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Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die Menschen mit Behinderungen oder älteren Menschen helfen, ihre täglichen Aufgaben zu erledigen. Sie sind wichtig, um die Lebensqualität zu verbessern und die Unabhängigkeit zu fördern.

Einleitung: Pflegehilfsmittel als Unterstützung im Pflegealltag

Pflege kann fordernd, aber auch erfüllend sein – besonders, wenn sie mit den richtigen Hilfsmitteln unterstützt wird. Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, weiß: Jede Hilfe zählt. Genau hier setzen Pflegehilfsmittel an. Sie sind weit mehr als nur praktische Alltagsgegenstände – sie sind stille Helfer, die Pflege sicherer, hygienischer und würdevoller machen.

In einer Gesellschaft, die immer älter wird, gewinnt das Thema Pflegehilfsmittel 2025 weiter an Bedeutung. Der demografische Wandel schreitet voran, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich – aktuell auf über 5 Millionen Menschen in Deutschland. Gleichzeitig wünschen sich viele Betroffene, so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben zu können. Pflegehilfsmittel helfen dabei, genau diesen Wunsch zu erfüllen.

Was sind Pflegehilfsmittel und warum sind sie so wichtig?

Pflegehilfsmittel sind speziell dafür konzipiert, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und die Belastung für pflegende Angehörige zu verringern. Es handelt sich dabei um zwei Hauptarten:

  • Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, die meist leihweise von der Pflegekasse gestellt werden.
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, die monatlich bis zu einem Wert von 42 Euro erstattet werden können – ganz ohne Rezept oder Eigenbeteiligung.

Der große Vorteil: Pflegehilfsmittel sind schnell verfügbar, kostenfrei bei richtiger Beantragung und maßgeblich für die Qualität der Pflege zuhause. Sie reduzieren Infektionsrisiken, schützen Pflegepersonen und erleichtern komplexe Pflegetätigkeiten.

Für wen ist das Thema relevant?

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht ab Pflegegrad 1, unabhängig vom Alter oder der zugrunde liegenden Erkrankung. Das bedeutet: Schon bei leichten Einschränkungen können Betroffene und ihre Familien von einer gezielten Versorgung profitieren. Auch wer nur stundenweise von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst unterstützt wird, hat vollen Anspruch.

Das ist besonders für pflegende Angehörige wichtig, die oft zwischen Familie, Beruf und Pflege jonglieren. Die richtige Ausstattung kann hier spürbar entlasten – emotional wie körperlich.

Warum 2025 ein Wendepunkt ist

Mit der Anpassung der Pflegeleistungen zum 01.01.2025 wird die Relevanz von Pflegehilfsmitteln noch einmal gesteigert. Der monatliche Höchstbetrag für Verbrauchsprodukte wurde auf 42 Euro angehoben, um der Inflation und dem gestiegenen Versorgungsbedarf gerecht zu werden.

Zugleich wächst das Angebot an innovativen Lösungen – von smarten Notrufsystemen über individuell anpassbare Pflegeboxen bis hin zu Online-Plattformen, die die Beantragung vereinfachen. Wer informiert ist, profitiert nicht nur finanziell, sondern gewinnt auch spürbare Erleichterung im Pflegealltag.

Fazit: Kleine Hilfen mit großer Wirkung

Pflegehilfsmittel sind mehr als bloße Produkte. Sie sind Ausdruck einer Fürsorge, die auf Augenhöhe stattfindet – mit Respekt vor der Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen und dem Anspruch auf würdevolle Unterstützung. Ob Sie bereits pflegen, sich auf die Zukunft vorbereiten oder nach Orientierung suchen: Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch voll ausschöpfen und die besten Hilfsmittel für Ihre Situation finden.

Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, was genau unter Pflegehilfsmitteln zu verstehen ist und wie sie sich von anderen Hilfsmitteln unterscheiden.

Was sind Pflegehilfsmittel? – Definition und Abgrenzung

Pflegehilfsmittel sind eine stille, aber unverzichtbare Unterstützung im Alltag von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Ob beim Anlegen von Kompressionsstrümpfen, beim Lagern im Pflegebett oder bei der täglichen Hygiene – Pflegehilfsmittel ermöglichen nicht nur praktische Erleichterung, sondern wahren auch die Würde der Betroffenen. Doch was genau zählt eigentlich zu diesen Hilfen? Und worin unterscheiden sie sich von medizinischen Hilfsmitteln?

Eine klare Definition

Pflegehilfsmittel sind speziell dafür vorgesehen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Sie dienen dazu, den Alltag für Pflegebedürftige wie auch für pflegende Angehörige sicherer, hygienischer und effizienter zu gestalten. Dabei können sie sowohl die Selbstständigkeit fördern als auch akute Beschwerden lindern.

👉 Beispiel: Eine bettlägerige Person mit Pflegegrad 3 profitiert durch ein elektrisch verstellbares Pflegebett, das Umlagern erleichtert und Rückenprobleme bei Angehörigen vorbeugt. Gleichzeitig erhöhen Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel die Hygiene bei der Wundversorgung.

Die zwei Kategorien im Überblick

Pflegehilfsmittel lassen sich grundsätzlich in zwei Gruppen einteilen:

  1. Technische Pflegehilfsmittel
    • Geräte zur körperlichen Unterstützung oder zur Erleichterung pflegerischer Tätigkeiten
    • Beispiele: Pflegebett, Patientenlifter, Hausnotrufsystem
    • In der Regel leihweise von der Pflegekasse gestellt
  2. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
    • Einweg-Produkte zur Sicherstellung von Hygiene und Infektionsschutz
    • Beispiele: FFP2-Masken, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel
    • Monatlich bis zu einem Wert von 42 Euro kostenlos erhältlich (Stand: 2025)

Pflegehilfsmittel vs. medizinische Hilfsmittel

Oft werden die Begriffe „Hilfsmittel“ und „Pflegehilfsmittel“ im Alltag synonym verwendet – das kann im Kontakt mit Kassen jedoch zu Missverständnissen führen. Die Unterschiede sind rechtlich wie praktisch relevant:

MerkmalPflegehilfsmittelMedizinische Hilfsmittel
ZielsetzungErleichterung der häuslichen PflegeAusgleich einer Behinderung / medizinische Behandlung
ZuständigkeitPflegekasseKrankenkasse
Verordnung notwendig?Nein, Antrag bei Pflegekasse genügtJa, ärztliche Verordnung erforderlich
BeispielePflegebett, Desinfektionsmittel, NotrufsystemHörgerät, Rollstuhl, Prothese

💡 Gut zu wissen: Einige Produkte – etwa Duschhilfen oder Lifter – erfüllen eine Doppelfunktion und zählen gleichzeitig als medizinisches und pflegerisches Hilfsmittel. In diesem Fall teilen sich Kranken- und Pflegekasse die Kosten. Für Versicherte bleibt der Zugang unkompliziert.

Gesetzliche Einordnung nach Paragraf 78 SGB XI

Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist §78 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Darin ist geregelt, dass Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf „pflegerisch notwendige Hilfsmittel“ haben, die

  • die Pflege erleichtern,
  • Beschwerden lindern oder
  • eine selbstständige Lebensführung fördern.

Das Hilfsmittelverzeichnis ist keine Ausschlussliste

Die Pflegekassen orientieren sich am sogenannten Hilfsmittelverzeichnis, das in Produktgruppen unterteilt ist:

  • PG 50–52: technische Pflegehilfsmittel
  • PG 54: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Aber: Auch nicht gelistete Produkte können genehmigt werden, wenn sie im Einzelfall pflegerisch notwendig sind. Versicherte sollten sich hier nicht abschrecken lassen und bei Bedarf mit ärztlichem oder pflegerischem Nachweis einen Antrag stellen.

Praxisbeispiele für unterschiedliche Bedarfe

Frau Meier (Pflegegrad 2) wird von ihrer Tochter zuhause gepflegt. Da sie zunehmend unsicher auf den Beinen ist, beantragt die Tochter ein Hausnotrufsystem. Gleichzeitig nutzt sie die Möglichkeit, monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro zu erhalten – darunter Einmalhandschuhe und Flächendesinfektion.

Herr Schulze (Pflegegrad 4) lebt allein und wird von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Für ihn ist ein elektrisch verstellbares Pflegebett entscheidend, um sicher gelagert und mobilisiert werden zu können. Die Pflegekasse übernimmt dieses technische Pflegehilfsmittel vollständig.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel können den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen erheblich erleichtern – doch viele wissen nicht, dass ihnen ein gesetzlich verankerter Anspruch auf diese Unterstützung zusteht. Wer diesen Anspruch hat, unter welchen Bedingungen er gilt und wie auch Menschen mit Pflegegrad 1 davon profitieren können, erklären wir im Folgenden ausführlich – mit praktischen Beispielen, klaren Voraussetzungen und hilfreichen Tipps zur Umsetzung.

Die drei zentralen Voraussetzungen

Damit Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung übernommen werden, müssen drei klare Bedingungen erfüllt sein:

  1. Anerkannter Pflegegrad (PG 1–5) Die betroffene Person muss von der Pflegeversicherung offiziell als pflegebedürftig eingestuft worden sein – das heißt, ein Pflegegrad wurde bewilligt. Dabei ist es unerheblich, ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 vorliegt – alle Pflegegrade berechtigen gleichermaßen zum Bezug von Pflegehilfsmitteln.
  2. Pflege findet zuhause statt Der Wohnort muss im häuslichen Bereich liegen – also entweder:
    • in der eigenen Wohnung oder im Haus,
    • im Haushalt von Angehörigen,
    • in einer Wohngemeinschaft,
    • oder im Betreuten Wohnen. Wichtig: Die Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege schließt den Anspruch nicht aus.
  3. Pflege durch Angehörige oder ambulanten Pflegedienst Die pflegebedürftige Person muss zu Hause mindestens teilweise durch eine Privatperson gepflegt werden – zum Beispiel durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde. Auch ein ambulanter Pflegedienst kann ergänzend beteiligt sein.

Ausschluss: Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen haben keinen Anspruch auf zusätzliche Pflegehilfsmittel – diese stellt das Pflegeheim bereit.

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1

Auch wer nur den Pflegegrad 1 besitzt, hat vollen Anspruch auf Pflegehilfsmittel – insbesondere auf die zum Verbrauch bestimmten Produkte (z. B. Desinfektionsmittel, Handschuhe, Bettschutzeinlagen). Gerade bei leichten Einschränkungen der Selbstständigkeit können diese Mittel helfen, Infektionen vorzubeugen, pflegende Angehörige zu entlasten und den Alltag sicherer zu gestalten.

Beispiel aus der Praxis:

Frau M., 78 Jahre, lebt allein und hat Pflegegrad 1 wegen beginnender Demenz. Ihre Tochter hilft ihr regelmäßig beim Waschen und beim Anreichen von Medikamenten. Durch den Bezug von Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 € monatlich – inklusive Flächendesinfektion und FFP2-Masken – kann die häusliche Hygiene aufrechterhalten werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Unterschied zwischen stationärer und häuslicher Pflege

Ein häufiger Irrtum: „Ich habe einen Pflegegrad, also bekomme ich Pflegehilfsmittel.“ – Das stimmt nur, wenn die Pflege auch zu Hause stattfindet. Wer sich in einer stationären Einrichtung befindet, erhält Pflegehilfsmittel direkt über das Heim – ein separater Antrag bei der Pflegekasse ist hier nicht möglich.

💡 Wichtig zu wissen: Der Anspruch entfällt nicht bei kurzzeitiger Abwesenheit von zu Hause (z. B. Krankenhausaufenthalt oder Urlaub), aber während der Abwesenheit ruhen viele Leistungen. Am besten: rechtzeitig mit der Pflegekasse kommunizieren.

Rechtliche Grundlage nach Paragraf 40 SGB XI

Die rechtliche Basis für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel bildet § 40 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Darin ist geregelt, dass Pflegebedürftige Anspruch auf Hilfsmittel haben, „die zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur selbständigeren Lebensführung beitragen“.

Gut zu wissen: Für Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung nötig. Ein Antrag bei der Pflegekasse reicht – im Gegensatz zu medizinischen Hilfsmitteln, die über die Krankenkasse und auf Rezept laufen.

Anspruch im Schnellüberblick

FrageAntwort
Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch?Ab Pflegegrad 1
Gilt der Anspruch auch im Betreuten Wohnen?Ja, solange keine vollstationäre Pflege vorliegt
Muss ich selbst pflegen oder reicht ein Dienst?Beides ist möglich – auch gemischt
Gibt es die 42 € monatlich auch bar ausgezahlt?Nein, aber Erstattung bei Selbstkauf ist möglich
Können mehrere Personen Pflegehilfsmittel erhalten?Nur die pflegebedürftige Person selbst – pro Pflegegrad einmal

Tipp: Anspruch auch bei leichter Pflegebedürftigkeit prüfen

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 oder 2 verzichten auf Pflegehilfsmittel, weil sie glauben, keinen „großen Bedarf“ zu haben. Dabei können bereits einfache Mittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsspray eine enorme Unterstützung sein – besonders, wenn Angehörige pflegen.

Unser Rat: Nutzen Sie Ihren Anspruch aktiv! Ein formloser Antrag genügt – viele Anbieter übernehmen das sogar für Sie. Wer sich unsicher ist, kann sich kostenlos bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten lassen.

Fazit: Anspruch nutzen statt darauf zu verzichten

Pflegehilfsmittel sind mehr als nur praktische Alltagshelfer – sie sind ein zentraler Bestandteil der Versorgung zu Hause und stehen allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu. Wer sich informiert, kann die Pflege sicherer, hygienischer und stressfreier gestalten – ohne zusätzliche Kosten.

Jetzt prüfen und Antrag stellen – Ihre Pflegekasse unterstützt Sie dabei.

Pflegehilfsmittel beantragen

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen enorm – doch der Weg zur Kostenübernahme ist nicht immer selbsterklärend. Wer weiß, wie und wo man Pflegehilfsmittel richtig beantragt, spart Zeit, Geld und Nerven. In diesem Abschnitt erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch korrekt und unkompliziert beantragen – inklusive Tipps für die Auswahl des besten Versorgungswegs und häufigen Fallstricken.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Anspruch prüfen

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegehilfsmittel können beantragt werden, wenn:

  • ein Pflegegrad (1–5) vorliegt
  • die pflegebedürftige Person häuslich betreut wird (zu Hause, in einer WG oder betreutem Wohnen)
  • die Pflege ganz oder teilweise durch Angehörige oder ambulante Dienste erfolgt

💡 Hinweis: In stationären Einrichtungen ist keine Beantragung nötig – dort erfolgt die Versorgung über das Pflegeheim selbst.

Den richtigen Weg zum Pflegehilfsmittel finden

Je nach Bedarf und Vorlieben stehen Ihnen drei Wege offen, wie Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten können – alle kostenfrei bis zu 42 € im Monat, sofern genehmigt:

Pflegebox über einen Versand-Anbieter
  • Vorteile: Bequem, automatische Lieferung, keine Vorkasse
  • Ablauf:
    • Anbieter (z. B. Curabox, MediBox) auswählen
    • Antrag über den Anbieter stellen – dieser übernimmt Kommunikation mit der Pflegekasse
    • Nach Genehmigung monatliche Lieferung ohne Aufwand
  • Besonderheit: Produkte sind flexibel anpassbar; ideal bei regelmäßigem Bedarf
Bezug über eine Apotheke oder ein Sanitätshaus
  • Vorteile: Persönliche Beratung vor Ort, sofortige Mitnahme möglich
  • Ablauf:
    • Vertragspartner der Pflegekasse suchen
    • Formular ausfüllen und ggf. unterschreiben
    • Produkte monatlich abholen
  • Tipp: Vorher bei Ihrer Pflegekasse nach lokalen Partnern fragen
Selbstkauf mit Kostenerstattung
  • Vorteile: Maximale Flexibilität bei Produktwahl und Einkaufsort
  • Ablauf:
    • Zustimmung der Pflegekasse für Selbstkauf einholen
    • Produkte selbst einkaufen (z. B. in Drogerien, Online-Shops)
    • Quittungen + Erstattungsformular monatlich bei der Kasse einreichen
  • Wichtig: Nur Produkte mit Pflegehilfsmittel-Zulassung werden erstattet (siehe Produktgruppe 54)

Technische Pflegehilfsmittel beantragen

Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme benötigen in der Regel einen formalen Antrag bei der Pflegekasse.

So geht’s:

  1. Bedarf feststellen – z. B. mit Unterstützung eines Pflegediensts oder Hausarztes
  2. Formular „Antrag auf Pflegehilfsmittel“ bei der Pflegekasse einreichen
  3. Begründung beifügen (kurzes Schreiben, warum das Hilfsmittel nötig ist)
  4. Warten auf Genehmigung oder Ablehnung
  5. Bei Genehmigung: Leihstellung durch Vertragspartner der Pflegekasse (Zuzahlung: max. 10 € je Hilfsmittel)

📌 Gut zu wissen: Eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein, um den Bedarf zu untermauern.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

FehlerBesser machen
Antrag ohne PflegegradPflegehilfsmittel gibt es nur mit anerkanntem Pflegegrad – vorher beantragen!
Produkte einfach kaufen ohne ZustimmungNur Produkte mit vorheriger Genehmigung oder durch Vertragspartner werden erstattet
Quittungen nicht monatlich einreichen (bei Selbstkauf)Reichen Sie die Belege jeden Monat ein, sonst verfällt der Anspruch
Ungeeignete Produkte auswählenNutzen Sie das Pflegehilfsmittelverzeichnis oder lassen Sie sich beraten

Experten-Tipp: So nutzen Sie Ihren Anspruch optimal

  • Kombinieren Sie Wege: Sie können technische Pflegehilfsmittel direkt über die Kasse erhalten und gleichzeitig eine Pflegebox für Verbrauchsartikel nutzen.
  • Regelmäßige Bedarfsprüfung: Überprüfen Sie vierteljährlich, ob sich der Bedarf verändert hat – viele Anbieter bieten dazu telefonische Beratung.
  • Pflegeberatung nutzen: Pflegeberater:innen der Pflegekassen helfen beim Antrag und können auch Empfehlungen für geeignete Produkte geben.

Beispiel aus der Praxis

Frau M. pflegt ihre Mutter zuhause. Über einen Versand-Anbieter beantragt sie eine Pflegebox mit Handschuhen, Desinfektionsmitteln und Schutzschürzen. Gleichzeitig stellt sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf ein Pflegebett. Nach wenigen Wochen wird das Pflegebett geliefert – kostenfrei, lediglich 10 € Zuzahlung. Ihre monatliche Pflegebox kommt automatisch per Post.

Fazit: Beantragung ist einfacher als gedacht

Mit dem richtigen Wissen ist die Beantragung von Pflegehilfsmitteln weder kompliziert noch zeitaufwendig. Egal ob per Online-Versand, Apotheke oder Selbstkauf – die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € monatlich, wenn die Voraussetzungen stimmen. Für technische Hilfen genügt meist ein formloser Antrag. Nutzen Sie Ihren Anspruch und erleichtern Sie sich und Ihren Angehörigen den Pflegealltag spürbar.

Die wichtigsten Pflegehilfsmittel im Überblick

Pflegehilfsmittel sind essenziell, um die häusliche Pflege sicherer, hygienischer und effizienter zu gestalten. Doch welche Produkte sind tatsächlich unverzichtbar? Und wie lassen sie sich optimal einsetzen? In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen kompakten, aber umfassenden Überblick über die wichtigsten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel – inklusive praktischer Tipps, Anwendungshinweisen und rechtlicher Hinweise zur Kostenübernahme. So schöpfen Sie Ihren Anspruch von bis zu 42 Euro monatlich gezielt und sinnvoll aus.

Die sieben wichtigsten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchsprodukte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Folgende Produkte zählen zu den am häufigsten verwendeten und sinnvollsten Pflegehilfsmitteln in der häuslichen Pflege:

Händedesinfektionsmittel

Händedesinfektion ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Infektionsprävention – insbesondere bei geschwächtem Immunsystem. Sie wird vor und nach jeder pflegerischen Handlung empfohlen, z. B. beim Verabreichen von Medikamenten oder beim Wechsel von Inkontinenzmaterial.

  • Tipp: Achten Sie auf Produkte mit VAH-Zertifizierung (Verbund für Angewandte Hygiene) für geprüfte Wirksamkeit.
  • Einsatzort: Badezimmer, Pflegeplatz, mobile Pflegewagen

Flächendesinfektionsmittel

Pflegebetten, Toilettenstühle oder Waschbecken sind Keim-Hotspots. Flächendesinfektion schützt Pflegebedürftige und Pflegepersonen gleichermaßen – vor allem in Mehrpersonen-Haushalten.

  • Best Practice: Verwenden Sie alkoholfreie Desinfektion bei empfindlichen Oberflächen wie Holz oder Kunststoff.
  • Häufigkeit: Mindestens 1× täglich oder bei sichtbarer Verunreinigung

Einmalhandschuhe

Einweg-Handschuhe schützen vor Körperflüssigkeiten, Keimen und chemischen Rückständen. Sie sind besonders wichtig beim Intimbereich, bei Wundversorgung oder bei engem Hautkontakt.

  • Materialwahl:
    • Nitril: latexfrei, reißfest – ideal bei Latexallergien
    • Vinyl: kostengünstig, für kürzere Anwendungen geeignet
    • Latex: hohe Passform, jedoch allergieauslösend
  • Extra-Tipp: Greifen Sie zu gepuderten Handschuhen nur bei sehr trockener Haut, da sie Hautreizungen fördern können.

Bettschutzeinlagen

Diese Einlagen sind saugfähig und schützen Matratzen vor Flüssigkeiten. Sie bieten pflegebedürftigen Personen mehr Komfort – vor allem bei Inkontinenz oder nässenden Wunden.

  • Unterschiede:
    • Einmal-Einlagen: hygienisch, sofort entsorgbar
    • Waschbare Varianten: ökologischer, aber keine Kassenleistung als Verbrauchsmittel

Mundschutz

Der klassische Mund-Nasen-Schutz dient vor allem dem Fremdschutz – also dem Schutz der Pflegebedürftigen vor Erregern durch die Pflegeperson.

  • Einsatz: Bei leichten Erkältungssymptomen oder Kontakt zu Risikogruppen
  • Hinweis: Regelmäßig wechseln, besonders nach Nässe durch Atmung

FFP2-Masken

Im Gegensatz zum einfachen MNS bieten FFP2-Masken auch Eigenschutz vor viralen und bakteriellen Erregern. Sie sind in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko sinnvoll – etwa bei grippekranken Pflegebedürftigen.

  • Achtung: Nur Masken mit CE-Kennzeichnung und EN 149-Zertifizierung verwenden
  • Nutzungsdauer: Max. 8 Stunden, danach fachgerecht entsorgen

Schutzschürzen

Transparente Einwegschürzen schützen Kleidung bei Tätigkeiten mit Flüssigkeiten, z. B. Körperpflege oder Wäschewechsel bei Inkontinenz. Sie sind wasserabweisend und müssen nach Gebrauch entsorgt werden.

  • Praxis-Tipp: Hängen Sie eine Rolle Einwegschürzen griffbereit am Pflegeplatz auf – spart Zeit und fördert Hygieneroutinen.

Qualitätsmerkmale für die Anerkennung durch die Pflegekasse

Nicht jedes Produkt aus dem Supermarktregal wird automatisch erstattet. Um als erstattungsfähiges Pflegehilfsmittel anerkannt zu sein, müssen Produkte in der Regel folgenden Kriterien genügen:

  • Aufnahme im Hilfsmittelverzeichnis PG 54
  • Nachweisbare hygienische oder pflegerische Relevanz
  • Angemessene Qualität und wirtschaftlicher Preis
  • CE-Kennzeichnung bei medizinischen Produkten

Den 42-Euro-Anspruch optimal nutzen

Viele Anbieter – wie etwa die Curabox Pflegebox – bieten vorkonfigurierte Pflegehilfsmittelsets an, die bequem nach Hause geliefert werden. Der Inhalt lässt sich meist individuell anpassen. Alternativ ist auch ein Selbstkauf mit nachträglicher Kostenerstattung möglich.

Beispielhafte Pflegebox-Zusammenstellung für 42 € monatlich:

  • 2 × Flächendesinfektion
  • 2 × Händedesinfektion
  • 1 Packung Einmalhandschuhe (100 Stk.)
  • 1 Packung Bettschutzeinlagen
  • 20 × Mundschutz
  • 5 × FFP2-Masken
  • 5 × Schutzschürzen

💡 Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, Produkte je nach Jahreszeit anzupassen – z. B. mehr Masken im Winter oder mehr Einlagen im Sommer bei erhöhter Transpiration.

Fazit: Mehr Hygiene, Sicherheit und Komfort

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind nicht nur kostenlos, sondern oft auch entscheidend für einen sicheren Pflegealltag. Durch eine bewusste Produktauswahl und den vollen Ausschöpfung des 42-Euro-Budgets profitieren Sie und Ihre Angehörigen gleichermaßen. Besonders in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr oder bei komplexem Pflegebedarf können diese kleinen Hilfsmittel einen großen Unterschied machen.

Gesetzliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Pflegehilfsmittel unterliegen einem klar definierten gesetzlichen Rahmen, der sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt hat – zuletzt durch spürbare Leistungsverbesserungen zum 01.01.2025. Für Pflegebedürftige und Angehörige ist es entscheidend, diesen rechtlichen Hintergrund zu verstehen, um sämtliche Leistungen ausschöpfen zu können. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche Gesetze für Pflegehilfsmittel gelten, wie das Hilfsmittelverzeichnis aufgebaut ist und welche Neuerungen 2025 für Sie relevant sind.

Paragraf 78 SGB XI als gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für Pflegehilfsmittel findet sich in § 78 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Hier wird geregelt, dass Versicherte mit Pflegegrad Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln haben, sofern diese notwendig sind, um:

  • Beschwerden zu lindern,
  • eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen oder
  • die häusliche Pflege zu erleichtern.

Wichtig: Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich – im Gegensatz zu medizinischen Hilfsmitteln nach §33 SGB V. Der Antrag kann direkt bei der Pflegekasse gestellt werden.

Rechtliche Abgrenzung: Pflegehilfsmittel vs. Hilfsmittel

Viele Versicherte verwechseln Pflegehilfsmittel mit Hilfsmitteln – was im Alltag zu Missverständnissen führen kann. Rechtlich unterscheiden sich die beiden Kategorien deutlich:

PflegehilfsmittelMedizinische Hilfsmittel
Gesetzliche Grundlage: §78 SGB XIGesetzliche Grundlage: §33 SGB V
Zuständig: PflegekasseZuständig: Krankenkasse
Kein Rezept nötigVerordnung vom Arzt erforderlich
Dienen der PflegeerleichterungDienen der Behandlung, Rehabilitation oder Kompensation einer Behinderung

Ein Beispiel: Einmalhandschuhe für die häusliche Pflege gelten als Pflegehilfsmittel. Sterile Handschuhe zur Wundversorgung sind hingegen medizinische Hilfsmittel und müssen ärztlich verordnet werden.

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis als Orientierungshilfe

Die Pflegehilfsmittel sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Pflegeversicherung gelistet – genauer gesagt in den Produktgruppen 50 bis 54. Dieses Verzeichnis ist eine praktische Orientierung für Pflegekassen und Versicherte, aber: Es ist nicht verbindlich.

Das bedeutet: Auch Pflegehilfsmittel, die nicht explizit im Verzeichnis stehen, können im Einzelfall bewilligt werden – etwa bei besonderen Bedürfnissen oder innovativen Produkten. Pflegekassen dürfen hier keinen pauschalen Ausschluss vornehmen. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unterstützt diesen Anspruch.

Produktgruppen im Überblick:

  • PG 50: Erleichterung der Pflege (z. B. Pflegebetten)
  • PG 51: Körperpflege und Beschwerdelinderung (z. B. Waschsysteme)
  • PG 52: Selbstständigkeit und Mobilität (z. B. Notrufsysteme)
  • PG 54: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Desinfektionsmittel)

Tipp: Achten Sie auf eine nachvollziehbare Begründung der Notwendigkeit – insbesondere bei Produkten außerhalb des Verzeichnisses.

Aktuelle Entwicklungen 2025

Mit der Pflegereform 2025 wurden die Leistungen für Pflegehilfsmittel erstmals seit Jahren angepasst. Die wichtigsten Änderungen:

Erhöhung der Erstattung für Verbrauchshilfsmittel

Seit dem 01.01.2025 übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 42 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (zuvor 40 €). Grund für die Erhöhung ist die allgemeine Inflationsentwicklung und der gestiegene Bedarf im häuslichen Pflegekontext – insbesondere seit der COVID-19-Pandemie.

Perspektive: Digitalisierung und individuelle Bedarfserhebung

Zukünftig wird die Pflegehilfsmittelversorgung digitaler, individueller und flexibler. Bereits jetzt testen einige Pflegekassen Apps und Online-Portale zur digitalen Bedarfsermittlung, automatisierten Beantragung und Lieferung auf Knopfdruck.

Geplante Entwicklungen laut BMG-Strategiepapier 2024–2027:

  • KI-gestützte Bedarfseinschätzung für Pflegehilfsmittel
  • Vereinfachte Genehmigungsverfahren
  • Verbesserte Integration in E-Pflegeakte (ePA)

Praxis-Tipp: So nutzen Sie Ihre Rechte

Kenntnis der Rechtsgrundlagen verschafft Ihnen einen echten Vorteil: Viele Ablehnungen lassen sich mit Verweis auf §78 SGB XI und die Nichtverbindlichkeit des Hilfsmittelverzeichnisses erfolgreich anfechten.

Dokumentieren Sie den Bedarf: Eine kurze Beschreibung der Pflegesituation (z. B. erhöhter Hygienebedarf bei Inkontinenz) erhöht die Genehmigungschancen deutlich.

Verweisen Sie auf Präzedenzfälle: Urteile des Bundessozialgerichts können helfen, wenn Pflegekassen Hilfsmittel außerhalb des Verzeichnisses ablehnen.

Fazit: Gesetzliche Klarheit für mehr Sicherheit

Die rechtlichen Grundlagen rund um Pflegehilfsmittel sind heute transparenter denn je – und bieten pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörigen verlässliche und erweiterte Unterstützung. Mit dem Wissen um §78 SGB XI, das Pflegehilfsmittelverzeichnis und die Neuerungen von 2025 sichern Sie sich nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch mehr Qualität und Sicherheit im Pflegealltag.

Praktische Tipps und Expertenwissen

Pflegehilfsmittel können den Alltag zu Hause erheblich erleichtern – vorausgesetzt, sie werden gezielt und korrekt eingesetzt. Während viele Betroffene von den Standardleistungen wie der monatlichen 42-Euro-Pauschale profitieren, schöpfen nur wenige das volle Potenzial aus, das Pflegehilfsmittel tatsächlich bieten. Genau hier setzen unsere praktischen Tipps und das Wissen von Fachleuten an.

Expertenwissen für den Alltag

Damit Pflegehilfsmittel nicht nur vorhanden, sondern auch wirksam sind, kommt es auf Auswahl, Handhabung und den individuellen Bedarf an. Pflegeberater, Sanitätshaus-Fachkräfte und Sachverständige für Hilfsmittelversorgung betonen regelmäßig:

„Pflegehilfsmittel sind dann am effektivsten, wenn sie nicht nur zur Verfügung stehen, sondern in der alltäglichen Pflegepraxis sinnvoll und regelmäßig genutzt werden.“

Norbert Kamps, Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Die richtige Auswahl treffen

Viele Angehörige bestellen Pflegehilfsmittel „auf Vorrat“ oder nach Gefühl – doch nicht jedes Produkt bringt im Alltag auch echten Mehrwert. Fachleute empfehlen daher:

  • Regelmäßige Bedarfseinschätzung: Ein Pflegeberatungsgespräch kann helfen, genau die Produkte zu bestimmen, die zur Pflegesituation passen – zum Beispiel zusätzliche Bettschutzeinlagen bei nächtlicher Inkontinenz oder spezielle Hautdesinfektion bei offenen Wunden.
  • Individuelle Produktauswahl: Die Pflegebox darf angepasst werden! Viele Anbieter (z. B. Curabox) erlauben eine monatliche Umstellung – nutzen Sie das aktiv.

👉 Tipp: Führen Sie eine kurze Bedarfsliste mit Datum – sie hilft bei der Anpassung der monatlichen Pflegebox und bei Gesprächen mit Beratern.

Typische Fehler im Alltag vermeiden

Trotz guter Absichten werden Pflegehilfsmittel oft falsch oder gar nicht verwendet. Hier die häufigsten Fehler – und wie man sie vermeidet:

  • Falsche Lagerung: Handschuhe oder Desinfektionsmittel sollten weder zu heiß noch zu feucht gelagert werden. Ein trockener, gut erreichbarer Ort erhöht die Verwendungsrate.
  • Unpassende Produktauswahl: Latexhandschuhe bei Allergikern oder alkoholbasierte Flächendesinfektion auf Holzoberflächen – beides kann Probleme verursachen. Achten Sie auf Materialverträglichkeit.
  • Sparverhalten aus Unwissenheit: Viele Pflegende sparen an FFP2-Masken oder Schutzschürzen, weil sie nicht wissen, dass sie diese kostenfrei erhalten können. Die Folge: erhöhtes Infektionsrisiko.

👉 Wussten Sie? Viele Pflegebox-Anbieter bieten telefonische Beratung zur richtigen Produktauswahl – kostenlos.

Den Pflegealltag effizient gestalten

Schon kleine Änderungen in der Handhabung von Pflegehilfsmitteln können den Alltag deutlich entlasten:

PflegehilfsmittelEffizienter Einsatz-Tipp
EinmalhandschuheLegen Sie mehrere Paar in verschiedenen Räumen bereit – das spart Wege und Zeit.
FlächendesinfektionBereiten Sie morgens eine Sprühflasche vor und gehen Sie eine feste Routine-Liste durch.
BettschutzeinlagenVerwenden Sie sie auch als mobile Unterlage, z. B. beim Sitzen auf dem Sofa oder Stuhl.
FFP2-MaskenTragen Sie die Maske bereits vor dem Betreten des Raumes der pflegebedürftigen Person.
SchutzschürzenHalten Sie einen Haken mit Schürzen an der Schlafzimmertür bereit – griffbereit spart Zeit.

Hygiene mit System optimieren

Infektionen zählen zu den häufigsten Komplikationen in der häuslichen Pflege. Richtig eingesetzte Pflegehilfsmittel sind hier der erste Schutzschild. Experten raten:

  • Händedesinfektion: Immer vor und nach der Pflege – aber auch nach dem Kontakt mit potenziell kontaminierten Flächen (Türklinken, Fernbedienungen).
  • Flächendesinfektion: Besonders wichtig sind Nasszellen, Nachtkästchen, Bettgitter, Rollstuhlgriffe. Ein Reinigungsplan hilft.
  • Masken-Management: Masken sollten spätestens nach 8 Stunden oder bei Durchfeuchtung gewechselt werden – im Zweifel lieber früher.

👉 Tipp: Hängen Sie einen kleinen Pflegeplan an den Kühlschrank – gut sichtbar für alle Beteiligten.

Zusammenarbeit mit Fachleuten

Viele Pflegeberater oder ambulante Dienste werden bei der Auswahl und Anwendung von Pflegehilfsmitteln nicht aktiv eingebunden – ein verschenktes Potenzial. Machen Sie diese zu Verbündeten:

  • Pflegeberatung (§37.3 SGB XI): Anspruch auf kostenlose Beratung zweimal pro Jahr (PG 1+2) oder quartalsweise (PG 3–5).
  • Pflegedienste einbinden: Fragen Sie gezielt nach, welche Hilfsmittel in der Praxis sinnvoll sind – und welche überflüssig.
  • Sanitätshaus-Fachberatung: Vor allem bei technischen Hilfsmitteln wie Lagerungshilfen oder Notrufsystemen kann die Expertise vor Ort den Unterschied machen.

Fazit: Mehr Sicherheit und Lebensqualität durch kluge Nutzung

Pflegehilfsmittel sind mehr als eine Sachleistung – sie sind ein Werkzeug, das Pflege erleichtert, Sicherheit erhöht und Lebensqualität verbessert. Der Schlüssel liegt in der bewussten, angepassten und durchdachten Nutzung. Wer sich informiert, regelmäßig überprüft und mit Profis zusammenarbeitet, schöpft den Anspruch nicht nur aus – sondern macht das Beste daraus.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfsmitteln (FAQ)

Pflegehilfsmittel sind ein zentraler Baustein der häuslichen Versorgung. Dennoch herrscht rund um Anspruch, Produkte und Beantragung oft Unsicherheit. In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen – verständlich und kompakt. Ideal für alle, die schnelle Orientierung suchen.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Alltag von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen erleichtern. Sie fördern die Selbstständigkeit, sichern die Hygiene und lindern Beschwerden. Man unterscheidet zwischen:

  • Technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Notrufsystem)
  • Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe)

💡 Tipp: Eine ärztliche Verordnung ist für Pflegehilfsmittel in der Regel nicht notwendig – ein anerkannter Pflegegrad reicht.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel können alle Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten, sofern sie häuslich gepflegt werden – zu Hause, in Wohngemeinschaften oder im betreuten Wohnen. Die Pflege kann durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.

Kein Anspruch besteht in vollstationären Einrichtungen, da diese die Versorgung sicherstellen müssen.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt:

  • Technische Pflegehilfsmittel vollständig oder im Rahmen eines Leihsystems, ggf. mit Zuzahlung von 10 %, max. 25 €
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Wert von 42 € pro Monat, zuzahlungsfrei

Welche Produkte zählen zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Diese Produkte gehören zu den erstattungsfähigen Verbrauchsmitteln:

  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektion
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz (medizinisch)
  • FFP2-Masken
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen / Einweg-Schutzbekleidung

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Ab Pflegegrad 1 – unabhängig davon, ob Sie PG1 oder PG5 haben, steht Ihnen der volle Anspruch auf Pflegehilfsmittel zu. Entscheidend ist nicht der Schweregrad, sondern die Pflegebedürftigkeit an sich.

Was bekommt man für 42 Euro an Pflegehilfsmitteln im Monat?

Für 42 € pro Monat erhalten Sie eine bedarfsgerechte Auswahl an Verbrauchsprodukten, die Sie individuell zusammenstellen können. Ein Beispiel:

ProduktDurchschnittliche MengePreisanteil
Einmalhandschuhe100 Stückca. 8 €
Händedesinfektion500 mlca. 5 €
Bettschutzeinlagen30 Stückca. 10 €
FFP2-Masken20 Stückca. 8 €
Schutzschürzen30 Stückca. 11 €

📦 Anbieter wie die Curabox Pflegebox liefern diese Artikel monatlich – angepasst an Ihren Bedarf und ohne Kosten für Sie.

Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?

Nein, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wenn Sie Pflegehilfsmittel jedoch selbst kaufen, können Sie:

  1. Die Zahlungsbelege sammeln
  2. Bei Ihrer Pflegekasse einreichen
  3. Eine Erstattung bis 42 € pro Monat erhalten

Wo beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Sie haben drei Optionen:

  1. Direkt über einen Anbieter (z. B. Curabox) → Antrag & Abrechnung automatisch
  2. Apotheke oder Sanitätshaus → Vor Ort mit Vertragspartnern der Pflegekasse
  3. Selbstkauf mit Kostenerstattung → Quittungen einreichen, Erstattung beantragen

Werden Pflegehilfsmittel vom Pflegegeld abgezogen?

Nein, Pflegehilfsmittel haben keinen Einfluss auf das Pflegegeld. Dieses wird weiterhin in voller Höhe ausgezahlt, unabhängig von der Nutzung technischer oder verbrauchbarer Pflegehilfsmittel.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei den Pflegegraden 1 bis 5?

Die Produktwahl hängt nicht vom Pflegegrad, sondern vom individuellen Bedarf ab. Beispiel:

  • PG1: Einmalhandschuhe, FFP2-Masken, Desinfektionsmittel
  • PG3: Zusätzlich Bettschutzeinlagen, Notrufsysteme
  • PG5: Pflegebett, Lagerungshilfen, umfangreiche Verbrauchsmittel

Welche Hilfsmittel sind keine Pflegehilfsmittel?

Hier ist der Unterschied wichtig:

PflegehilfsmittelMedizinische Hilfsmittel
Förderung der Pflege zuhauseBehandlung, Behinderungsausgleich
Erstattung durch PflegekasseErstattung durch Krankenkasse
Kein Rezept nötigÄrztliche Verordnung erforderlich

Muss ich Pflegehilfsmittel beantragen oder erhalte ich sie automatisch?

Sie müssen Pflegehilfsmittel aktiv beantragen. Bei Anbietern wie Curabox geschieht das über ein Online-Formular. Für technische Hilfsmittel ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig, manchmal mit einer kurzen Bedarfsbegründung.

Können auch pflegende Angehörige Pflegehilfsmittel nutzen?

Ja! Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind ausdrücklich dafür gedacht, pflegende Angehörige zu schützen – z. B. mit Handschuhen, Desinfektion oder Masken.

Gibt es Pflegehilfsmittel auf Rezept?

Nein, Pflegehilfsmittel benötigen kein Rezept. Für Hilfsmittel wie Rollatoren oder Inkontinenzmaterial kann ein Rezept nötig sein – das betrifft jedoch die gesetzliche Krankenkasse, nicht die Pflegeversicherung.

📚 Extra-Tipp: Wer sich unsicher ist, welche Produkte sinnvoll sind, kann sich von Pflegeberatungsstellen oder dem Anbieter der Pflegebox individuell beraten lassen.

Fazit: Pflegehilfsmittel sind ein unterschätzter Vorteil im Pflegealltag. Wer weiß, wie man sie richtig beantragt und nutzt, spart nicht nur Geld – sondern auch Zeit, Mühe und gesundheitliche Risiken. Nutzen Sie Ihr Anrecht auf Entlastung – es lohnt sich!

Um Ihnen die Suche nach verlässlichen Informationen, Formularen und Ansprechpartnern zu erleichtern, haben wir eine umfassende Sammlung nützlicher Ressourcen zusammengestellt. Ob Sie Pflegehilfsmittel beantragen, sich über gesetzliche Regelungen informieren oder direkt Kontakt zu Ihrer Pflegekasse aufnehmen möchten – hier finden Sie alles Wichtige auf einen Blick.

Offizielle Formulare und Anträge

Damit die Beantragung von Pflegehilfsmitteln möglichst reibungslos verläuft, finden Sie hier direkt die wichtigsten Antragsformulare – vorausgefüllt oder als Blankodokument:

  • Pflegehilfsmittel-Antrag zum Verbrauch (bis 42 € monatlich)
  • Download PDF – Offizielles Musterformular für alle gesetzlichen Pflegekassen.
  • Tipp: Viele Anbieter wie Curabox oder MediFox bieten diese Anträge auch vorausgefüllt an.
  • Antrag auf technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Notrufsystem) Diese Anträge sind kassenindividuell. Die Links zu den wichtigsten Kassen finden Sie weiter unten.
  • Erstattungsformular bei Selbstkauf von Pflegehilfsmitteln Falls Sie Ihre Pflegehilfsmittel eigenständig kaufen und sich die Kosten rückerstatten lassen möchten: Belegformular herunterladen

Gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen

Verständnis schafft Sicherheit. Wenn Sie tiefer einsteigen möchten, helfen Ihnen diese offiziellen Quellen weiter:

Kontaktstellen der Pflegekassen

Da Pflegekassen leicht unterschiedliche Abläufe haben, lohnt sich ein direkter Blick auf die jeweiligen Infoseiten:

Hinweis: Auch privat Versicherte haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel – die Bedingungen regelt Ihr individueller Tarif.

Beratungsstellen und Hilfe bei Fragen

Manchmal ist der persönliche Kontakt durch nichts zu ersetzen. Diese Stellen beraten unabhängig:

  • Pflegeberatung nach §7a SGB XI (kostenfrei über die Pflegekasse) Vereinbaren Sie telefonisch oder online einen Beratungstermin – vor Ort oder digital.
  • Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe www.zqp.de/pflegestuetzpunkte Deutschlandweit vernetzte Anlaufstellen für persönliche Pflegeberatung.
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) www.patientenberatung.de – Telefon: 0800 011 77 22

Externe Ratgeber und Vergleichsportale

Diese Seiten helfen Ihnen, Leistungen besser zu verstehen und Anbieter zu vergleichen:

Checkliste: Pflegehilfsmittel erfolgreich beantragen

✅ Pflegegrad 1–5 vorhanden ✅ Häusliche Pflege durch Angehörige oder Dienst ✅ Pflegehilfsmittelbedarf festgestellt ✅ Antragsformular ausgefüllt und bei Kasse eingereicht ✅ Produkte innerhalb des genehmigten Rahmens (z. B. 42 €) bezogen

Dieser Abschnitt liefert nicht nur Links, sondern echte Orientierung im Antragsdschungel. So haben Betroffene und Angehörige alles zur Hand, um informierte und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.

Interaktive Tools und Infografiken

Im digitalen Zeitalter kann die Suche nach den passenden Pflegehilfsmitteln herausfordernd sein – vor allem angesichts der Vielzahl an Produkten, Pflegegraden und individuellen Bedarfen. Deshalb setzen wir auf moderne, interaktive Tools und visuell aufbereitete Informationen, um Ihnen die Orientierung zu erleichtern. Ob Sie eine individuelle Pflegebox zusammenstellen oder herausfinden möchten, welche Hilfsmittel zu Ihrem Pflegegrad passen: Mit den folgenden digitalen Helfern sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler bei der Beantragung – und treffen fundierte Entscheidungen für die häusliche Pflege.

Pflegehilfsmittel-Finder: Ihr digitaler Bedarfsassistent

Was ist das?

Ein intelligentes Online-Tool, das Ihnen auf Basis weniger Angaben eine passgenaue Liste an Pflegehilfsmitteln empfiehlt – abgestimmt auf Pflegegrad, Pflegesituation und individuelle Anforderungen.

Wie funktioniert es?

Geben Sie einfach ein:

  • Pflegegrad (1 bis 5)
  • Pflegesituation (z. B. alleinlebend, mit Angehörigen, betreutes Wohnen)
  • Bedürfnisse (z. B. Inkontinenzversorgung, Infektionsschutz, Mobilitätshilfe)

→ Im Anschluss erhalten Sie eine Übersicht empfohlener Produkte – sortiert nach Verbrauchs- und technischen Pflegehilfsmitteln – inklusive Hinweisen zur Erstattungsfähigkeit und Antragsweg.

Vorteil: Der Pflegehilfsmittel-Finder erspart langes Recherchieren und bietet Sicherheit bei der Zusammenstellung Ihrer Pflegebox oder beim Antrag bei der Pflegekasse. Besonders hilfreich ist der automatische Abgleich mit den gesetzlichen Leistungen bis zu 42 Euro monatlich (Stand 2025).

Infografik: Pflegegrad vs. Pflegehilfsmittel

Diese Infografik zeigt auf einen Blick, welche Hilfsmittel typischerweise bei welchem Pflegegrad zum Einsatz kommen – basierend auf den häufigsten Versorgungsprofilen in der häuslichen Pflege.

PflegegradTypische Hilfsmittel zum VerbrauchTechnische Hilfsmittel
PG 1Handschuhe, FlächendesinfektionNotrufsystem optional
PG 2Bettschutzeinlagen, MNSPflegebett bei Bedarf
PG 3FFP2-Masken, SchutzschürzenLagerungshilfen
PG 4Kombination aller obigenPatientenlifter
PG 5HöchstausstattungElektrisch verstellbare Pflegebetten, Rollstuhllifte

Tipp: Nutzen Sie die Grafik als Entscheidungshilfe bei Anträgen – sie stärkt Ihr Argument bei individuellen Bedarfsnachweisen gegenüber der Pflegekasse.

Interaktive Antragsgrafik: Den Antrag richtig stellen

Visuell geführte Schritt-für-Schritt-Anleitung – ideal für Einsteiger:

  1. ✅ Pflegegrad prüfen
  2. 📄 Antrag bei Pflegekasse ausfüllen (PDF verlinkt)
  3. 📦 Option wählen: Versandbox, Apotheke oder Selbstkauf
  4. 📨 Genehmigung abwarten (ca. 1–3 Wochen)
  5. 💡 Monatlich neu anpassen oder pausieren

💬 Profi-Tipp: Viele Anbieter (z. B. curabox) übernehmen den kompletten Antragsprozess für Sie – inklusive Kommunikation mit der Pflegekasse.

Pflegebox-Konfigurator: Ihre individuelle Pflegehilfe

Basierend auf dem Pflegehilfsmittel-Finder können Sie direkt Ihre persönliche Pflegebox zusammenstellen. Wählen Sie Produkte aus folgenden Kategorien:

  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Einmalhandschuhe (Größe & Material frei wählbar)
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz oder FFP2-Masken
  • Schutzkleidung

Das System zeigt Ihnen in Echtzeit, wie viel vom Budget (max. 42 €) noch verfügbar ist – und warnt, wenn Sie den Rahmen überschreiten. So bleibt alles transparent und rechtssicher.

Warum interaktive Tools mehr als nur Komfort bieten

Die Kombination aus digitalen Tools und grafischer Aufbereitung erleichtert nicht nur den Alltag pflegender Angehöriger – sie hilft auch dabei, Leistungen der Pflegeversicherung voll auszuschöpfen. Viele Anspruchsberechtigte nutzen ihre Möglichkeiten unvollständig oder gar nicht – oft aus Unwissenheit.

👉 Unser Ziel: Mit smarten Tools und anschaulichen Grafiken stellen wir sicher, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht – bedarfsgerecht, rechtssicher und stressfrei.

Kundenstimmen

Der Treppenlift hat mir meine Unabhängigkeit zurückgegeben. Die Beratung war kompetent und einfühlsam.

Gerhard M.

Treppenlift-Nutzer seit 2021