Treppenlift-Zuschüsse am Arbeitsplatz: Überblick für Arbeitgeber
Treppenlift Zuschüsse für Arbeitgeber: Förderung für barrierefreie Arbeitsplätze. Kosten reduzieren durch staatliche Hilfen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Barrierefreiheit als wirtschaftlicher und rechtlicher Erfolgsfaktor
Der Fachkräftemangel macht vor Menschen mit Behinderungen nicht halt – ganz im Gegenteil: Studien zeigen, dass Inklusion am Arbeitsplatz Loyalität, Leistungsbereitschaft und Teamvielfalt messbar verbessert. Unternehmen, die auf barrierefreie Arbeitsplätze setzen, investieren damit in ihre Zukunftsfähigkeit. Ein Treppenlift kann Beschäftigten mit Mobilitätseinschränkungen nicht nur den Zugang zum Arbeitsplatz sichern, sondern oft erst ermöglichen – sei es beim Wiedereinstieg nach einem Unfall oder bei einer bereits bestehenden Behinderung.
Gleichzeitig verpflichtet das Sozialgesetzbuch IX (§ 164 SGB IX) Arbeitgeber, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung „ihre Fähigkeiten möglichst voll entfalten können". Dazu gehört auch die bauliche Gestaltung – etwa durch Treppenlifte. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert nicht nur Nachteile im Wettbewerb um Fachkräfte, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Wer zahlt den Treppenlift? Überblick über Zuschussgeber
Viele Arbeitgeber wissen nicht: Die Kosten für einen Treppenlift müssen nicht vollständig selbst getragen werden. Es gibt eine Reihe von Kostenträgern, die je nach Fall die Finanzierung übernehmen – teilweise sogar zu 100 %. Eine erste Orientierung:
- Agentur für Arbeit: Zuständig bei beruflicher (Wieder-)Eingliederung, z. B. nach Unfall oder Krankheit.
- Deutsche Rentenversicherung: Übernimmt Kosten bei beruflich bedingter Behinderung nach mindestens 15 Jahren Beitragszeit.
- Unfallkasse / Berufsgenossenschaft: Nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, oft mit voller Kostenübernahme.
- Integrationsamt: Unterstützt Arbeitgeber bei der Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen.
Diese Kostenträger agieren nach dem Prinzip der vorrangigen Zuständigkeit – das bedeutet: Nur der jeweils „passende" Träger leistet, Doppelfinanzierung ist ausgeschlossen. Im Zweifelsfall wird geprüft, wer zuerst zuständig ist, eine Kombination verschiedener Förderungen ist aber möglich.
Beispiel aus der Praxis: So profitiert ein Arbeitgeber konkret
Ein mittelständisches Unternehmen beschäftigte eine erfahrene Buchhalterin, die nach einem Verkehrsunfall auf einen Rollstuhl angewiesen war. Der Arbeitsplatz befand sich im ersten Stock ohne Aufzug. Ein Treppenlift war die einzige realistische Lösung, um die Wiedereingliederung zu ermöglichen.
- Die Agentur für Arbeit bewilligte im Rahmen der Eingliederungshilfe einen Zuschuss in Höhe von 90 % der Kosten.
- Der Arbeitgeber übernahm die restlichen 10 % – und behielt eine qualifizierte Kraft im Unternehmen.
Praktische Tipps für Arbeitgeber
- Frühzeitig informieren: Die Zuschussgewährung erfolgt oft nur bei rechtzeitiger Antragstellung vor dem Kauf oder Einbau.
- Fachberatung nutzen: Viele Kostenträger – insbesondere das Integrationsamt – bieten kostenlose Beratungsgespräche vor Ort.
- Barrierefreiheit strategisch denken: Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenlifts können steuerlich geltend gemacht und im CSR-Bericht genutzt werden.
Ein barrierefreier Arbeitsplatz lohnt sich – für Mitarbeitende, das Unternehmen und die Gesellschaft. Wer Treppenlift-Zuschüsse geschickt nutzt, stärkt nicht nur die eigene Wettbewerbsfähigkeit, sondern setzt auch ein starkes Zeichen für Inklusion und soziale Verantwortung.
Zuständigkeiten der Kostenträger im Überblick
Barrierefreiheit am Arbeitsplatz ist mehr als ein soziales Anliegen – sie ist eine gesetzliche Verpflichtung und ein strategischer Vorteil für Arbeitgeber. Wenn es um die Kostenübernahme für Treppenlifte geht, stehen Unternehmen jedoch häufig vor der Frage: Wer zahlt eigentlich? Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab – vor allem von der individuellen Situation des betroffenen Mitarbeiters oder der betroffenen Mitarbeiterin. In diesem Abschnitt erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Kostenträger, ihre Zuständigkeiten und wie Arbeitgeber Fördermittel optimal nutzen können.
Zuständigkeiten klar verstehen: Wer übernimmt die Kosten?
Die Kostenübernahme für einen Treppenlift am Arbeitsplatz hängt wesentlich von der Ursache der Mobilitätseinschränkung und dem Versicherungsstatus der betroffenen Person ab. In vielen Fällen ist eine Kombination von Fördermitteln möglich – jedoch nur, wenn die Zuständigkeiten der Träger sauber voneinander abgegrenzt werden.
Agentur für Arbeit
Zuständig bei: beruflicher (Wieder-)Eingliederung, insbesondere bei Menschen mit Behinderung oder nach längerer Krankheit.
Die Agentur für Arbeit kann im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Zuschüsse für technische Hilfen wie Treppenlifte gewähren. Voraussetzung ist, dass der Treppenlift für die berufliche Wiedereingliederung notwendig ist und kein anderer Träger vorrangig zuständig ist.
🟢 Beispiel: Eine neue Mitarbeiterin mit einer körperlichen Behinderung soll eingestellt werden. Damit sie das Büro im ersten Stock erreichen kann, wird ein Treppenlift benötigt. Da es sich um eine erstmalige Integration handelt und kein Unfall oder keine Berufskrankheit vorliegt, ist die Agentur für Arbeit häufig zuständig.
✅ Voraussetzungen:
- Keine vorrangige Zuständigkeit eines anderen Trägers
- Notwendigkeit für die berufliche Eingliederung
- Antragstellung vor dem Einbau
💡 Tipp: Arbeitgeber sollten frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Reha-Team der Arbeitsagentur aufnehmen und den Förderantrag gemeinsam vorbereiten.
Deutsche Rentenversicherung
Zuständig bei: Erwerbsminderung durch langjährige Erwerbstätigkeit oder beruflich bedingte Krankheiten.
Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Hilfsmittel wie Treppenlifte, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits eingeschränkt ist – und mindestens 15 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden.
🟢 Beispiel: Ein langjähriger Mitarbeiter entwickelt infolge jahrelanger körperlich belastender Tätigkeit eine degenerative Erkrankung, die das Treppensteigen unmöglich macht. Um den Arbeitsplatz zu erhalten, kann ein Treppenlift notwendig werden.
✅ Voraussetzungen:
- Mindestens 15 Jahre Beitragszeit
- Die Einschränkung ist durch die Berufstätigkeit (mit-)verursacht
- Keine kostengünstigere, zumutbare Alternative vorhanden
💡 Wichtig: Die Rentenversicherung prüft streng, ob andere Lösungen wie z. B. ein Arbeitsplatzwechsel oder der Einbau einer Rampe nicht ausreichen würden.
Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft
Zuständig bei: Arbeitsunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten.
Kommt es infolge eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit zu einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung, sind Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften in der Pflicht. Sie übernehmen bis zu 100 % der Kosten, wenn der Treppenlift zur Weiterbeschäftigung oder Wiedereingliederung notwendig ist.
🟢 Beispiel: Ein Lagerarbeiter stürzt bei der Arbeit und ist seither auf einen Rollstuhl angewiesen. Für die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz im zweiten Stock wird ein Plattformlift notwendig.
✅ Voraussetzungen:
- Direkter Zusammenhang zwischen Unfall/Berufskrankheit und Behinderung
- Nachweis über medizinische Notwendigkeit
- Erhalt oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
💡 Tipp: Arbeitgeber sollten das zuständige Durchgangsarztverfahren und die Unfallanzeige korrekt dokumentieren – das beschleunigt die Anerkennung und Förderung.
Integrationsamt
Zuständig bei: Beschäftigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen.
Das Integrationsamt fördert bauliche Maßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien Arbeitsplatzes, insbesondere dann, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis fortgeführt oder ein neuer Arbeitsplatz geschaffen wird. Auch kombinierte Förderungen mit anderen Trägern sind möglich.
🟢 Beispiel: Ein Betrieb beschäftigt einen langjährigen Mitarbeiter mit anerkannter Schwerbehinderung. Im Zuge einer Umstrukturierung muss er in ein anderes Stockwerk umziehen – ein Treppenlift ist die einzige Lösung.
✅ Voraussetzungen:
- Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach SGB IX
- Arbeitsplatzsicherung oder -schaffung
- Förderhöhe je nach Fall bis zu mehreren Tausend Euro möglich
💡 Praxis-Hinweis: Beratung durch den Integrationsfachdienst ist oft Voraussetzung für eine Förderung. Frühzeitig Kontakt aufnehmen!
Kombination von Fördermitteln: Wer kommt zuerst?
Viele Fälle erlauben die Kombination mehrerer Kostenträger – allerdings gilt das Prinzip der vorrangigen Zuständigkeit:
- Berufsgenossenschaft/Unfallkasse – bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Rentenversicherung – bei langjähriger Erwerbstätigkeit und krankheitsbedingter Einschränkung
- Agentur für Arbeit – bei Wiedereingliederung und fehlender vorrangiger Zuständigkeit
- Integrationsamt – ergänzend oder bei bestehender Schwerbehinderung
💡 Merksatz: Unfall vor Rente, Rente vor Arbeit, Arbeit vor Integration.
Fazit: Klarheit spart Zeit und Geld
Die Klärung der Zuständigkeiten ist der entscheidende erste Schritt auf dem Weg zur Förderung eines Treppenlifts am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sollten sich nicht scheuen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – etwa durch Integrationsfachdienste oder Reha-Teams der Arbeitsagentur. Mit dem richtigen Vorgehen lassen sich bis zu 100 % der Kosten abdecken – und ein barrierefreier Arbeitsplatz wird zur nachhaltigen Investition.
So stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme richtig
Damit Arbeitgeber die Kosten für einen Treppenlift erfolgreich erstattet bekommen, ist eine systematische und gut vorbereitete Antragstellung entscheidend. Fehler in diesem Schritt führen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen – selbst bei grundsätzlich bestehendem Anspruch. Der folgende Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Unternehmen vorgehen sollten, um die Kostenübernahme für einen Treppenlift am Arbeitsplatz korrekt zu beantragen und ihre Erfolgschancen zu maximieren.
Schritt 1: Den richtigen Kostenträger ermitteln
Bevor ein Antrag gestellt wird, muss geklärt werden, welcher Träger zuständig ist. Das hängt von der individuellen Situation der betroffenen Person ab:
Kostenträger | Zuständig bei |
---|---|
Agentur für Arbeit | Wiedereingliederung, wenn kein anderer Träger zuständig ist |
Deutsche Rentenversicherung | Berufskrankheiten / -unfähigkeit mit mindestens 15 Jahren Beitragszeit |
Unfallkasse / BG | Arbeitsunfälle oder anerkannte Berufskrankheiten |
Integrationsamt | Beschäftigung schwerbehinderter Menschen |
Tipp: Eine erste Beratung bei der jeweiligen Kammer (IHK/HWK) oder beim betrieblichen Inklusionsberater kann helfen, den passenden Träger zu finden.
Schritt 2: Bedarf nachvollziehbar dokumentieren
Ein ausführlicher Nachweis über die Notwendigkeit des Treppenlifts ist Pflicht. Dazu gehören:
- eine arbeitsplatzbezogene Stellungnahme (z. B. vom Betriebsarzt oder Reha-Fachberater),
- eine konkrete Beschreibung des Hindernisses (z. B. Treppenhaus ohne Alternative),
- Nachweis, dass keine kostengünstigere Alternative (z. B. Arbeitsplatzverlegung) möglich ist,
- ggf. ein ärztliches Gutachten oder ein Schwerbehindertenausweis.
Praxisbeispiel:
Ein Produktionsleiter mit eingeschränkter Mobilität kann seinen Arbeitsplatz im ersten Stock nicht mehr erreichen. Die Verlegung ist aus baulichen Gründen nicht möglich. Ein ärztliches Attest und ein Gutachten belegen die Notwendigkeit eines Treppenlifts. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für den Antrag.
Schritt 3: Förderantrag stellen je nach Träger
Agentur für Arbeit
- Programm: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Formulare: Antragsformulare auf den Webseiten der örtlichen Agentur
- Wichtig: Nur zuständig, wenn kein anderer Träger Vorrang hat
Rentenversicherung
- Voraussetzung: 15 Jahre Einzahlung und beruflich bedingte Einschränkung
- Antrag über die zuständige DRV-Stelle
- Alternativen (z. B. Rampen) müssen ausgeschlossen sein
Unfallkasse / Berufsgenossenschaft
- Anspruch bei beruflich verursachten Unfällen oder Krankheiten
- Antragstellung über die zuständige Unfallversicherung
- Hinweis: In der Regel werden bis zu 100 % der Kosten übernommen
Integrationsamt
- Fördermittel zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Antrag über das zuständige Integrationsamt des Bundeslands
- Kombination mit anderen Förderungen möglich
Schritt 4: Realistische Zeitplanung einhalten
Von der Bedarfserhebung bis zur Bewilligung vergehen meist 6–12 Wochen, je nach Träger. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher essenziell – idealerweise vor Angebotsanfrage oder Auftragserteilung.
Wichtiger Hinweis: Bei vorzeitiger Umsetzung ohne Genehmigung kann die Förderung entfallen.
Schritt 5: Angebote und Kostenaufstellung beilegen
Ein bis zwei vergleichbare Kostenvoranschläge von Treppenlift-Anbietern sind fast immer erforderlich. Achten Sie dabei auf:
- vollständige technische Spezifikation
- Aufschlüsselung von Einbau- und Wartungskosten
- Hinweis auf individuelle Anpassung an das Gebäude
Schritt 6: Kommunikation dokumentieren
Alle Gespräche, Mails und Entscheidungen mit dem Kostenträger sollten schriftlich dokumentiert werden. Das schafft Transparenz und kann im Widerspruchsfall hilfreich sein.
Checkliste: Was sollte dokumentiert werden?
- Antragsdatum und -nummer
- Namen der Sachbearbeitenden
- Fristen und Rückfragen
- Entscheidungen (inkl. Begründung bei Ablehnung)
Schritt 7: Nachfragen und ggf. Widerspruch einlegen
Falls keine oder eine ablehnende Rückmeldung erfolgt:
- Sachstandsanfrage nach 4 Wochen stellen
- Bei Ablehnung: innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen
- Optional: Unterstützung durch einen Reha-Beraterin oder Behindertenbeauftragte*n einholen
Bonus: Erfolgsfaktor Beratung nutzen
Viele Arbeitgeber scheitern an vermeidbaren Formalitäten. Nutzen Sie deshalb unbedingt kostenlose Beratungsangebote:
- Integrationsfachdienste (IFD)
- Technische Beratungsdienste der Rentenversicherung
- Kontaktstellen der Arbeitsagenturen
Diese helfen nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch bei der Kombination verschiedener Fördermittel – ein entscheidender Vorteil, wenn es um höhere Fördersummen geht.
Fazit: Wer als Arbeitgeber einen Treppenlift fördern lassen möchte, muss strategisch vorgehen: Den passenden Kostenträger identifizieren, eine solide Bedarfsermittlung durchführen und sämtliche Anforderungen des Antragsprozesses erfüllen. Eine gute Vorbereitung macht nicht nur den Unterschied zwischen Bewilligung und Ablehnung – sie sorgt auch für Planungssicherheit bei der Umsetzung barrierefreier Arbeitsplätze.
Praxistipps und häufige Fehler vermeiden
Arbeitgeber, die einen Treppenlift am Arbeitsplatz installieren möchten, sehen sich oft einem komplexen Antragsverfahren und zahlreichen formalen Hürden gegenüber. Die gute Nachricht: Wer sich gut vorbereitet, kann nicht nur hohe Zuschüsse erhalten, sondern auch die Bearbeitungsdauer deutlich verkürzen. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen praxisnahe Tipps zur erfolgreichen Antragstellung und erklären, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Praxisbewährte Tipps: So nutzen Sie Fördermittel effektiv
1. Frühzeitig planen – am besten bevor bauliche Maßnahmen starten
Viele Förderstellen – wie die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt – fördern nicht rückwirkend. Sobald erste bauliche Veränderungen vorgenommen oder ein Treppenlift bestellt wurde, kann der Anspruch auf eine Kostenübernahme verfallen. Planen Sie deshalb frühzeitig und reichen Sie den Antrag vorab ein.
2. Relevante Unterlagen vollständig einreichen
Ein unvollständiger Antrag ist der häufigste Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen. Achten Sie insbesondere auf:
- ein fachärztliches Attest oder eine medizinische Stellungnahme zur Mobilitätseinschränkung
- eine Arbeitsplatzbeschreibung mit Fokus auf Barrierefreiheit
- ein detailliertes Angebot des Treppenlift-Anbieters (inkl. Einbaukosten)
- ggf. eine Stellungnahme des Betriebsarztes oder der Schwerbehindertenvertretung
Tipp: Nutzen Sie Checklisten – z. B. vom Integrationsamt oder Ihrer Berufsgenossenschaft – um keinen Nachweis zu vergessen.
3. Zusammenarbeit mit Fachstellen suchen
Je nach Einzelfall können mehrere Kostenträger zuständig sein. Eine frühzeitige Rücksprache mit dem Integrationsamt oder der Arbeitsagentur kann helfen, die richtige Förderkombination zu finden und Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden. Arbeitgeber sollten auch nicht zögern, Kontakt zu Reha-Beratern oder Inklusionsbeauftragten aufzunehmen – oft gibt es Unterstützung bei der Antragstellung selbst.
Häufige Fehler vermeiden: So bleibt der Zuschuss nicht aus
Fehler 1: Keine Dokumentation über die Notwendigkeit des Treppenlifts
Ohne konkrete Belege zur betrieblichen Notwendigkeit wird der Antrag oft abgelehnt. Dokumentieren Sie, warum der Zugang zum Arbeitsplatz ohne Treppenlift nicht möglich ist – idealerweise mit Fotos, internen Protokollen oder dem Hinweis auf gesetzliche Verpflichtungen (z. B. § 164 Abs. 4 SGB IX zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen).
Fehler 2: Zuständigkeit falsch eingeschätzt
Ein häufiger Irrtum ist, automatisch die Agentur für Arbeit zu kontaktieren – obwohl z. B. bei Berufsunfällen die Unfallkasse oder bei langfristigen Erwerbsbiografien die Rentenversicherung zuständig ist. Prüfen Sie die Voraussetzungen jedes Kostenträgers oder nutzen Sie digitale Zuschuss-Rechner, die eine erste Einschätzung liefern.
Fehler 3: Warten bis zur Arbeitsunfähigkeit
Ziel der Förderungen ist die Erhaltung oder Wiedereingliederung in Arbeit – nicht die Unterstützung bei bereits erfolgter Ausgliederung. Wer zu lange wartet, riskiert, dass ein Antrag als verspätet oder nicht mehr förderwürdig gilt.
Fehler 4: Eigeninitiative ohne Rücksprache
Einbau vor Bewilligung, Auswahl nicht zertifizierter Anbieter oder fehlende Rücksprache mit dem Integrationsamt – all das kann zur kompletten Ablehnung der Förderung führen. Immer erst Antrag stellen, dann Maßnahmen umsetzen.
Extra-Tipp: Erfolgreiche Kommunikation mit Behörden
- Verwenden Sie eine klare, sachliche Sprache in Anträgen und Anschreiben.
- Halten Sie alle Korrespondenzen schriftlich fest.
- Setzen Sie Fristen, etwa bei Rückfragen seitens der Behörde.
- Fragen Sie nach Zwischenergebnissen, wenn nach 4–6 Wochen keine Rückmeldung erfolgt ist.
Realistische Zeitplanung
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Zuschüsse vergehen in der Regel 6 bis 12 Wochen, bei komplizierten Fällen auch länger. Planen Sie daher mit einem realistischen Vorlauf und beginnen Sie frühzeitig mit der Informationssammlung.
Fazit: Mit guter Vorbereitung zur vollen Kostenübernahme
Ein barrierefreier Arbeitsplatz ist nicht nur ein Zeichen moderner Unternehmenskultur – er kann bei kluger Planung auch kostenschonend realisiert werden. Wer die typischen Stolperfallen meidet, behält nicht nur den Überblick, sondern erhält oft bis zu 100 % Kostenübernahme – besonders bei Berufsunfällen oder schwerbehinderten Mitarbeitenden. Investieren Sie Zeit in die richtige Antragstellung – es lohnt sich.
Zusätzliche Unterstützung und Kombination von Fördermitteln
Fördermittel für Treppenlifte am Arbeitsplatz stammen oft aus unterschiedlichen Quellen – doch was viele Arbeitgeber nicht wissen: Diese Mittel lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch kombinieren. Zusätzlich gibt es Förderprogramme jenseits der klassischen Sozialversicherungsträger, die die Kosten weiter senken können. Wer strategisch plant, kann so nicht nur Barrierefreiheit schaffen, sondern auch die eigene Liquidität schonen.
Fördermittel kombinieren: So nutzen Sie Synergien
Ein einzelner Kostenträger übernimmt oft nicht die gesamten Aufwendungen für einen Treppenlift. In vielen Fällen ist eine Kombination mehrerer Zuschüsse möglich – allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Primäre Zuständigkeit klären: Bevor es zur Kombination kommt, muss eindeutig festgestellt werden, welcher Träger vorrangig zuständig ist (z. B. Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen oder Rentenversicherung bei Berufskrankheit).
- Restkostenverteilung möglich: Übernimmt der primär zuständige Träger nur einen Teil der Kosten, können nachrangige Stellen (z. B. das Integrationsamt) die Differenz übernehmen.
- Abstimmung erforderlich: Eine Kombination muss abgestimmt und beantragt werden – eine parallele, nicht koordinierte Antragstellung kann zur Ablehnung führen.
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter erleidet einen Arbeitsunfall und benötigt einen Treppenlift. Die Unfallkasse übernimmt 70 % der Kosten. Die restlichen 30 % trägt das Integrationsamt, da eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt und das Unternehmen zur Förderung inklusiver Arbeitsplätze bereit ist.
Weitere Fördermöglichkeiten außerhalb der Sozialträger
Neben den bekannten Sozialversicherungsträgern gibt es ergänzende Förderprogramme, die Arbeitgeber zusätzlich nutzen können:
Landes- und Bundesprogramme
Viele Bundesländer bieten im Rahmen ihrer Inklusions- und Mittelstandsförderung eigene Programme an, z. B.:
- "Inklusionsförderung NRW": Zuschüsse für bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit in KMU
- "Barrierefrei Invest Bayern": Förderung für Unternehmen, die in die barrierefreie Gestaltung ihrer Betriebsstätten investieren
Diese Programme sind meist zeitlich oder haushaltsabhängig limitiert – eine frühzeitige Information lohnt sich. Aktuelle Förderkonditionen finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Landesministerien.
Förderbanken und Mittelstandsprogramme
Banken wie die KfW oder die L-Bank Baden-Württemberg unterstützen Unternehmen bei Investitionen in die Arbeitsplatzgestaltung – auch unter dem Fokus barrierefreier Infrastruktur. Die Förderung erfolgt oft über:
- Zinsgünstige Kredite
- Tilgungszuschüsse
- Investitionskostenzuschüsse (in Kombination mit barrierefreien Maßnahmen)
Tipp: Prüfen Sie auch Programme zur Digitalisierung oder Demografie-Festigkeit – barrierefreie Anpassungen wie Treppenlifte können förderfähig sein, wenn sie als Teil eines umfassenden Arbeitsplatzkonzepts auftreten.
Steuerliche Absetzbarkeit nicht vergessen
Was viele Arbeitgeber übersehen: Die Investition in einen Treppenlift kann steuerlich geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob Fördermittel fließen. Möglich sind:
- Abschreibungen als Betriebsausgabe bei Investitionen
- Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Unternehmen
- Reduzierung des zu versteuernden Gewinns, was insbesondere bei nicht geförderten Kosten hilft
Ein Gespräch mit dem Steuerberater sollte vor größeren Investitionen geführt werden, um die optimale steuerliche Gestaltung zu klären.
Fazit: Förderkombination gezielt nutzen
Die Kombination verschiedener Zuschüsse erfordert zwar Planung und Kommunikation – sie bietet aber enormes Einsparpotenzial. Arbeitgeber, die systematisch vorgehen, können von mehreren Seiten profitieren:
- Kostenreduktion durch Zuschussbündelung
- Erhöhte Genehmigungschancen durch klare Antragsstrategie
- Imagegewinn durch Engagement für Barrierefreiheit
Tipp: Nutzen Sie Beratungsangebote der Integrationsämter, Wirtschaftsförderungen oder Behindertenbeauftragten der Bundesländer – diese Stellen helfen oft nicht nur bei der Antragsstellung, sondern auch bei der Auswahl der passenden Förderkombination.