Treppenlift steuerlich absetzen: So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Wenn das Treppensteigen zur täglichen Herausforderung wird, bietet ein Treppenlift nicht nur körperliche Entlastung, sondern auch emotionale Sicherheit. Was viele nicht wissen: Wer einen Treppenlift einbauen lässt, kann sich einen Großteil der Kosten über die Steuer zurückholen. Richtig genutzt, wird der Treppenlift damit nicht nur zu einer Investition in mehr Lebensqualität – sondern auch in Ihre finanzielle Entlastung.
Inhalt
- Ein oft übersehener Steuervorteil mit großer Wirkung
- Was gilt steuerlich als außergewöhnliche Belastung?
- Nachweispflicht: Was das Finanzamt sehen will
- Finanzierung & Kredite: Was steuerlich zählt
- Zuschüsse und Förderungen: So reduzieren Sie Ihre Kosten zusätzlich
- Checkliste: Treppenlift steuerlich absetzen – Schritt für Schritt
- Spezialfälle und häufige Fragen (FAQ)
- Beratung & weiterführende Hilfe
Ein oft übersehener Steuervorteil mit großer Wirkung
Ein Treppenlift kostet je nach Modell und baulicher Situation zwischen 3.000 und 20.000 Euro – keine kleine Summe. Doch hier kommt das Steuerrecht ins Spiel: Die Ausgaben lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als "außergewöhnliche Belastung" nach § 33 EStG steuerlich geltend machen. Das bedeutet: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, beteiligt sich der Staat über die Steuer an Ihren Kosten.
Viele Betroffene verschenken jedes Jahr Geld, weil sie nicht wissen, wie einfach sich diese Ausgaben absetzen lassen – oder weil sie an veralteten Annahmen scheitern, etwa zur Art des benötigten Attests. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen deshalb Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Treppenlift steuerlich absetzen, welche Voraussetzungen gelten und welche Fallstricke Sie unbedingt vermeiden sollten.
Für wen lohnt sich der steuerliche Blick auf den Treppenlift?
Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder für ein Familienmitglied planen: Die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts ist vor allem für folgende Gruppen relevant:
- Seniorinnen und Senioren, deren Mobilität im Alter eingeschränkt ist
- Menschen mit Behinderung – auch ohne offiziellen Pflegegrad
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5
- Angehörige, die einen Treppenlift für ein Elternteil oder Partner anschaffen
Besonders vorteilhaft ist der steuerliche Abzug dann, wenn keine oder nur geringe Zuschüsse durch Pflegekasse oder Krankenkasse fließen – denn je höher Ihre Eigenleistung, desto größer der steuerlich wirksame Betrag.
Was Sie in diesem Artikel erwartet
Damit Sie alle Vorteile nutzen können, erklären wir Ihnen in den kommenden Abschnitten:
- Welche gesetzlichen Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug gelten
- Welche Kostenpositionen genau abzugsfähig sind – vom Einbau bis zur Wartung
- Welche Nachweise das Finanzamt von Ihnen erwartet und wann sie vorliegen müssen
- Welche Gerichtsurteile Ihre Chancen auf Steuerrückerstattung verbessern
- Wie sich Finanzierungen und Zuschüsse steuerlich auswirken
- Und: Eine Checkliste, die Sie sicher durch das Steuerjahr begleitet
Unser Ziel: Sie zahlen keinen Cent zu viel – weder für Ihren Treppenlift noch für Ihre Steuer.
Tipp zum Start: Steuererstattung statt Sparschwein
Viele denken beim Thema Steuern ans Sparen – wir denken ans Zurückholen. Wenn Sie Ihren Treppenlift aus eigener Tasche zahlen (oder zumindest teilweise), können Sie durch den steuerlichen Abzug je nach Einkommen bis zu 40 % der Kosten zurückerhalten. Ein Beispiel:
Beispielrechnung
Anschaffungskosten inkl. Montage: 12.000 €
Keine Zuschüsse erhalten
Anerkennung als außergewöhnliche Belastung: voll
Steuererstattung (bei 30 % Grenzsteuersatz): ca. 3.600 €
Obwohl dieser Betrag nicht sofort auf Ihrem Konto landet, wirkt er sich spürbar in der nächsten Steuererklärung aus. In vielen Fällen lohnt es sich deshalb, den Einbau gut zu dokumentieren und alle Voraussetzungen im Vorfeld abzuklären – damit das Finanzamt keinen Grund zur Ablehnung hat.
Fazit: Ein Treppenlift verbessert nicht nur Ihre Lebensqualität – er kann sich auch steuerlich lohnen. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie alles, was Sie für eine erfolgreiche Geltendmachung wissen müssen. Machen Sie das Beste aus Ihrer Investition – mit dem Wissen, dass Sie sich einen Teil zurückholen können.
Was gilt steuerlich als außergewöhnliche Belastung?
Ein Treppenlift kann nicht nur den Alltag erheblich erleichtern – er kann auch steuerlich ein echter Pluspunkt sein. Doch damit das Finanzamt mitspielt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Grundlage: Die steuerliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG). Aber was bedeutet das genau – und worauf müssen Sie achten, um Ihren Treppenlift steuerlich geltend zu machen?
Was genau ist eine außergewöhnliche Belastung?
Im Steuerrecht bezeichnet der Begriff "außergewöhnliche Belastung" Ausgaben, die über das hinausgehen, was der Durchschnittssteuerzahler normalerweise zu tragen hat – und die zwangsläufig entstehen. Laut § 33 EStG dürfen diese Aufwendungen von der Steuer abgezogen werden, sofern sie notwendig und angemessen sind. Der Einbau eines Treppenlifts fällt unter diese Kategorie, wenn er medizinisch erforderlich ist.
Praxisbeispiel: Eine 72-jährige Frau mit stark eingeschränkter Gehfähigkeit muss ihre Wohnung im Obergeschoss erreichen. Ohne Treppenlift wäre sie faktisch von ihrem Wohnraum abgeschnitten. In einem solchen Fall erkennt das Finanzamt die Kosten in der Regel als außergewöhnliche Belastung an.
Voraussetzungen: Wann akzeptiert das Finanzamt den Treppenlift als steuerlich absetzbar?
Damit der Treppenlift steuerlich geltend gemacht werden kann, müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zwangsläufigkeit der Aufwendung: Die Anschaffung muss medizinisch notwendig sein – also nicht aus Komfortgründen erfolgen.
- Außergewöhnlichkeit: Nicht jeder Haushalt benötigt einen Treppenlift – die Kosten treten also nicht bei jedem Steuerpflichtigen auf.
- Belastung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Die Kosten dürfen Sie nicht durch Dritte (z. B. Pflegekasse) vollständig ersetzt bekommen haben.
Medizinischer Nachweis – aber welcher?
Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, es sei zwingend ein amtsärztliches Gutachten erforderlich. Das stimmt so nicht mehr.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2014 reicht ein normales ärztliches Attest aus, wenn es sich beim Treppenlift um ein medizinisches Hilfsmittel "im engeren Sinne" handelt – was regelmäßig der Fall ist. Eine teure und aufwendige Untersuchung durch den Amtsarzt ist damit nicht notwendig.
Wichtig: Das Attest muss nicht vor Einbau oder Kauf des Lifts ausgestellt sein – ausschlaggebend ist, dass die medizinische Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Einbaus bestanden hat.
Die "zumutbare Eigenbelastung" – was heißt das?
Nicht alle außergewöhnlichen Belastungen senken sofort die Steuerlast. Zunächst wird geprüft, ob sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese hängt vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Nur der übersteigende Betrag ist steuerlich absetzbar.
Rechenbeispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € und einem Ehepaar mit einem Kind liegt die zumutbare Belastung bei ca. 2.000 €. Beträgt der Eigenanteil für den Treppenlift 8.000 €, lassen sich 6.000 € steuerlich absetzen.
Tipp: Ein Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe kann helfen, die individuelle Belastungsgrenze genau zu berechnen.
Was bedeutet das für Menschen mit Behinderung oder Pflegegrad?
Hier greift ein vereinfachtes Verfahren. Wer einen Pflegegrad 4 oder 5 oder eine anerkannte Schwerbehinderung mit Merkzeichen G, aG, Bl oder H vorweisen kann, muss oft keinen zusätzlichen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erbringen. In vielen Fällen genügt der Behindertenausweis oder der Bescheid der Pflegekasse.
Zusatzvorteil: Wer den Behinderten-Pauschbetrag bereits ausschöpft und dennoch hohe Kosten für den Treppenlift hat, kann zusätzlich die darüber hinausgehenden Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Fazit: So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück
Die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts ist kein Privileg – sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wer die medizinische Notwendigkeit nachweist und die zumutbare Eigenbelastung übersteigt, kann sich über eine spürbare Steuerentlastung freuen. Je nach Höhe der Kosten und Steuersatz kann dies schnell mehrere tausend Euro ausmachen.
Nächster Schritt: Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf und sichern Sie sich frühzeitig ein ärztliches Attest – so steht der steuerlichen Anerkennung als außergewöhnliche Belastung nichts im Weg.
Nachweispflicht: Was das Finanzamt sehen will
Ein Treppenlift kann Lebensqualität zurückgeben – doch bevor das Finanzamt bei den Kosten mitspielt, müssen klare Nachweise erbracht werden. Gerade bei der steuerlichen Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung ist die medizinische Notwendigkeit das zentrale Kriterium. Aber was genau will das Finanzamt wirklich sehen? Und wie vermeiden Sie kostspielige Fehler bei der Nachweiserbringung?
Warum ein Nachweis entscheidend ist – und worauf es ankommt
Die steuerliche Anerkennung eines Treppenlifts steht und fällt mit dem richtigen Nachweis. Denn ohne eine Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit erkennt das Finanzamt die Kosten schlicht nicht an. Dabei geht es nicht nur um formale Anforderungen – sondern um die klare Begründung, dass der Lift nicht aus Komfortgründen, sondern aus gesundheitlicher Notwendigkeit angeschafft wurde.
Ärztliches Attest oder Amtsarzt? Was wirklich zählt
Viele Steuerzahler glauben, dass sie zwingend ein Attest vom Amtsarzt brauchen – doch das ist seit einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2014 überholt. Der BFH entschied, dass Treppenlifte zu den "medizinischen Hilfsmitteln im engeren Sinne" zählen – also zu Hilfsmitteln, die ausschließlich von Menschen mit Gesundheitsbeeinträchtigung genutzt werden. Die Folge:
Ein einfaches ärztliches Gutachten reicht aus.
Das Gutachten muss nicht vom Amtsarzt stammen, sondern kann vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Bescheinigung eine konkrete medizinische Indikation enthält – also nicht nur allgemein formuliert, sondern individuell auf die gesundheitliche Situation der betroffenen Person zugeschnitten ist.
Beispiel: So sieht ein gültiges Attest aus
"Aufgrund einer degenerativen Erkrankung der Lendenwirbelsäule und fortgeschrittener Arthrose ist es Frau M. dauerhaft nicht möglich, Treppen ohne erhebliche Schmerzen und Sturzgefahr zu nutzen. Der Einbau eines Treppenlifts ist aus medizinischer Sicht dringend erforderlich."
Solch eine Formulierung ist deutlich aussagekräftiger als ein bloßes "nicht mehr gut zu Fuß" – und erhöht die Chance auf Anerkennung erheblich.
Wann muss das Attest vorliegen?
Ein häufiger Irrtum: Das Attest muss bereits vor dem Einbau des Lifts ausgestellt sein. Tatsächlich aber entschied der BFH:
Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Einbaus – nicht der Ausstellungszeitpunkt der Bescheinigung.
Das bedeutet: Selbst wenn Sie den Lift bereits eingebaut haben und das Attest nachreichen, kann das Finanzamt die Kosten anerkennen – solange das Gutachten rückwirkend eine bestehende medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Ein Urteil des Finanzgerichts Münster (2016) unterstreicht das: Dort wurde ein ärztliches Gutachten erst Monate nach dem Einbau erstellt – und trotzdem akzeptierte das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastung.
Was gilt bei Pflegegrad oder Behinderung?
Wenn ein Pflegegrad oder eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt, wird es einfacher:
- Pflegegrad 4 oder 5: In diesen Fällen kann auf ein Attest verzichtet werden, sofern die Einschränkungen offensichtlich sind und ein Treppenlift naheliegend notwendig erscheint.
- Behindertenpauschbetrag bereits ausgereizt? Dann können die Liftkosten zusätzlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden – sofern sie darüber hinausgehen.
Ein klar formulierter Pflegebescheid oder der Nachweis über den Grad der Behinderung (GdB) kann hier bereits ausreichend sein – ein zusätzliches ärztliches Attest ist dann oft nicht mehr notwendig, sollte aber im Zweifel trotzdem beigelegt werden.
Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie griffbereit haben
Damit das Finanzamt keine Nachfragen stellt oder gar ablehnt, helfen folgende Dokumente:
- ✅ Ärztliches Gutachten zur medizinischen Notwendigkeit (möglichst vor oder zeitnah zum Einbau)
- ✅ Rechnung über Kauf und Einbau des Treppenlifts
- ✅ Pflegegrad-Bescheid oder Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- ✅ Kontoauszug über die Zahlung (als Nachweis des tatsächlichen Geldabflusses)
Extra-Tipp: Frühzeitig handeln spart Nerven
Je früher Sie sich um die Nachweise kümmern, desto reibungsloser läuft die Steuererklärung. Lassen Sie sich am besten schon vor dem Kauf ein Attest ausstellen – das verhindert nicht nur Verzögerungen, sondern beugt auch Nachfragen durch das Finanzamt vor.
Fazit: Wer die steuerliche Entlastung für einen Treppenlift nutzen möchte, muss nicht nur Geld, sondern auch Papierarbeit investieren. Mit einem klaren, gut formulierten ärztlichen Nachweis und den richtigen Unterlagen steht der steuerlichen Geltendmachung aber nichts mehr im Weg – auch dann, wenn das Attest erst nachträglich erstellt wurde.
Finanzierung & Kredite: Was steuerlich zählt
Ein Treppenlift ist eine wichtige Investition – sowohl für die Lebensqualität als auch für das Sicherheitsgefühl im eigenen Zuhause. Doch nicht jeder kann den Kaufpreis aus dem Stand begleichen. Viele Betroffene greifen daher auf Kredite zurück. Was viele nicht wissen: Auch bei der Finanzierung eines Treppenlifts kann das Finanzamt mithelfen – wenn Sie Ihre Ausgaben steuerlich optimal gestalten. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, wie Sie sowohl Tilgung als auch Zinsen steuerlich richtig einordnen und welche Stolperfallen Sie dabei vermeiden sollten.
Welche Finanzierungskosten sind steuerlich absetzbar?
Die Grundregel lautet: Absetzbar sind nur tatsächlich geleistete Zahlungen im Jahr ihrer Entstehung. Das betrifft:
- Kaufpreis und Einbaukosten: Diese können ausschließlich im Jahr der Zahlung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob das Geld aus Eigenmitteln oder einem Kredit stammt.
- Kreditzinsen: Diese sind auch in späteren Jahren absetzbar, sofern sie sich ausschließlich auf die Finanzierung des Treppenlifts beziehen.
🧾 Wichtig: Die Tilgungsraten selbst (also die Rückzahlung des geliehenen Betrags) sind nicht absetzbar – nur die Zinsen!
Beispiel zur Veranschaulichung
Frau Müller lässt 2025 einen Treppenlift für 12.000 € einbauen und finanziert ihn über ein Darlehen mit 4 % Zinsen. Die monatliche Rate beträgt 250 €, davon entfallen jährlich 450 € auf Zinsen.
- 2025: Sie kann den vollen Kaufpreis von 12.000 € als außergewöhnliche Belastung ansetzen.
- 2026 ff.: Die jährlichen Zinskosten von 450 € sind weiterhin steuerlich absetzbar – allerdings nur, wenn sie zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
Voraussetzung: Nachweis der Notwendigkeit eines Kredits
Das Finanzamt erkennt Kreditkosten nur dann an, wenn klar wird, dass eine Finanzierung notwendig war. Dafür sollten Sie dokumentieren:
- Ihre finanzielle Lage im Jahr der Anschaffung (z. B. Kontoauszüge, Einkommensnachweise)
- Eine Glaubhaftmachung, dass die Mittel zur Barzahlung fehlten
📌 Tipp: Ein formloses Schreiben an das Finanzamt mit kurzer Erklärung, warum der Kredit aufgenommen wurde, erhöht die Chancen auf Anerkennung.
Was sagt die Rechtsprechung?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.07.2017 (VI R 36/15) bestätigt:
"Außergewöhnliche Belastungen sind im Jahr der Zahlung steuerlich zu berücksichtigen. Eine Aufteilung auf mehrere Jahre ist nicht möglich."
Damit ist klar: Wer hofft, die Anschaffungskosten über die gesamte Laufzeit des Kredits zu verteilen, geht leer aus. Das Finanzamt betrachtet nur den Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung, nicht der Nutzung oder Belastung.
Was passiert bei Förderungen und Zuschüssen?
Wer zusätzlich Fördermittel erhält – etwa von der Pflegekasse, Krankenkasse oder über die KfW – muss diese zuerst von den Gesamtkosten abziehen. Nur der Eigenanteil nach Förderung ist steuerlich relevant.
🧮 Beispiel: Bei einem Zuschuss von 4.000 € zu einem 12.000 €-Lift können nur die verbleibenden 8.000 € geltend gemacht werden. Zinsen auf den finanzierten Restbetrag zählen anteilig, sofern das Darlehen nicht auch andere Zwecke umfasst.
Wann lohnt sich eine Kreditfinanzierung steuerlich besonders?
Ein Kredit kann sich insbesondere dann lohnen, wenn:
- Sie die hohen Anschaffungskosten nicht auf einmal zahlen können
- Die laufenden Zinsen regelmäßig die zumutbare Belastung übersteigen
- Sie keine oder nur geringe Fördermittel erhalten haben
👩⚕️ Tipp für Pflegebedürftige: Wer einen Pflegegrad 4 oder 5 hat, kann den Treppenlift unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne ärztliches Attest absetzen. Dann zählt der Kredit sogar doppelt – als funktionale Hilfe im Alltag und als steuerliche Entlastung.
Fazit: Kredite richtig einsetzen, Steuern clever sparen
Ein Treppenlift auf Kredit ist kein steuerliches Hindernis – im Gegenteil: Mit der richtigen Planung können Zinskosten in den Folgejahren sogar zu wiederkehrenden Steuerentlastungen führen. Entscheidend ist, dass Sie alle Zahlungen lückenlos belegen können, den Kredit zweckgebunden nutzen und dem Finanzamt transparent Ihre Situation erklären.
💡 Unser Extra-Tipp: Lassen Sie Ihre persönliche Situation vorab durch einen Steuerberaterin prüfen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Finanzierung nicht nur barrierefrei, sondern auch steuerlich optimal gestaltet ist.
Zuschüsse und Förderungen: So reduzieren Sie Ihre Kosten zusätzlich
Die Anschaffung eines Treppenlifts ist eine bedeutende finanzielle Entscheidung – doch sie muss nicht allein getragen werden. Neben der Möglichkeit, Treppenlift-Kosten steuerlich geltend zu machen, gibt es verschiedene Zuschüsse und Förderprogramme, die Ihre Ausgaben erheblich senken können. Wer die richtigen Stellen kennt und geschickt kombiniert, kann mehrere Tausend Euro sparen. Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen es gibt, wie Sie diese optimal mit steuerlichen Vorteilen verbinden und was Sie dabei unbedingt beachten müssen.
Pflegekasse: Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme
Der häufigste und oft auch lukrativste Zuschuss kommt von der Pflegekasse. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1.
- Was wird bezuschusst? Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds – darunter fällt auch der Einbau eines Treppenlifts.
- Wie hoch ist der Zuschuss? Bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person – leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Betrag vervielfachen (z. B. 8.000 € bei zwei Personen).
- Wichtig: Den Antrag unbedingt vor Kauf oder Einbau stellen! Rückwirkende Genehmigungen sind in der Regel ausgeschlossen.
💡 Praxisbeispiel: Herr und Frau Meier, beide mit Pflegegrad 2, beantragen gemeinsam eine Förderung – und erhalten 8.000 € für den Treppenlift. Ihr Eigenanteil reduziert sich dadurch auf unter die Hälfte.
KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite & Investitionszuschüsse
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert altersgerechtes Wohnen mit zwei beliebten Programmen:
- Zuschuss 455-B: "Altersgerecht Umbauen" – bis zu 6.250 € Zuschuss, wenn der Lift zur Barrierereduzierung beiträgt.
- Kredit 159: zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 €, ideal bei größerem Umbau oder Kombination mit weiteren Maßnahmen.
📌 Tipp: Die Mittel sind jährlich gedeckelt – frühzeitig beantragen lohnt sich!
Krankenkasse & private Versicherungen
In Einzelfällen beteiligt sich auch die gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung an den Treppenlift-Kosten – etwa, wenn der Lift ärztlich als medizinisch notwendig anerkannt ist und es sich um ein anerkanntes Hilfsmittel handelt.
➡️ Sprechen Sie vorab mit Ihrer Kasse – pauschale Ansprüche gibt es hier zwar nicht, doch individuelle Einzelfallentscheidungen können sich lohnen.
Steuer und Förderung clever kombinieren
Ein häufiger Irrtum: Wer eine Förderung erhält, kann den Rest der Kosten nicht mehr von der Steuer absetzen. Das stimmt so nicht – man muss lediglich die Förderbeträge von den Gesamtkosten abziehen, bevor man den verbleibenden Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung geltend macht.
Beispielrechnung:
Posten | Betrag |
---|---|
Gesamtkosten Treppenlift | 12.000 € |
Zuschuss Pflegekasse | -4.000 € |
KfW-Zuschuss | -2.500 € |
Verbleibender Eigenanteil | 5.500 € |
Absetzbar als außergewöhnliche Belastung (nach Zumutbarkeit) |
So lässt sich die steuerliche Entlastung zusätzlich zu den Fördermitteln nutzen – ein doppelter finanzieller Vorteil!
Checkliste: So nutzen Sie alle Förderchancen
- Pflegegrad prüfen – liegt er vor, direkt Pflegekasse kontaktieren.
- Förderprogramme recherchieren – z. B. KfW, Bundesländer, Kommunen.
- Anträge VOR dem Kauf stellen – rückwirkende Genehmigungen sind selten.
- Angebote vergleichen & einreichen – oft wird ein Kostenvoranschlag verlangt.
- Zuschüsse dokumentieren – für das Finanzamt sind Nachweise wichtig.
- Restkosten in der Steuererklärung angeben – nach Abzug der Förderungen.
Extra-Tipp: Regionale Förderungen nicht übersehen
Neben den großen Programmen von Bund und Pflegekasse existieren zahlreiche regionale Förderinitiativen – etwa von Kommunen, Landesbanken oder Sozialträgern. Manche Städte zahlen zusätzliche Zuschüsse, wenn der Umbau zur Vermeidung eines Heimaufenthalts dient.
➡️ Nutzen Sie Beratungsstellen oder Online-Datenbanken wie "foerderdatenbank.de", um keine Chance zu verpassen.
Fazit: Förderungen sind mehr als ein Bonus – sie sind der Schlüssel zur Erschwinglichkeit
Ein Treppenlift muss kein Luxus sein. Wer gezielt Förderungen beantragt und diese mit steuerlichen Vorteilen kombiniert, kann die Investition deutlich senken. Ob Pflegekasse, KfW oder regionale Programme – informieren lohnt sich. Wer frühzeitig handelt, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven.
Checkliste: Treppenlift steuerlich absetzen – Schritt für Schritt
Um Ihren Treppenlift steuerlich erfolgreich geltend zu machen, ist eine strukturierte Vorgehensweise entscheidend. Mit dieser praxisorientierten Checkliste führen wir Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Stationen – von der Planung über die Antragstellung bis hin zur Eintragung in der Steuererklärung. So vermeiden Sie typische Fehler, sichern sich den maximalen Steuervorteil und nutzen alle finanziellen Entlastungsmöglichkeiten optimal aus.
Schritt 1: Bedarf klären und medizinische Notwendigkeit feststellen
Bevor Sie Kosten geltend machen können, muss der Treppenlift medizinisch notwendig sein. Das bedeutet:
- Lassen Sie sich ein ärztliches Gutachten ausstellen, das den Bedarf medizinisch begründet. Ein amtsärztliches Attest ist in der Regel nicht notwendig.
- Falls ein Pflegegrad vorliegt (insbesondere Pflegegrad 4 oder 5), reicht dieser oft als Nachweis.
- Wichtig: Der Zeitpunkt des Gutachtens ist nicht entscheidend – auch ein nachträglich ausgestelltes Attest wird akzeptiert, solange der Lift beim Einbau notwendig war (vgl. BFH-Urteil 2014).
📌 Tipp: Sichern Sie sich frühzeitig alle medizinischen Nachweise – das erspart Diskussionen mit dem Finanzamt.
Schritt 2: Fördermöglichkeiten prüfen und kombinieren
Bevor Sie mit dem Einbau beginnen, sollten Sie mögliche Zuschüsse beantragen, um Ihre Eigenkosten zu senken:
- Pflegekasse: Bis zu 4.000 € Zuschuss möglich (pro Maßnahme).
- KfW-Förderung: Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite im Programm "Altersgerecht Umbauen".
- Krankenkasse oder private Versicherungen: Je nach Tarif möglich.
🔍 Wichtig für die Steuer: Förderbeträge müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden. Nur der Eigenanteil ist steuerlich relevant.
Schritt 3: Angebote vergleichen und Auftrag erteilen
- Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein – das stärkt Ihre Verhandlungsposition.
- Achten Sie darauf, dass das Angebot alle absetzbaren Posten enthält:
- Kaufpreis
- Montage
- bauliche Maßnahmen (z. B. Türverbreiterungen)
- Beauftragen Sie erst nach gesicherter Finanzierungsplanung und eventueller Förderzusage.
🛠️ Auch Reparaturen oder Wartungen können in bestimmten Fällen steuerlich geltend gemacht werden – bewahren Sie alle Rechnungen auf!
Schritt 4: Belege sammeln und korrekt aufbewahren
Für die Steuererklärung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ärztliches Gutachten / Pflegegrad-Bescheid
- Sämtliche Rechnungen (detailliert mit ausgewiesener Leistung)
- Zahlungsnachweise (z. B. Überweisungsbeleg – Barzahlungen werden nicht anerkannt!)
- Bescheide zu erhaltenen Zuschüssen
📂 Hinweis: Bewahren Sie alle Dokumente mindestens 10 Jahre auf – das Finanzamt kann Nachweise auch rückwirkend verlangen.
Schritt 5: Steuerlich geltend machen – so geht's
Tragen Sie die verbleibenden (nicht geförderten) Kosten in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung gemäß §33 EStG ein:
- Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" ausfüllen
- Position: "Krankheitskosten / medizinische Hilfsmittel"
- Gezahlte Zinsen für einen Treppenlift-Kredit können Sie ggf. im Folgejahr angeben
💡 Wichtig: Die zumutbare Eigenbelastung wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt – nur Kosten oberhalb dieser Grenze wirken sich steuermindernd aus.
Schritt 6: Nachträgliche Kosten & Sonderfälle prüfen
Auch nachträglich entstandene Kosten (z. B. Wartung, Reparatur oder Kreditzinsen) können Sie absetzen, wenn der Zusammenhang zum ursprünglichen Lift-Kauf klar dokumentiert ist.
Beachten Sie auch:
- Gebrauchte Treppenlifte sind ebenfalls absetzbar.
- Bei Umzug: Der neue Lift kann erneut steuerlich berücksichtigt werden – sofern medizinisch notwendig.
- Der Behinderten-Pauschbetrag steht Ihnen zusätzlich zu – überschreitende Kosten können als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.
Schritt 7: Professionelle Hilfe nutzen (optional, aber empfehlenswert)
Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann:
- Ihre individuellen Sparpotenziale ermitteln
- Die richtige steuerliche Einordnung übernehmen
- Fehler bei der Geltendmachung vermeiden
🔎 Fazit: Eine Investition in fachkundige Beratung kann sich durch Steuerersparnisse schnell auszahlen – insbesondere bei hohen Liftkosten oder komplexen Fällen.
Kurzüberblick: Ihre To-do-Liste zum Download
Schritt | Aufgabe | Dokumente |
---|---|---|
1 | Ärztliches Gutachten/Pflegegrad sichern | Attest, Pflegebescheid |
2 | Förderungen beantragen | Antragsunterlagen, Bewilligungsbescheide |
3 | Treppenlift beauftragen | Angebot, Auftragsbestätigung |
4 | Belege aufbewahren | Rechnungen, Zahlungsnachweise |
5 | Steuererklärung einreichen | Anlage Außergewöhnliche Belastung |
6 | Nachträge prüfen | Zinsbescheinigungen, Wartungsrechnungen |
7 | Beratung einholen (optional) | Kontakt zu Steuerexperten |
Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung behalten Sie den Überblick – und holen sich das zurück, was Ihnen zusteht: Ihr Geld vom Finanzamt.
Spezialfälle und häufige Fragen (FAQ)
Treppenlift steuerlich absetzen – häufige Sonderfälle einfach erklärt
Auch wenn die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts grundsätzlich geregelt ist, gibt es immer wieder Fragen zu besonderen Konstellationen. Was gilt bei einem gebrauchten Lift? Kann man die Kosten auch nachträglich geltend machen? Und wie wirkt sich ein Umzug auf den Steueranspruch aus? In diesem Abschnitt klären wir die häufigsten Spezialfälle – praxisnah und rechtlich fundiert.
Kann ich auch einen gebrauchten Treppenlift steuerlich absetzen?
Ja – auch gebrauchte Treppenlifte sind absetzbar, sofern sie medizinisch notwendig sind. Das Finanzamt macht bei der steuerlichen Anerkennung keinen Unterschied zwischen Neu- und Gebrauchtkauf. Wichtig ist:
- Der Zweck bleibt entscheidend: Der Treppenlift muss dazu dienen, eine krankheits- oder behinderungsbedingte Einschränkung zu kompensieren.
- Kaufbeleg und Attest bereithalten: Auch beim Kauf eines gebrauchten Modells muss ein ärztliches Gutachten oder ein Nachweis über einen Pflegegrad vorliegen.
- Umbaukosten mit einrechnen: Auch der Umbau zur Anpassung des gebrauchten Lifts (z. B. Schienennachbearbeitung oder Anpassung an die Treppenform) ist steuerlich berücksichtigungsfähig.
📌 Tipp: Gebrauchte Treppenlifte können Kosten um bis zu 50 % senken – ohne steuerliche Nachteile.
Ist ein nachträglicher Abzug in der Steuererklärung möglich?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich müssen außergewöhnliche Belastungen im Jahr der Zahlung geltend gemacht werden. Wurde jedoch der Treppenlift bereits eingebaut und erst später ein ärztliches Gutachten erstellt, ist die Absetzbarkeit trotzdem möglich, wie das Finanzgericht Münster (2016) entschied.
🔍 Wichtig:
- Das Gutachten muss rückwirkend die medizinische Notwendigkeit zum Zeitpunkt des Einbaus bestätigen.
- Es spielt keine Rolle, wann das Attest ausgestellt wurde, solange es sich auf den Zeitraum der Anschaffung bezieht.
📌 Praxisbeispiel:
Ein Ehepaar ließ 2022 einen Treppenlift einbauen, reichte jedoch erst 2023 das notwendige ärztliche Attest nach. Das Finanzamt erkannte die Kosten dennoch für 2022 an – weil das Gutachten bestätigte, dass der Lift bereits 2022 erforderlich war.
Was passiert mit dem Steuerabzug bei einem Umzug?
Ein häufiger Irrglaube: Wer umzieht, verliert den Steueranspruch auf den Treppenlift. Das stimmt so nicht.
- Kosten sind einmalig absetzbar – und zwar in dem Jahr, in dem sie angefallen sind.
- Der Umzug ändert rückwirkend nichts an der Absetzbarkeit, wenn die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Einbaus erfüllt waren.
- Beim Umzug in eine neue Wohnung könnte auch ein zweiter Lift wieder steuerlich absetzbar sein, wenn er erneut medizinisch notwendig ist.
🚨 Wichtig:
Wird der alte Lift verkauft, muss der erzielte Erlös von den ursprünglich geltend gemachten Kosten abgezogen werden – das reduziert rückwirkend die absetzbare Summe.
Wie wirkt sich eine Behinderung oder ein Pflegegrad aus?
Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (insbesondere 4 oder 5) oder einem Schwerbehindertenausweis haben es bei der steuerlichen Anerkennung des Treppenlifts oft leichter.
- Medizinischer Nachweis entfällt: Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit genügt der Nachweis des Grades (GdB/Pflegegrad).
- Zusätzliche steuerliche Vorteile: Neben dem Abzug als außergewöhnliche Belastung kann auch der Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden – eine Kombination ist zulässig, wenn die Treppenlift-Kosten darüber hinausgehen.
- Keine "zumutbare Belastung" für Härtefälle: In Einzelfällen kann die zumutbare Eigenbelastung entfallen, etwa bei sehr hohen Pflegekosten oder geringem Einkommen.
📌 Beispielrechnung:
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 baut einen Treppenlift für 12.000 € ein. Die Pflegekasse übernimmt 4.000 €. Die restlichen 8.000 € kann er als außergewöhnliche Belastung absetzen – ohne zusätzliches Attest, da der Pflegegrad ausreicht.
Fazit: Auch Sonderfälle bieten steuerliche Chancen
Ob gebraucht, nachträglich bescheinigt oder bei einem Umzug: Ein Treppenlift kann in vielen Konstellationen steuerlich geltend gemacht werden – auch wenn die Umstände nicht dem "Standardfall" entsprechen. Wichtig ist, die individuellen Voraussetzungen gut zu dokumentieren und im Zweifel professionellen Rat einzuholen. So sichern Sie sich Ihre Steuerersparnis – auch in scheinbar komplizierten Fällen.
Beratung & weiterführende Hilfe
Ein Treppenlift ist nicht nur eine erhebliche Investition, sondern auch ein Thema, das steuerlich komplex sein kann. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen – idealerweise noch vor dem Kauf. Denn wer frühzeitig klärt, was das Finanzamt anerkennt und welche Fördermittel zusätzlich verfügbar sind, kann oft mehrere tausend Euro sparen.
Warum eine Steuerberatung beim Treppenlift wirklich sinnvoll ist
Die steuerliche Absetzbarkeit eines Treppenlifts ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft – von der medizinischen Notwendigkeit über die richtige Art der Bescheinigung bis hin zur optimalen Darstellung in der Steuererklärung. Eine Steuerberatung hilft nicht nur bei der Klärung dieser Fragen, sondern stellt auch sicher, dass alle geltend zu machenden Kostenarten korrekt berücksichtigt werden.
Konkrete Vorteile einer professionellen Beratung:
- Individuelle Prüfung der Absetzbarkeit: Nicht jeder Treppenlift wird automatisch anerkannt. Eine Beratung klärt, ob außergewöhnliche Belastung oder ggf. der Behinderten-Pauschbetrag günstiger ist.
- Optimale Aufbereitung der Unterlagen: Ein ärztliches Attest kann ausreichend sein – aber nur, wenn es die medizinische Notwendigkeit klar belegt. Ein Steuerexperte kennt die Anforderungen des Finanzamts genau.
- Strategien zur Kombination mit Fördermitteln: Zuschüsse von Pflegekasse, KfW oder Krankenkasse müssen korrekt mit den steuerlichen Abzügen verrechnet werden – sonst droht eine Kürzung der Steuerersparnis.
- Berücksichtigung von Sonderfällen: Etwa bei Finanzierung durch Darlehen, Nutzung eines gebrauchten Lifts oder einem nachträglichen Einbau. Hier ist Fachwissen gefragt.
So finden Sie die richtige Hilfe – gezielt und unkompliziert
Sie möchten Ihre Steuererstattung maximieren und Unsicherheiten vermeiden? Dann sollten Sie eine Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein wie der VLH (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.) in Betracht ziehen. Als einer der größten Anbieter in Deutschland bietet die VLH spezialisierte Unterstützung rund um außergewöhnliche Belastungen – wie den Treppenlift.
💡 Tipp: Viele Berater bieten ein unverbindliches Erstgespräch an. Nutzen Sie dies, um Fragen zu stellen und einen Eindruck von der Expertise zu gewinnen.
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Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl auf der VLH-Webseite ein und erhalten Sie sofort eine Liste mit passenden Steuerexperten.
Was die VLH leisten darf – und was nicht
Die VLH darf Sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG) umfassend zu allen Themen rund um Ihre persönliche Einkommensteuer beraten – auch zum Treppenlift. Ausgeschlossen sind allerdings komplexe unternehmerische Sachverhalte oder Fragen zur Erbschafts- und Körperschaftsteuer. Sollte Ihr Fall außerhalb der Beratungsbefugnis liegen, wird man Sie transparent an einen geeigneten Steuerberater weiterverweisen.
Fazit: Beratung ist keine Ausgabe, sondern eine Investition
Gerade bei größeren Anschaffungen wie einem Treppenlift entscheiden oft kleine Details über eine Steuererstattung in vierstelliger Höhe – oder über eine Ablehnung durch das Finanzamt. Eine kompetente Beratung bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern oft auch bares Geld.