am besten mit einem individuellen Pflegeplan und der Hilfe erfahrener Pflegeberater:innen.
Jetzt handeln: Machen Sie einen Termin für eine Pflegeberatung, prüfen Sie Ihre Ansprüche auf Wohngruppenzuschuss oder Pflegeunterstützungsgeld – oder starten Sie direkt mit einem digitalen Pflegehelfer durch. Jeder Schritt entlastet – heute und morgen.
Fallbeispiel: Leben mit Pflegegrad 4
Frau Möller, 78 Jahre alt, lebt allein in ihrer barrierearmen Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Vor zwei Jahren erlitt sie einen schweren Oberschenkelhalsbruch, der ihr körperliches und kognitives Leistungsvermögen deutlich reduzierte. Seitdem ist sie in ihrer Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt – ein typischer Fall für Pflegegrad 4.
Alltag mit Pflegegrad 4: Ein realistisches Fallbeispiel
Frau Möller war früher sehr aktiv, engagierte sich ehrenamtlich und versorgte sich komplett selbst. Nach ihrer Operation konnte sie zwar wieder mit einem Rollator kurze Strecken zurücklegen, doch längere Wege, das Duschen, Kochen oder die Medikamenteneinnahme bereiteten zunehmend Schwierigkeiten. Hinzu kamen erste Symptome einer beginnenden Demenz: Orientierungsschwierigkeiten, Wortfindungsstörungen und Vergesslichkeit.
Ihr Sohn stellte schließlich einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads, gestützt durch ein detailliertes Pflegetagebuch. Die Begutachtung durch den MD (Medizinischen Dienst) ergab 74,5 gewichtete Punkte – die Voraussetzung für Pflegegrad 4 war damit erfüllt.
Bewertung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA)
Im Pflegegutachten wurden folgende Punkte ermittelt:
Modul | Beschreibung | Rohpunkte | Gewichtung | Gewichtete Punkte |
---|---|---|---|---|
1. Mobilität | Frau Möller kann sich nur mit Rollator fortbewegen, ist beim Aufstehen und Hinsetzen auf Hilfe angewiesen. | 12 | 10 % | 12,0 |
2. Kognitive Fähigkeiten | Sie erkennt bekannte Personen, verwechselt jedoch Wochentage, vergisst regelmäßig Termine. | 9 | 15 % | 13,5 |
3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen | Unruhe am Abend, gelegentliche Angstzustände bei Alleinsein. | 5 | 15 % | 7,5 |
4. Selbstversorgung | Duschen, Ankleiden, Toilettengang und Ernährung erfolgen mit Hilfe durch einen Pflegedienst. | 20 | 40 % | 32,0 |
5. Krankheitsbedingter Aufwand | Blutzuckerkontrollen, Injektionen, Medikamentengabe – teils durch Angehörige, teils durch Pflegedienst. | 7 | 20 % | 14,0 |
6. Gestaltung des Alltags | Kaum noch strukturierter Tagesablauf ohne externe Hilfe. | 4 | 15 % | 6,0 |
Gesamt: 74,5 gewichtete Punkte → Pflegegrad 4
Unterstützung im Alltag: So lebt Frau Möller heute
Mit Pflegegrad 4 erhält Frau Möller eine Kombination verschiedener Leistungen:
- Pflegegeld: 320 € monatlich, da ihr Sohn täglich einen Teil der Pflege übernimmt.
- Pflegesachleistungen: 1.119 € für den Pflegedienst, der morgens und abends hilft.
- Verhinderungspflege: Wenn der Sohn beruflich verreist, übernimmt ein ambulanter Dienst.
- Tagespflege: Zweimal pro Woche besucht Frau Möller eine Tagespflegeeinrichtung. Das fördert ihre kognitive Aktivität und entlastet die Angehörigen.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich werden für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt.
- Pflegehilfsmittel: Ein Pflegebett, Duschsitz und monatlich Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe.
Wohnraumanpassung: Sicherheit durch einen Treppenlift
Ein zentrales Thema war die barrierefreie Erreichbarkeit ihrer Wohnung im zweiten Stock. Über den Zuschuss der Pflegekasse wurde ein Treppenlift mitfinanziert – Kostenpunkt: rund 8.000 €, davon übernahm die Kasse 4.000 €.
Dadurch kann Frau Möller weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben – ein entscheidender psychologischer Vorteil und ein Musterbeispiel für erfolgreiche Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 4.
Fazit: Pflegegrad 4 braucht ein individuelles Unterstützungskonzept
Frau Möllers Fall zeigt, wie wichtig eine realistische Einschätzung der Bedürfnisse und eine kluge Kombination der Leistungen ist. Pflegegrad 4 bedeutet nicht automatisch ein Pflegeheim – mit dem richtigen Mix aus Angehörigenpflege, professioneller Unterstützung und angepasstem Wohnraum lässt sich ein selbstbestimmter Alltag gestalten.
Tipp: Wer selbst einen Antrag stellt oder eine Höherstufung beantragt, sollte ein Pflegetagebuch führen und rechtzeitig eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen. So lassen sich Chancen auf den passenden Pflegegrad deutlich erhöhen – und notwendige Hilfen frühzeitig organisieren.
Checklisten & Downloads
Die Organisation von Pflegeleistungen kann herausfordernd sein – gerade bei Pflegegrad 4, wenn die Selbstständigkeit stark eingeschränkt ist und viele Leistungen gleichzeitig beantragt, dokumentiert oder koordiniert werden müssen. Mit den richtigen Checklisten, Formularen und Vorlagen schaffen Sie Struktur, sparen Zeit – und holen das Maximum aus Ihren Ansprüchen heraus. In diesem Abschnitt finden Sie alle relevanten Downloads und Tools, die Sie direkt anwenden können.
Pflegebegutachtung: Checkliste für die optimale Vorbereitung
Wertvoll vor dem Termin mit dem MDK oder MEDICPROOF: Die Pflegebegutachtung entscheidet über den Pflegegrad – und damit über Ihre Leistungen. Eine gute Vorbereitung kann entscheidend sein. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Unterlagen und Beobachtungen zusammenzustellen:
- Aktuelle ärztliche Befunde (z. B. Diagnosen, Medikamentenpläne)
- Pflegetagebuch der letzten 14 Tage
- Liste aller regelmäßig benötigten Hilfsmittel
- Dokumentation wiederkehrender Unterstützungsleistungen im Alltag (An- und Auskleiden, Ernährung, Toilettengänge)
- Angaben zu psychischen Belastungen und kognitiven Einschränkungen
- Nachweise über bisherige Pflegeleistungen (Pflegedienst, Tagespflege etc.)
Antrags-Checkliste: Pflegegrad beantragen oder Höherstufung vorbereiten
Der Weg zu Pflegegrad 4 führt über einen gut geplanten Antrag. Ob Erstbeantragung oder Höherstufung – diese Liste führt Sie durch den Prozess und sorgt dafür, dass keine formalen Anforderungen übersehen werden.
- Wer ist der Antragsteller? (Selbst oder durch Bevollmächtigte)
- Kontakt zur Pflegeversicherung hergestellt?
- Pflegebegutachtungstermin vereinbart?
- Alle relevanten medizinischen Unterlagen zusammengestellt?
- Pflegetagebuch geführt?
- Wohnsituation dokumentiert? (z. B. Barrieren im Bad, Treppen etc.)
- Wunschleistungen vorab recherchiert?
Pflegetagebuch-Vorlage: Tag für Tag alles im Blick behalten
Ein Pflegetagebuch ist mehr als nur ein Dokument – es ist Ihre beste Argumentationshilfe gegenüber dem Medizinischen Dienst. Unsere interaktive Vorlage hilft Ihnen, über 14 Tage systematisch zu dokumentieren:
- Zeitaufwand pro Pflegehandlung
- Art der Unterstützung (vollständig, teilweise, Anleitung)
- Emotionale, soziale und psychische Belastungen
- Hinweise zu kognitiven Einschränkungen und Verhaltensmustern
- Nutzung von Pflegehilfsmitteln
Die strukturierte Vorlage entspricht den Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) und kann bei der Begutachtung direkt vorgelegt werden.
Fazit: Mehr Übersicht, weniger Stress – mit den richtigen Tools
Pflegegrad 4 bringt zahlreiche Ansprüche, aber auch viel Organisation mit sich. Unsere Checklisten und Vorlagen helfen Ihnen, alle Leistungen gezielt zu nutzen – ganz ohne Papierchaos oder zeitraubende Recherche. Mit einem gut geführten Pflegetagebuch und einem vollständigen Antrag verbessern Sie Ihre Chancen auf den richtigen Pflegegrad – oder eine erfolgreiche Höherstufung.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4
Was bedeutet Pflegegrad 4 genau?
Pflegegrad 4 bescheinigt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ – das bedeutet, Betroffene benötigen täglich umfangreiche Hilfe bei grundlegenden Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder der Medikamenteneinnahme. Die Voraussetzung: Im Pflegegutachten müssen mindestens 70, aber weniger als 90 Punkte erreicht werden. Grundlage hierfür ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das die Pflegekasse nach Antragstellung beauftragt.
Wer bekommt Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird Menschen zuerkannt, die in mehreren Lebensbereichen – etwa Mobilität, Selbstversorgung oder kognitive Fähigkeiten – stark eingeschränkt sind. Typische Beispiele sind:
- Menschen nach einem Schlaganfall mit Lähmungserscheinungen
- Personen mit fortgeschrittener Demenz
- Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen oder multiplen Beeinträchtigungen
Tipp: Ein Pflegetagebuch mit täglichen Einträgen hilft enorm, die Einschränkungen objektiv zu dokumentieren und die Begutachtung vorzubereiten.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4?
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden versorgt werden, erhalten monatlich 800 Euro Pflegegeld. Voraussetzung ist, dass keine oder nur anteilige Pflegesachleistungen (z. B. ambulanter Pflegedienst) in Anspruch genommen werden.
Was sind die wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 eröffnet einen breiten Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dazu zählen unter anderem:
- Pflegegeld: 800 €/Monat
- Pflegesachleistungen: bis 1.859 €/Monat
- Kombinationsleistungen: anteilig Pflegegeld & Pflegesachleistungen
- Verhinderungspflege: bis 1.685 €/Jahr
- Kurzzeitpflege: bis 1.854 €/Jahr
- Tages- und Nachtpflege: bis 1.685 €/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 €/Monat
- Wohnraumanpassung (z. B. Treppenlift): bis 4.180 €/Maßnahme
- Stationäre Pflege: 1.855 €/Monat
Hinweis: Viele Leistungen lassen sich kombinieren und ergänzen sich sinnvoll – zum Beispiel die Kombination von Tagespflege und Verhinderungspflege.
Was kostet ein Pflegeheim mit Pflegegrad 4?
Die Pflegekasse übernimmt bei stationärer Unterbringung pauschal 1.855 Euro pro Monat für die pflegebedingten Kosten. Der Eigenanteil an den Gesamtkosten ist jedoch einrichtungsübergreifend einheitlich und unabhängig vom Pflegegrad. Seit 2022 erhalten Bewohner zusätzlich einen prozentual steigenden Zuschuss, je länger sie im Heim leben.
Wie lange wird Pflegegeld bei Pflegegrad 4 gezahlt?
Solange die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte erfolgt und keine vollen Pflegesachleistungen genutzt werden, wird das Pflegegeld dauerhaft und monatlich gezahlt. Bei vollstationärer Pflege entfällt das Pflegegeld.
Wie viele Pflegestunden entspricht Pflegegrad 4?
Die Höhe des Pflegegrads basiert seit 2017 nicht mehr auf der Anzahl der Pflegestunden, sondern auf dem Grad der Selbstständigkeit. Dennoch benötigen Betroffene mit Pflegegrad 4 meist mehrmals täglich Hilfe bei lebenswichtigen Tätigkeiten – oft auch eine dauerhafte Betreuung über den Tag verteilt.
Kann ich Pflegegrad 4 rückwirkend erhalten?
Ja. Wird Ihr Antrag bewilligt, erfolgt die Einstufung rückwirkend zum Antragsdatum. Deshalb lohnt es sich, den Antrag möglichst früh zu stellen – auch dann, wenn Sie noch auf ärztliche Unterlagen oder eine Pflegeberatung warten.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag von 131 € nutzen?
Der monatliche Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für zusätzliche Unterstützung, z. B.:
- Betreuung durch anerkannte Alltagshelfer
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht
- Mitfinanzierung von Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege
Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich verwenden.
Was sind Kombinationsleistungen bei Pflegegrad 4?
Wer neben Angehörigenhilfe auch einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann beide Formen der Unterstützung miteinander kombinieren. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, abhängig davon, wie viel Prozent der Pflegesachleistung beansprucht werden. Diese Kombinationsleistung ist besonders flexibel und passt sich dem tatsächlichen Pflegebedarf an.
Beispiel: Wird 50 % der Sachleistung genutzt (929,50 €), bleibt 50 % des Pflegegeldes (400 €) erhalten.
Welche Pflegehilfsmittel stehen bei Pflegegrad 4 zur Verfügung?
Pflegebedürftige haben Anspruch auf:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel): bis 42 €/Monat
- Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollstuhl): individuell nach Bedarf
- Hausnotrufsysteme: bis 25,50 €/Monat
Tipp: Viele Anbieter liefern die Verbrauchsmaterialien monatlich automatisch und kostenfrei nach Hause – ein Antrag reicht aus.
Was zahlt die Pflegekasse für einen Treppenlift?
Ein barrierefreier Zugang zur Wohnung zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Die Pflegekasse gewährt hier bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme – auch für den Einbau eines Treppenlifts. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.